16. Nejvyšší úøedníci zemští království Èeského, kteøíž za pøíèinou úøad do Lince povoláni byli, pøednášejí listy nejvyššího purkrabí Pražského císaøi Rudolfovi nìkteré dùležité záležitosti, na kteréž by pøi nastoupení vladaøství pozor míti mìl.
V LINCI. 1576, 21. listopadu. — Souè. opis v král. èesk. arch. zemsk.
Unterthänigist und gehorsambists Memorial, was vor Guetbedunken die abgeforderten obristen Herren Landofficierer der Krön Beheim durch den obristen Herrn Burggrafen Ihr Kais, auch zu Hungern und Beheim Kun. Mt. geben und fürbracht haben.
Vor das erste tragen sie mit E. Kais. Mt. ein unterthänigs treulichs Mitleiden von wegen der jungstverstorbenen Kais. Mt., E. Kais. Mt. geliebsten Herrn und Vaters hochlöblichister Gedächtnus, tödtlichen Abgangs, dann an Ihr Kais. Mt. der ganzen Christenheit und ihnen viel gelegen gewesen, an welcher sie auch ein solchen christlichen frommen und sanftmuetigen Kaiser und Herrn verloren, der sie viel Jahr her in aller Ruhe, Frieden, Gnaden und Gerechtigkeit loblich und wohl regiert hat, mit dem sie gar unterthänigst und wohl zufrieden gewesen, und hätten, da es der allmächtige Gott haben wollen, wohl leiden mügen, haben auch solches treuherzig von Gott gewünscht, gebeten und begehrt, dass sein göttliche Allmacht Ihr Mt. länger im Leben und glücklicher Regierung erhalten hätt; aber weil es je seiner göttlichen Vorsehung also gefallen, so müessen sie nur dasselb sambt E. Kais. Mt. seinem göttlichen Willen diemüetig und geduldig heimbstellen und befehlen wünschend daneben Ihr Mt. ein fröhliche Auferstehung und ewige Wohlfahrt.
Und seind daneben der ganzlichen Hoffnung, getrösten sich auch desselben zum höchsten, dass E. Kais. Mt. in die Fuesstaffen ihrer cristlichen seligen Vorfahren und Herrn Vaters getreten und ihr das Künigreich Beheimb sambt den incorporierten Landen und die Inwohner desselben, von welchen E. Kais. Mt. jederzeit alle unterthänigiste Zuneigung, Lieb und Gehorsamb gespürt, genädigst lassen befohlen sein und sie in gleicher Ruhe, Lieb und Gerechtigkeit wie derselben Vorfahren zufoderst Gott dem Allmächtigen zu Lob, Ehr und gemeinem Vaterland zum besten regieren, darfür sie dem allmächtigen Gott von Herzen danken und wünschen, dass sein göttliche Gnad E. Kais. Mt. in langwieriger gueter Gesund, friedlichem Regiment und Verleihung alles andern glücklichen Zustands und Wohlfahrt erhalten wolle.
Zweifeln auch daneben unterthänigst nit, E. Kais. Mt. sein genädigist wohl ingedenk, mit was herzlichen Freuden, Lust und Begierd die Krön Beheimb E. Kais. Mt. noch im Leben hochgedachtister Ihr Kais. Mt. seligen zu einem Künig und Herrn erkennt und gekrönt, dardurch dann nit der wenigiste Anfang und Eingang aller E. Kais. Mt. Hochheit und Reputation, darinnen sich E. Mt. jetzo sehen, entstanden, dass auch die Churund Fürsten des Reichs nit weniger darauf gesehen und Acht gegeben und Ihr Mt. seligister Gedächtnus zum Theil darzu vermahnt, dass solches Propositum in Beheimb zum ersten mochte ins Werk gerichtet und vollzogen werden und dass hernach alle andere Ihr Kais. Mt. Fürnehmen umb soviel mehr ein gueten und glucklichen Fortgang haben würden.
