372. Císaø Maximilián II. schvaluje èinnost a uèinìná opatøení synù svých krále Rudolfa a arciknížete Arnošta pøi snìmu èeském i žádá za dobré zdání, kdy by snìmové na Moravì, v Slezsku a Lužicích držáni a které osoby za komisaøe k snìmùm tìm vyslány by býti mìli.

VE VÍDNI. 1573, 21. února. Opis souè. v arch. èesk. místodržitelství.

... Wir haben aus E. L. ausfüerlichen Relation nachlängs väterlich und gnädig angehört und vernomben, was dieselben anfänglich bei angehendem Landtag und naclnnals desselben Beschluss auf unsern väterliehen Befelch bei den Ständen des Kunigreichs Beheimb für vielfaltige Mühe, oftermals gehaltene Berathschlagungen und Replicirn gehabt und mit was embsigen Fleiss dieselbe bemeltem Landtag, bis er zu seiner Erörterung komben, abgewartet. Ob wir uns dann zu bemelten Ständen gnädiglich versehen, dass sie uns auf unser Begehrn die alten, sowohl die im verschienen 70. und 71. Jahr zuvor bewilligte und ausständige Rest und Deputat ohne einiches Difficultirn aus denen in der Proposition eingefüerten wichtigen und beweglichen Ursachen gehorsamblich bewilligt haben und nicht erst viel unnötig weitläufige Einträge wider ihre selbs eigene Bewilligungen einfüeren sollten; weil aber Dein, Erzherzog Ernst Lieb, in der Relation sunlich vermeldet, die Gefahr sei darauf gestanden, dass sie die Ständ bemelte ihre Bewilligung und Ausstand derselben gänzlich aufzuheben bedacht gewesen, da auch die Landtagsrelation noch den von Deiner Lieb benannten Tag nit beschehen, dass jedermann von dannen abgereist und der Landtag nit allein unbeschlossen verblieben, sondern auch das angehende Landrecht, welicher Citationen damals unaufschublich publiciert werden müessen, in weitere Verlängerung kommen, ohne was für Unwillen und Schwierigkeit der Stände daneben erwachsen wären, dardurch dann unser verhoffter Nutz hätt mügen verhindert werden und nicht weniger E. L. in böse Opinion bei den Ständen (wie sich dann ihr viel ob so oftern Repliciren beschwert) in dieser E. L. bei ihnen ersten Handlung gerathen, dass auch, da dieselben dazumal mit Unwillen von den Ständen abscheiden sollen, soliches zu beschwerlichen Reden und Nachgedenken in Polen gedigen wäre worden, darob dann Dein Erzherzog Ernsts L. sich gegen uns sünlich und gehorsamblich entschuldiget, dass dieselb über unsern ausgemessnen Befelch sich wes gemächtiget und in den vielfaltig von den Ständen begehrten Landtagsbeschluss gewilligt: als lassen wir aus allen obbeschriebnen eingefüerten und andern in der Relation erzählten Ursachen und Ungelegenheiten, die daraus, da die Sach noch länger aufgezogen, erfolgt wären worden, auch den Verlauf der ganzen Handlung, Repliciren und Anhalten, daran E. L. bei vielgedachten Ständen nichts erwinden lassen, gnädig und väterlich wohl gefallen, haben auch an solichem nit allein ein väterlichs Benüegen, sondern halten die andern E. L. zuegegebne Räthe gnädigist wohl entschuldigt und nehmben ermelter Stände gethane Bewilligungen, fürnehmblich die Continuirung der Turkenhülfen, Biergelder und dreissigisten Pfennigs für uns und unser geliebste Gemahl zu Gnaden an, dann uns nicht annehmblich gewesen wär, dass E. L. unverrichter Sachen mit wenig unserm Nutz und der Stände Verdriess und Widerwillen wiederumb hieher zu uns sich begeben hätten sollen.

Demnach ist unser väterliches gnädigs Gesinnen, E. L. wöllen alsbald darauf die von den Ständen bewilligte Execution gegen den Personen, welche mit Einbringung der verhaltnen Restanten und jetzo bewilligte Hülfen ferner saumbig würden, dem Landtagsbeschluss gemäss zu verfahren gebührliche Verordnung thuen.

Nachdem dann auch numehr, wie E. L. sünlich bewüsst, der andern der Kron Beheimb incorporirten Landen, als Märhern, Schlesien und beider Markgrafthumber Lausitz Bewilligungen der Turkenhülfen, Steuern und andern Anlagen zum Theil ihr Endschaft erreicht und einstheils in kurzen ihren Ausgang gewinnen werden, so haben E. L. sünlich zu erachten, was uns zu Erhaltung des Kriegswesens auf den Gränitzen, da soliche ihre Hilfen nicht continuirt werden sollten, für ein merklicher Abgang und Unrichtigkeit erfolgen würde; derhalben gesinnen wir ferner an E. L. väterlich, sie wöllen dieses gleichfalls vor derselben Abreisen aus Beheimb, dieweil unser Rath und der Kron Beheimb Hofsecretari Niclas Walter alle dieselben jungsten Landtagbeschlusss und Relationes bei Handen hat, mit unsern verordneten Landofficiern und Kammerräthen in fürderliche fleissige Berathschlagung nehmben, auf was bequeme Zeit mit gueter Gelegenheit, doch kurz nach Ostern, auch durch welche Personen als Comissarien an alle underschiedliche vier Ort soliche Landtage, weil uns aus bemelten Ursachen lang damit zu verziehen nicht rathsamb noch thuenlich sein will, gehalten werden, wie wir unsere Begehrn nach jedes Orts Gelegenheit an sie richten möchten, uns auch alsdann derselben sunliches ausfüerliches Guetbedunken mit dem eheisten zu unserer gnädigsten Resolution zuekomben lassen.

Soviel aber die Münzordnung, darein wir auf vielgedachter Stände Begehrn bewilligen und zu Publicirung derselben unsere Mandata ausgehen lassen sollen, betrifft, tragen wir noch zur Zeit ein Bedenken darein zu willigen, bis wir uns ferner unsers gnädigisten Willens entschliessen, und wöllen soliches in mehrere Berathschlagung nehmben, auch uns alsdann darauf gegen E. L. oder unsern verordneten Landofficiern und Räthen unsers gnädigisten Willens resolviren.




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