362. Král Rudolf podává císaři Maximiliánovi II. zprávu o svém jednání se stavy českými na sněmu 1573 shromážděnými v příčině odvedení zadržalých, pro l. 1570 a 1571 svolených berní.

V PRAZE. 1573, 3. února. Konc. v arch. česk. místodržitelství.;

Allergnädigster geliebter Herr und Vater! Nachdem auf jetzigem Landtag des siebenzigisten und einundsiebenzigisten jährigen Steuerausstands halben an den 75.000 Schock Gr. behm., so die Ständ der Kron Beheim E. Mt. auf zwei Jahr lang, das ist auf das 70. und 71. Jahr, zu reichen bewilligt, Irrung und Missverstand fürfällt und sie die Ständ denselben hinterstelligen Rest, der sich vermüg der Steuereinnehmber Verzeichnuss auf 73.000 Schock verlauft, zu erlegen verwidern thuen, so hab ich nicht umbgehen können, die Sach an E. Mt. sunlicher und gehorsamber Meinung gelangen zu lassen, dann sie dies, wie ich ad partem vernimb, zu ihrem Behelf und Entschuldigung furwenden; obwohl ihre Bewilligung auf ein nambhafte Summa Gelds der 75.000 Schock Gr. behm. gestellt, so wär es doch etlichermassen mit dieser Fürsehung beschehen, dass die Steuer im andern Jahr nicht hinausgegeben werden, sonder bei den Steuereinnehmbern bis auf ein kunftigen Landtag verbleiben sollt, und alsdann, wann sie nun wissen werden, was die Steuer auf das erst Jahr ertragen, wollten sie in Berathschlagung ziehen und sich mit einander unterreden, was E. Kais. Mt. auf derselben gnädigstes Ansinnen für ein Antwort zu geben sein möcht, wie sie sich dann diesfalls auf hie beigelegten Artikel aus dem Landtag gezogen, mit Nro. 1., welcher in behmischer und teutscher Sprach hieneben zu befinden, referiren und ziehen thuen. Nun wär hernach im 71. Jahr auf folgundem Landtag dahin geslossen worden, dass von jedem Haus aufm Land 20 w. Gr., in E. Mt. Städten aber drei Schock zu Steuer gereicht werden sollt. Diase Bewilligung wöllen die Ständ dahin extendiren und deuten, als wär es nun von der gewissen Summa der bewilligten 75.000 Schock Groschen behm. abkomben und dahin zu verstehen, dass E. Mt. solche Haussteuer, es trag viel oder wenig aus, für das vergangene und kunftig zum besten folgen sollt.

Zum andern geben die Stände auch dits für, dass die Grafschaft Glatz, desgleichen der Egerische und Elbognische Kreis laut des Artikels mit Nro. 2. in obernennter Bewilligung, so von einer gewissen Summa Meldung thuet, auch begriffen und auf dem gehaltnen Landtag miteingezogen worden, dass sie sowohl als andere Ständ und Inwohner der Kron Beheim zugleich contribuiren sollen. Welches aber nicht beschehen, darumben die bewilligte Summa nicht völlig eingebracht werden mügen; dann do bemelte Grafschaft und zwen Kreis die Haussteuer wie die andern erlegen hätten sollen, wär ihrem Anzeigen nach ein gute anseheliche Summa daran gefallen, sonderlich weil sie vermeinen, dass über 20.000 Angesessene in angeregter Grafschaft Glatz und den zweien Kreisen sein sollten.

Dagegen aber hab ich angesehen ihr der Ständ Bewilligung und befinde die lauter und klar mit ausgedruckten Worten auf ein gewisse Summa der 75.000 Schock Gr. gerichtet; zu dem wird ich bericht, dass E. Mt. Rath, Kammerer und obrister Canzler des Kunigreichs Beheimb, Wratislaw von Pernstein, als der bei ihr der Ständ beschehenen Landtagsbewilligung selbst mit und gegenwärtig gewesen, in jungster Handlung, die auf E. Mt. Befelch bei dem Landrechten allhie dieses zweijährigen Ausstands halben fürgenomben, ihnen diesfalls nicht beigefallen, sonder die Erstattungdesselben sambt der behemischen Kammer auch für billich erkannt und angesehen. Und damit E. Mt. gnädigstes Wissen haben mügen, wie und wasgestalt solche Bewilligung ergangen, so schick E. Kais. Mt. ich umb mehrer Nachrichtung willen hieneben zwen Artikel mit Nro. 3. aus den nägsten zweien Landtagen, teutsch und behemisch, sunlich und gehorsamblich zue.

Ob nun wohl der Buchstab des Landtags kein anders mitbringt, als dass sie die Ständ vermüg und inhalt ihrer Bewilligung auf die zwei Jahr, das 70. und 71., die benannte Summa der 75.000 Schock Groschen zu erlegen schuldig, auch in dem 71. Jahr bald in Eingang desselben gedruckten Landtags die vorige Bewilligung, so auf ein gewisse Summa gestellt, wieder verneuert und darduch bestätigt wirdet, und der genomben Bedacht und Behelf, des sie sich, wie oben erwähnt, behelfen wöllen, nicht der Steuer, sonder des Begehrens halben auf den Schuldenlast beschehen, wie aus dem obberührten Artikel mit Nro. 1. zu sehen, und sich endlich aus dem 71. Landtagsbeschluss nicht befindet, dass der vorgehunden zweijährigen Bewilligung halben einiche Änderung fürgenomben; dieweil aber soviel zu verstehen, dass sie auf demjenigen verharren und die Sach in ein Verlängerung ziehen und bis auf kunftigen Landtag verschieben wöllen, und do gleich auf sie gedrungen, sie sich mit dem, dass der mehrer Theil der Landleut allbereit verruckt, wie zu besorgen, entschuldigen werden: so geruhen sich demnach E. Kais. Mt. allergnädigist zu entschliessen, im Fall do die Ständ über allen fürgewendeten Fleiss auf kein anderes zu bereden sein möchten, wes ich mich diesfalls verhalten soll. Daneben aber zu besorgen, do es auf itzigem Landtag nicht in Richtigkeit gebracht, dass es hernach wegen kunftiger Begehrn schwerlich zu erhalten sein wirdet, und in allweg zu bedenken, da E. Mt. dieser Ausstand nicht erfolgt, dass die Granitzbezahlung in Hungern dardurch nicht wenig verhindert wirdet. Doch was E. Mt. hierin gnädigster Willen und Meinung sein wirdet, demselben soll von mir sonlich und gehorsamblich nachgesetzt werden.




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