So haben auch E. Kais. Mt. in der Krön Beheimb aus Anordnung der jungst verstorbenen Kais. Mt. den ersten Anfang ihrer Regierung gethan und das künigliche Ambt dermassen administriert, geführt und exerciert, dass mäniglich mit E. Kais. Mt. gar wohl benüegt und jedermann darob ein Freud und sonders Gefallen hat, zweifeln auch demnach unterthänigst gar nit, E. Kais. Mt. werden ihr in Betrachtung alles des und vieler anderer Circumstantien mehr solch Künigreich in allen Gnaden weiter lassen befohlen sein und dagegen die allergenädigiste Zuversicht haben, wie sich die Stand und Inwohner desselben in allen Sachen gegen E. Mt. hochloblichen in Gott ruhenden Vorältern jederzeit in aller Treu und Gehorsamb erzeigt haben, dass sie sich nit weniger auch gegen E. Kais. Mt. dergleichen in aller treu gehorsamb underthänigen Lieb und Treuherzigkeit verhalten werden.
Und nachdem sie die obristen jetzo allhie wesenden Officierer gehorsambist vernommen, dass E. Kais. Mt. aus sonderer Lieb, die sie zu diesem Künigreich tragen, des genädigisten Willens gewesen sein, bald von Regensburg sich wieder geen Prag zu begeben, aber sich aus sonderm Bedenken und hochwichtigen Ursachen entschlossen haben, sich von dannen aus von der Thonau nit zu geben, sonder vor allen Dingen ihre Reise hieher geen Linz anzustellen und allhie sich in den andern Sachen weiter zu resolviren, kunnten sie die obristen Herren Officierer, weil es nunmehr beschehen, darvon nit viel reden, sonder lassen es auch darbei verbleiben; ob aber solche Reise hieher mit E. Mt. Nutz oder Schaden in vielen Sachen fürgenommen wird sein, das stellen sie zu E. Kais. Mt. genädigisten Bedenken.
Und seind underthänigst zum höchsten erfreuet, dass sie vernommen, wasmassen E. Kais. Mt. ihr bald im Anfang derselben Regierung das Granitzwesen in Ungern so hoch lässt angelegen sein und sich bemuehen, dass die stattliche Hilfen, so das heilige Römische Reich auf embsige Handlung der vorigen Kais. Mt. auf jetzo gehaltnen Reichstage bewilligt, daneben auch anderer E. Mt. getreuen Unterthanen Beisteuern nutzlich und wohl angelegt, auch nindert anderstwohin als worzu es bewilligt worden ist, gebraucht und verwendet werden sollen. Und sintemal E. Mt. zu desto mehr wirklicher Fortsetzung und richtiger Anordnung desselben bedacht sein, über solchen Handel mit der Fürstl. Dt. Erzherzog Ernsten, unserm genädigsten Herrn, in derselben Gegenwärtigen [sie], auch mit ihren geliebsten Herrn Bruedem oder Vettern, den Kriegsauch ungerischen Räthen und dem Rueber ein stattliche Beratschlagung zu halten, der genädigisten Meinung, dass es zu Wien der gelegenste Ort darzu sein wurde, und doch, weil in der Krön Beheimb auch hochnothwendig und viel zu thuen ist, derowegen von ihnen den obristen Herren Officieren ihr underthänigisten Rath und Guetbedunken begehren, was E. Mt. am ersten fürzunehmen und wohin sich dieselb zu begeben die höchste Notdurft und beste Gelegenheit sein: so befinden sie gehorsambist und unterthänigist dieses der fürnehmbsten und Hauptartikel einen zu sein, dass das bemelt ungerische Gränitzwesen muess in ein guete Richtigkeit, Ordnung und Versehung gebracht werden, weil all E. Kais. Mt. Künigreich und Lande zeitlichs Heil, Wohlfahrt und Aufnehmen auch grösser Verderb, Schaden und endlicher Untergang, da das nit bestellt wurde, endlich darauf stehet. Dann wann auch das heilige Römische Reich und E. Mt. andere Künigreich und Länder spüren und sehen werden, dass ihr E. Kais. Mt. diesen ungerischen Granitzsachen also treulich angelegen sein lassen und es in ein richtig ordentlichs Wesen zu bringen beflissen sein, die Hilfen auch dahin, worzu sie geleistet werden, und nit anderswohin verwenden zu lassen gemeint, so wird ihnen desto mehrer Ursach und Lust gegeben werden, in künftiger Zeit auch desto fröhlicher und lieber, dann etwan bisher beschehen, E. Mt. Beisteuer und unterthänigiste Hilfen zu leisten. Zudem wird es E. Mt. bei derselben Freunden nit zu schlechter Reputation gereichen, wann sie sehen werden, dass E. Mt. bald im Eingang derselben Regierung sich so tapfer umb die dasige Sache annehmen, dagegen aber auch nit ein kleine Abscheuch bei E. Kais. Mt. Feinden machen.
