364. Císař Maximilián II. synu svému, králi Rudolfovi; aby při stavích českých se vynasnažil o úplné odvedení svolené berně, zvláště ale aby upuštěno nebylo od zapravení neodvedených ještě "restů" berních za poslední dvě léta.

VE VÍDNI. 1573, 6. února. Opis souč. v arch. česk. místodržitelství.

... Wir haben Euer Lieb gehorsambs und sonlichs Schreiben von dato den 3. Tag dieses Monats Februarii des siebenzigisten und einundsiebenzigisten jährigen behmischen Steuerausstands halben; darumben anjetzt ein Missverstand fürfallen will, vaterlich angehört und vernomben. VPas wir nun darauf an die drei Ständ unserer Kron Beheimb und mehrer zu Gemüet Führung und Befürderung dgr Sachen willen schreiben und gnädiglich gesinnen lassen, das hat Euer Lieb aus hierin verwarter Abschrift neben Empfahung des Originals zu vernemben.

Und ist darauf unser genädiger und vaterlicher Befelch, Euer Lieb wölle ermelte Ständ für sich erfordern, ihnen vorbemelts unser Originalschreiben überantworten und folgunds darauf mit nothwendiger ausfüerlicher Wiederholung der in der Proposition einkommen Motiven und Ursachen, sowohl auch unserer jetzigen ihnen den Ständen gethanen lauteren Ableinung und was sonst Euer Lieb mit Rath unserer bei sich habenden geheimen, auch Hofund beheimischen Kammerräth nach Gestalt der ingemein oder sonst ad partem fürkommen Ursachen und Conversationen mehrers hierzu dienstlichs befinden werden, mündlich und schriftlich fürhalten lassen, mit embsiger Vermahnung, dass denen beschlossnen Landtagsabschieden zu vollkommer Leistung der darin begriffnengewissen versprochenen Summa Gelds, es sei durch fürderlichiste Einbringung ihrer der Stände unter einander bleibender Restanten oder Zurechtbringung deren Personen Ausständ, die sich noch nicht bekannt haben, oder sonst durch ein neue Anlag und Anfbringung Gelds, bis solche neue Anlagen und Restanten eingebracht und die ganz Summa des Ausstands erfüllet sei, zu Wiederstillung und weiterer Erhaltung des gemeinen ungeduldigen und dürftigisten Granitzkriegsvolks ein billiches Benügen beschehe.

Und auch anjetzt währunder Landtagsversamblung, weil es durchaus ohne merkliche äusseriste Gefähr nit Anstand erleiden, viel weniger auf einen kunftigen Landtag verschoben werden muge, dermassen richtige und wirkliche Mittel furgenomben, verordnet und endlich vollzogen werden, damit wir beruerts, 70- und 71 jährigen Ausstands ohne Abbruch der hinderstelligen 72jährigen, sowohl der jetzigen aufs neu begehrenden und endlich verhoffenden Landshilfen gewisslich habhaft werden und die Kriegsbezahlungen darnach anstellen mügen lassen, und soll in allweg Euer Lieb stark auf der Substanz, das ist auf die Erstattung berurts zweijährigen Ausstands verharren.

Wo aber über alles Furbringen und weiters repliciern sie die Ständ zu angeregter Bewilligung der Erstattung halben je gar nit zu bewegen, so wolle uns Euer Lieb mit derselben söhnlichen räthlichen Guetbedunken alsbald bei eignem Curier weiter die Notdurft berichten,. mittlerweil aber die anwesenden Stände zu Erwartung unserer gnädigisten Resolution aufhalten.




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