348. Císař Maximilián II. nařizuje městu Chebu, aby v příčině berně z dobytka se šlechtou Chebského kraje se urovnali, poněvadž by to mohlo býti na újmu důchodů zemských; do ukončení sporu aby pokojně se chovali. (Podobné nařízení císařské zasláno bylo šlechtě kraje Chebského.)
VE VÍDNI. 1572, 16. listopadu. Konc. v arch. česk. místodržitelství.
Ehrbare, lieben Getreuen. Uns haben unsere verordnete obriste Landofficirer und Räthe unsers Kunigreichs Beheim gehorsamblich berichtet, dass sich jungst verschiener Zeit die Ritterschaft und Adel des Egerischen Kreis bei ihnen beklagt hättén, als sollet ihr zuwider altherkombnen Gebrauchs ihre Underthanen mit Auftegung der doppelten Klaensteuer beschweren, und gebeten, solches bei: euch abzuschaffen, derwegen sie euch dann diesfalls anstatt unser Befehl gethan, eintweder ihre Underthanen zur Unbillicheit nit zu belegen, oder sie der Sachen Gelegenheit zu berichten. Därauf ihr ihnen dann euern ausfuerlichen Bericht gethan und euch daneben auf eure Privilegia auch unsern eüch mitgetheilten Compulsorialbrief, desgleichen einen zwischen euch beiderseits Anno ac. 33 aufgerichten Vertrag, dass ihr der jetzo angelegten Steuern berechtigt zu sein vermeint, referirt. Weil. wir aber gnädiglich gerii sehen wollten, dass zwischen euch nachbarliche Einigkeit diesfalls erhalten wurde, demnachist unser gnädiger Befehl: ihr wollet euch mit einander dermassen in Anlegung der Steuern nachbarlichen vereinigen und vergleichen, damit uns an unserm Interesse nichts entzogen oder im wenigsten wes an den bewilligten Steuern vernachtheilt werde, wie wir dann gedachten denen von der Ritterschaft und Adel deshalben gleichmässigen Befehl thuen.
Nachdem ihr euch auch allerlei Widersetzlicheit und thätlicher Handlungen, dero sie sich, gegen euch in Einforderung der Steuern underfahen sollen, beschwert, haben wir ihnen ferner gnädigist auferlegt, sich bis Austrag der Sachen gegen euch allerdings friedlich und ruebig zu verhalten.