Wo aber nun solche Berathschlagunge beschehen soll und was E. Kais. Mt. auf diesmal zum ersten thuen und fürnehmen sollten, ist ihrer der Herren obristen Officierer unterthänigiste Meinung und Guetbedunken, dass sich E. Mt. zuvoderst geen Prag und nit geen Wien begeben möchten aus diesen folgenden Ursachen: erstlich weil sie vernommen haben, dass die Sterbensläuft und Infection nit wenig zu Wien und daselbst im Land herumb noch fort regiert und weil E. Kais. Mt. gleich sowohl dem Tod (darvon E. Mt. Gott der Allmächtige lange behueten wollt) als andere Leut unterworfen sein künnen, sie mit ihrem gueten Gewissen unterthänigist gar nit rathen, dass sich E. Mt. in solche Gefahr wagen und begeben sollt; dann was der ganzen Christenheit, sonderlich E. Mt. Künigreichen, Landen und ihnen als E. Mt. getreuen Unterthanen an E. Kais. Mt. gelegen ist, das hat ein jeder bei sich selbst gar wohl zu ermessen. Es können auch die ungerischen Granitzsachen zu Prag nit weniger wohl und fueglicli fürgenommen und berathschlagt werden, dann ohne Zweifel wird darzu insonderheit vonnöthen sein, ein guete Bereitung und augenscheinliche Ersehung der Gränitzhäuser und aller andern Ortflecken, auch Betrachtung alles dessen, was zu diesem Werk nothwendig ist, durch geschickte und der Sachen erfahrne Leut zu halten, da alsdann E. Kais. Mt. die Bericht aller deren Umbständ und Gelegenheit zugeschickt werden mügen. So ist nit zu vermueten, dass Ihre Fürstl. Dchten. personlich zu diesen Sachen erscheinen, sonder viel mehrer durch ihre Abgesandten oder schriftliche Guetbedunken solches alles wohl verrichten und E. Kais. Mt. sonder Zweifel diese hochwichtige Sachen mit geschickten Leuten, auch denen, so gleichfalls darzu nit wenig contribuirai, berathschlagen werden. Und haben E. Kais. Mt. die zwen Churfürstl. auch Fürstl. Gnaden Herzog zu Baiern, zu welchen die vorige Kais. Mt. ein sonders Vertrauen gehabt, die andere benachbarte Churund Fürsten allda nahet an der Hand, dass sie vor guet und nöthig zu sein erachten, solche Verträuligkeit auch mit ihnen den Churund Fürsten zu erhalten, ihnen auch die dasigen Sachen zu communiciren, sich mit ihnen zu gueter Gelegenheit zu ersehen, mundlich zu unterreden, auch zeitlich ihnen das Herz zu gewinnen und in allen Sachen mit ihnen [in] einen gueten Verstand, Verwandtnus und Verträuligkeit zu kommen, welches dann auch bald von dannen wohl wird beschehen kunnen.
So haben sich auch E. Mt. genädigist zu erinnern, was die Stände der Krön Beheimb von wegen des Regiments daselbst auf vor gehaltnen Landtage geschlossen und sich mit Ihrer Mt. hoch-löblichister Gedächtnus derhalben verglichen haben, welches auch durch den Landtagsbeschluss publicirt, die Contributiones darauf bewilligt und sonderlich des Biergelds halber inhalt desselben darinnen clausulirt, und dass viel Leut solches jetzunder in den Kreisen von wegen Abwesenheit E. Mt. disputiren wöllen, vermeinend, nit schuldig zu sein, das Biergeld zu erlegen, wie es E. Mt. hievor ziemblich ausführlich von etzlichen obristen Landofficiern unterthänigist zugeschrieben worden ist, dass also hoch vonnöthen sein wird, diesen Artikel mit den Ständen auch in eine guete Kichtigkeit und Verstand zu bringen, damit E. Mt. solche bewilligte Hilf ohne Difficultät zu Händen kommen und ordentlich ohne Abgang einbracht werden mugen. Und ist gewisslich zue besorgen, es wurd dem Regiment der Ort in Beheimb anders nit dann,durch E. Mt. personliche Gegenwart und Vergleichung mit den Ständen der Ort richtig bestellt und zu verandern sein.
