368. Krištof z Karlovic oznamuje kurfirštu saskému Augustovi o jednání na snìmu èeském 1573, král Rudolf u Èechù že jest oblíben a jaké má dùm rakouský nadìje v pøíèinì volení krále polského.

1573. 10. února. Orig. v král. státn. arch. v Drážïanech.

... Euer Churf. G. gnädigstes an mich den 28. Januarii ausgegangnes Schreiben ist mir erst den 8. Tag Februarii von Praga aus allhier in meiner Behausung zugekommen. Und als E. Churf. G. dorin gnädigst von mir Bericht begehret, wie es sich daselbst mit dem Landtag anlasse, ob die Proposition geschehen und die Landstände abwesend der Kais. Mt. sich einlassen. werden c, dorauf soll E. Churf. G. ich underthänigst nicht verhalten, ob ich wohl... bei solcher Proposition und Handlung selbst nicht gevest, so hab ich doch von einer furnehmen Person, so alle Ding dirigiren hat helfen, so viel grundliches Berichts:

Nachdem König Rudolf zu Hungern den 27. Januarii zu Praga angekommen, dass seine Königl. W. bald des folgenden 28. Tages die Proposition, die ich gleichwohl noch nicht gesehen, thun hab lassen, darauf dann auch der Hauptpunkt der Propositidi, nemblich die Erstreckung der Steuern bis auf Bartholomei, do die Kais. Mt. selbst ins Land verhoffet zu kommen, bald des andern Tages gewilliget sei wurden. Und obwohl hernach der einen Steuern halben, die man von den Wohn. häusern gibt, eine Disputation furgefallen und unter andern begehrt wur de, was dieselbige Steuer die Summa der 150.00U Schock, darauf sie angeschlagen, nicht erreichte, dass die Stände dasselbig erfüllen sollten, so haben sich doch die Stände desselbigen geweigert und sich aus der vorigen Landtagsbewilligung nicht fuhren wollen lassen.

Worauf man dann der Munze halben, so der ander Artikel der Proposition gewest soll sein, verblieben, auch was man daneben einer Botschaft halben in Polen abzufertigen beschlossen, item wassergestalt die Stände Ihre Kais. Mt. zu bitten willens, ihnen König Rudolfen zu Hungern auch zu einem kunftigen König in Behmen zugeben und im Land zu lassen, dass seine Königl. W. in Ihrer Mt. Abwesen neben etlichen behmischen Räthen von einerlei und beiderlei Gestalt die behmischen Sachen handeln mochte, solches alles thue E. Churf. G. ich kurz zusammen gefasset hieneben underthänigst uberschicken.

Weiter hat auch E. Churf. G. daraus gnädiglich zu vernehmen, wie es umb hochstobgedachtes Königs Rudolfs Leibesschwacheit, auch was. vor Hoffnung etliche furnehme Leute von derselbigen beginnen zu fassen, und Erzherzogen Ernsten wiedererlangter Gesundheit und Ankunft zu Praga gelegen soll sein.

Was dann der Kais Mt. Person anlangt, und wie es umb dieselbige jetziger Zeit stehet, davon hab ich gar keinen Bericht, achte auch nicht, dass Ihre Mt. numehr, dieweil der Landtag gereit gehalten (wie wohl er erst innerhalb etlichen Tagen publicirt soll werden) vor dem halben Sommer ungefährlich gen Praga kommen werde.

Bericht. Nachdem König Rudolf zu Hungern sambt Seiner Königl. W. Brudern, Erzherzogen Ernsten, anstatt und von wegen der Röm. Kais. Mt., ihres Herrn Vatern, den ausgeschriebenen Landtag zu Praga den 26. Januarii halten haben sollen, so hat sich zugetragen, dass Erzherzog Ernst unterwegen zum Deutschen Brode an den Kinderflecken krank wurden und derwegen allda etliche Tage stille liegen hat mussen. Aber König Rudolf ist den 27. Januarii mit 31 Kutschen zu Praga angekommen und hat den folgenden 28. Tag die Proposition gethan,. welche furnehmlich diese hernachgemelte zwene Hauptpunkt angetroffen, nemlich, dass die hievorn bewilligte Steuern derozeit sonst zum Theil schon ausgegangen, bis auf Bartholomei, da die Kais. Mt. selbst verhofft ins Land zu kommen, erstrecket, und der Munze halben, damit so grosse und hochschädliche Unrichtigkeit eingerissen, wieder eine Ordnung und Richtigkeit gemacht mochte werden.

Darauf haben die Stände die begehrte Erstreckung der Steuern bald und ohn einige Difficultirung bis auf Bartholomei gewilliget.