So wissen sich E. Mt. auch genädigist zu erinnern, dass weder Mahrern auch Schlesien noch das Markgrafthumb Lusitz E. Kais. Mt. noch nit gehuldigt haben, darumb es auch ein Nothdurft, dass dasselbe zum fürderlichsten in Vollziehung komme und E. Mt. solche ansehenliche Länder und Fürstenthumber in ordentliche und wirkliche Possess bekommen; dann ob man wohl vermeinen und fürwenden wollt, dass herinnen kein Difficultät wäre, weil sich die Pflicht deren Länder auf die Kunige zu Beheimb und derselben Erben und Nachkommen erstrecken soll, so befinden sie doch bei sich zu Verhuetung allerlei Weitläuftigkeit auch zu Erhaltung mehrs und gueten gehorsambs, dass hierinnen nit zu feiern, sonder dieser Handel je ehe je besser endlich zu verrichten sei.
Neben diesen haben auch E. Mt. ansehnliche Lehen nit allein wie ein römischer Kaiser, sonder wie ein Kunig zu Beheimb vielen Chur-, Reichsfürsten und andern ansehenlichen Personen zu verleihen, welchs in Ansehung der Kron Beheimb Freiheiten und Privilegien nindert anderswo sich zu verrichten gebuert, dann allein im Land und sonderlich auf der kuniglichen Residenz und Schloss zu Prag, damit dann E. Kais. Mt. ihrem der obristen Herren Officiern Guetbedunken nach nit zu saumben haben, auf dass sie dieselben Lehenleut umb soviel eher in ihre Pflicht und gewisse Unterthänigkeit und schuldige Dienst bekommen.
Nit weniger ist auch vonnöthen die Erbeinigungen mit vielen benachbarten Chur- und Fürsten zu verneuern und die noch strittigen Gränitzen in ein Richtigkeit zu bringen, von welcher Aufzug wegen durch allerlei unbefuegte Eingriffe der Krön Beheimb an ihren Grund und Boden merklicher und grosser Schaden zugefuegt worden ist.
Und wie das Kammerwesen in Beheimb, daran E. Mt. nit wenig gelegen ist, in einen sondern Abfall komben, das haben E. Kais. Mt. selbst zum Theil erfahren, welches auch hoch vonnöthen wiederumb in eine guete und richtige Ordnung zu bringen, dann es auch die oberisten Herren Officierer unterthänigist darfür halten, dass E. Kais. Mt. derselben Beiwohnung in der Kron Beheimb nit allein in denen Sachen, sonder in andern vielen hochwichtigen Artikeln meher zu grossen Nutz auch künftiger gueter Ruhe, zu Besserung bemeltes Kammerwesens und Erhöherung aller E. Mt. Einkommen gereichen wird, fürnehmlich aber auch, damit die schon allbereit bewilligten Hilfen, so, wie zu sehen und zum Theil oben bemelt, beschwer fürfallen wöllen, desto besser eingebracht und erlegt, und weil in kurzer Zeit, als auf Lichtmess und Georgi nachstkünftig, die Hilfen meistestheils ausgehen werden, E. Mt. weiter Nothdurft desto zeitlicher bedacht, befurdert und nichts derhalben verabsaumbt werde. Es wollen auch E. Mt. diese ihre unterthänigiste Meinung von ihnen nit dahin verstehen, als dass sie vermeinten, es sollten E. Mt. ewig zwischen ihnen in der Kron Beheimb verbleiben und gleichsamb allda angebunden sein, dann sie gar wohl verstehen, dass E. Kais. Mt. wie ein römischer Kaiser und ein Kunig zu Beheimb auch dem heiligen Römischen Reich und andern ihren Landen gleichsfalls zu denselben nit weniger sehen und sie damit verobligirt sein, in Zeit der Noth in ihren Obliegen nit verlassen mögen noch billich sollen, und wollen ihrestheils in Zeit der Noth auch gerne darzu retten, allein sie kunnten als die gehorsamben Unterthanen, die E. Kais. Mt. mit allen Treuen herzlich meinen, nit unterlassen, E. Kais. Mt. unterthänigist zu bitten, sie wolle von derselben eigen und Kunigreich Besten wegen, so lang und oft es immer sein kann, bei ihnen im Land genädigst wohnen und verbleiben.
Betreffend die Begrabnus der verstorbnen Kais. Mt., obwohl E. Kais. Mt. mit ihnen so weit darvon nit geredt haben, so kunnen sie doch nit umgehen E. Kais. Mt. unterthänigist zu erinnern und zu bitten, dieselbe wolle genädigist darauf bedacht sein, auch die Sachen dahin dirigiren, damit die kaiserliche Leiche in die Kron Beheimb möcht geführt und auf E. Mt. kuniglichem Schloss Prag zur Erden bestattet werden; dann es dunkt sie, dass es an keinem Ort fuglicher und ehrlicher be-schehen kann als da, wo soviel heiligen auch kaiser- und kuniglichen Körper und Ihr Mt. Herr Vater und Frau Muetter selbst in der Kirchen liegen. Und solches alles wirdet sonder Zweifel der heilige Kaiser Ferdinand umbsonst bedacht und begehrt und es auch in seinem Testament verordnet haben, daselbst in der Schlosskirchen zu liegen, welche Kirche dann mit stetigen Gottesdiensten also versehen ist, dass derhalben daselbst kein Abgang erscheinen wird. Die Beleitung der Leich
[V opisu souèasném chybnì psáno: "Kirch".] kann auch bald bei der beheimbischen Gränitzen durch die Landleut und sonderlich von den nächsten umbliegenden Kreisen stattlich, ehrlich und ohn E. Mt. sondern Unkosten beschehen, dass E. Kais. Mt. ohne Zweifel ein sonders genädigistes Wohlgefallen darab haben werden; allein dass man auch allhie die Anordnung thät, wie die von hier aus bis an die Gränitz abgefuhret und die Nothdurft darzu bestellet werde.
Was nun das polnische Wesen anlangt, kunnen sie bei sich anders nit befinden, dann wie der Haupthandel an ihm selbst ist, dass er nämblich sein Endschaft mit Absterben der Kais. Mt. genommen hat, auch dass E. Mt. kein jus oder Gerechtigkeit daran zu praetendiren haben. Dass aber E. Mt. von künftiger Sachen wegen gar von der Hoffnung fallen sollten, darzu kunnden sie nit rathen, dann die Austheilung der Kunigreiche in Gottes Händen stehet. Was sein gottliche Allmächtigkeit der verstorbenen Kais. Mt. nit hat verleihen wollen, das kann vielleicht und hoffentlich Ihrer Mt. Kindern widerfahren. Darurnb vermeinen sie, es wäre guet, dass E. Kais. Mt. die dasigen Polaken, die Ihrer Kais. Mt. neulich beigestanden sein und von Ihrer Kais. Mt. wegen nit allein ihr Vaterland verlassen und ihre Freunde auf sich geladen, auch ihre Gueter in die Schanz geschlagen, in gueter Acht hätten, damit sie bei guetem Willen umb eines Künftigen wegen erhalten werden möchten und keine Undankbarkeit von E. Mt. spureten, und wo sie E. Mt. zu Ehren in ansehenlichen Diensten anderswo befördern möchten, solches gerne thäten, auch ein schlechtes von wegen einer gueten Abfertigung nit ansehen. Dass aber E. Mt. ihren Hof mit ihnen beladen oder sonst sie in Bestallung halten sollten, das wissen sie E. Mt. nit zu rathen vonwegen Verhuetung allerlei Verdachts in künftigen Sachen, sie werden auch anders nit spuren, dass E. Mt. Sinn und Gemueth, wie auch ihm selbst billich, zu aller Kühe und Einigkeit geneigt ist.