So soll der Munze halben dahin geschlossen sein, dass die Thaler, so durch weiland Kaiser Ferdinandi geschlagen, auch andere, so denselbigen am Schrott und Korn gemäss sein, bald nach Beschliessung des Landtages anzufahen (wie dann dieses und anders durch ein offen Mandat publicirt soll erden) kunftig wieder wie zuvorn zu Schocken, und als umb 2 Kreuzer höher als itzö genommen sollen werden. Es sollen auch hinfüro durch ganz Behmen keine anderen Munzen mehr als Thaler, halbe Thaler, Orter, dem obberurten Schrott und Korn gemäss und daneben auch Weissgroschen zu sieben Weisspfennigen und Weisspfennige und kleine Pfennige gemunzet werden. Doch sollen die zuvorn in Behmen geschlagene Munzen, als: Reichsguldner, halbe Reichsguldner, Zehenkreuzerer und Zweikreuzerer nichtsdestoweniger in ihrem Werth auch bleiben und genommen werden; desgleichen die meissnischen Schreckenberger mit dem Engel zehen Kreuzer wie bisher gelten; aber sonst alle andere Münzen, es seien Thaler, halbe Thaler, Orter, oder waserlei andere Sorten es sonst sein mogen, die in dem obberurten offenen Mandat nicht zugelassen werden, sollen von kunftig Jacobi an (dann so lang wird den Leuten zu Anwerdung und Wegschaffung solcher Munz Frist gegeben) nicht mehr genommen werden. Und was man von solchen verbotenen Thalern vor der obbestimbten Zeit nicht los werden kann, das soll alsdann in Ihrer Mt. Münzen zu Praga, Kuttenberg, Budeweis und Joachimsthal geantwortet und daselbst ein jede in ihrem Werth, wie sie valviret, ausgewechselt und alsbald wieder nach obberurtem weiland Kaiser Ferdinandi Schrott und Korn vermunzet werden. Do aber jemand mittlerzeit und nemlich nach Publicirung obberuhrtes Mandats solche frembde Munze weiter in die Kron Beheim fuhren und damit begriffen wird, der soll neben anderer Strafe derselbigen aller stracks verlustig sein.

Es solle auch alles Pagament aus dem Land zu fuhren ernstlich verboten werden, und wann jemand darin bruchig befunden, so soll ihme solch Pagament genommen und ein Drittentheil der Kais. Mt., ein Drittentheil dem Ansager und ein Drittentheil dem Grundherrn, uf welches Grunden sich solches zutragen wird, verfallen sein.

Neben dem haben die Stände auch motu proprio eine Botschaft, als nemlich vom Herrnstand Herrn Ladislav von Lobkowicz, obristen Landhofmeister, vom Ritterstand Herrn Albrecht Kapaun, Burggrafen im Grätzer Kreis, und von der Präger und Städte wegen Andreas Sutern, Primas in der Neuenstadt, verordnet, dass sie auf den kunftigen Wahltag, welcher 14 Tage nach Ostern wieder angesetzt soll sein, in Polen ziehen und daselbst von gemeiner Stände des Königreichs Behmen wegen die Wahlsachen zum besten befurdern sollen helfen.

Letzlich wollen auch die Stände die Kais. Mt. bitten, ihnen König Rudolfen zu einem Herrn und kunftigen König zu Behmen zu geben und im Land zu Iassen, dass Seine Königl. W. in Ihrer Kais. Mt. Abwesen alle behmische Sachen neben etlichen behmischen Räthen, so S. Königl. W. sowohl unter beiderlei als unter einerlei Gestalt Personen zugeordnet werden (doch in alle Wege mit Ihrer Kais. Mt. Vorwissen), handlen und verrichten mochte.

Dieses soll ungefährlich der furnembste Inhalt des obberuhrten Landtages sein, welcher aber gleichwohl aus Ursachen, dass er zuvorn ins deutsche transferirt muss werden, auch ein grosser Theil der Stände schon verreiset und erst kurz vor dem vorstehenden Landrecht Reminiscere wiederkommen wird, zu dem auch hochstgedachter König zu Hungern den 6. Tag Februarii etwas krank wurden (welches man gleichergestalt vor die Kinderflecken häldet), noch nicht publicirt ist worden.

Es ist aber den 6. Februarii aufm Abend umb 7 Herr Erzherzog Ernst frisch und gesund mit 9 Kutschen von Deutsche Brode numehr auch angekommen und man versiehet sich, die Publicirung solle auf den 14. Februarii geschehen.

Ihre Königl. W. und Fürstl. Durchleuchtigkeit haben unter andern Herrn Leonhard von Harrach, der Kais. Mt. gewesnen obristen Hofmeister, Herrn Georgen Teufeln, geheimen Rath, Herrn Reicharden Strein, Hofkammerpräsidenten und Herrn Helfrich Gut bei sich.

Hochstgedachte Ihre Königl. W. und Fürstl. Dt. werden von etlichen furnehmen Herrn, die bei diesem Landtag mit ihnen zu handeln gehabt, geruhmet, dass sie sich gegen meniglich guetig und bescheiden erzeigen auch in ihren Reden gar bedächtig seien.

Der obberurten polnischen Wahle halben beginnet man je länger je mehr Hoffnung zu bekommen, dass der Kais. Mt. Söhne einer (wie dann jetzo durch etliche von Erzherzogen Mathias geredet wird) gewählet soll werden, und es soll sich der Lasky, welcher hievor dem Franzosen, oder vielleicht unter des Franzosen Namen ihme selbst zu gut (dieweil viel Stände in Polen vor besser achten sollen einen König aus ihrem Mittel zu wählen) viel prakticirt soll haben, numehr auch wieder umbkehren und sich gegen Osterreich viel grosser Dienstfertigkeit erbieten. Daneben aber soll sich befinden, was der französische Gesandte vielen Personen in Polen zugesagt, dass solches alles ohn Grund und Wahrheit sei, davon dann ein neuer Pasquillus in Polen gemacht, des Copei ich täglich gewärtig bin.




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