Den Bathory belangend kunnten sie nit rathen, dass sich E. Kais. Mt. mit ihme in Handlung oder Tractation einlassen sollen, aber bei ihme was suechen, dann solches E. Kais. Mt. Hochheit und Authorität etwas verkleinerlich wäre, sonder hielten es auch vor viel besser, E. Mt. möchten noch diesfalls innehalten und sehen, [wie er] sich gegen E. Mt. erzeigt und ob er was bei E. Mt. suechen wurde, dann ihm solchs viel mehr als E. Mt. gebühren will. Alsdann werden sich E. Mt. desto besser zu entschliessen und gegen ihme wie zu erzeigen haben; dann sie kunnen bei sich nit befinden, was er so bald E. Kais. Mt. nutzen oder schaden könne, weil er in seinem zerruttlichen Regiment mit sich selbst gnueg zu thuen hat und ihne ohne Zweifel seine polnische Räthe darzue weisen werden, dass er sich gegen E. Mt. und derselben Kunigreichen und Landen in geburlichen vernehmen, dem Kunigreiche Compacts gemäss nachbarlich erzeigen solle. Doch ist auch nit allerdings darauf zu verlassen und vermeinen derwegen nothwendig zu sein, guete Ordnung zu thuen auch guete Kundschaft zu halten, ob er was in Ungern oder anderswo durch Praktiken furnehmen wollt, und dass derhalben E. Mt. dem Bischof zu Breslau befehlen möchten, gleichsfalls auf alles guet Achtung zu geben, sich gegen ihme nachbarlich zu erzeigen, die Commercia und Handtierung nach Inhalt der Erbeinigung unverhindert gehen zu lassen, zu böser Nachbarschaft keine Ursach zu geben und von allen Sachen E. Kais. Mt. jederzeit mit guetem Fleiss zu avisiren.
Sie haben sich auch, soviel die Mährische Sach wegen der sechs Hundert Pferde betrifft, in dem Schreiben, so E. Mt. und die Fürstl. Dten. dem Landshauptmann gethan, ersehen und befinden, dass solche Aufnehmung und Musterung der Hussaren dieser Zeit gar unnutz und E. Mt. sehr schädlich sei; dann erstlich werden E. Mt. Steuer in ihren Händen behalten, dem Kriegsvolk die Besoldung gesteigert, die besten Kriegsleut dardurch aus den ungerischen Granitzhäusern und Festungen der mehreren Besoldung wegen dahin zu ziehen verursacht, auch dem Türken allerlei Nachdenken gegeben, und endlich das Geld alles in dieser Winterzeit gar vergebenlich angelegt. Darumben halten sie es vor gar nothwendig, E. Mt. wollten solches alles dem Landshauptmann zu Märhern ausfuhrlich zuschreiben lassen und ihme auferlegen, mit den Officieren allda und etzlichen Furnehmbsten aus der Gemein bald zusammen zu kommen, solches ihnen alles seinem besten Verstand nach furzuhalten und die Mittel furzunehmen, damit solch schädlichs Furnehmen wieder unverzüglich möchte abgestellt und Herrn Johann von Scherotein
[ Žerotín.] als Obristen seine Schäden, so er einiche, wie nit zu vermeinen ist, erlitten, ergötzet werden. Wofern sie aber ander Mittel und Weg zu Abstellung dieses wisseten, dass er E. Mt. alsbald dasselbe gehorsamblich berichte.
Letzlich weil die mehrgedachte Herren obristen Officierer auch vernommen haben, dass E. Kais. Mt. ihren Hofstaat ordiniren und verneuern wöllen, und E. Mt. genädigist wissen, dass die Ständ der Kron Beheimb bei der jungst verstorbenen Kais. Mt. seligen gesuecht haben, damit E. Mt. Hofstaat auch mit beheimischen Personen versehen wäre, deswegen zweifeln sie die Herren obristen Officierer unterthänigist gar nit, wollen auch hiemit ferner mit Fleiss gebeten haben, E. Mt. wolle gleichsfalls darauf genädigist bedacht sein, damit die Stände zu spuren haben, dass auch E. Mt. geneigt seind, ihre Freund als derselben treuen Unterthanen in gueter Acht und sie gerne bei und umb sich zu haben. Thuen sich also E. Mt. zu kaiserlichen und kuniglichen Gnaden in Gehorsamb unterthänigist befehlen. Actum Linz den 21. Novembris anno 76.