341. Zpráva vyslaných mìsta Chebu o vyjednávání jich s nejvyššími úøedníky zemskými a radami pøi apelací v Praze v pøíèinì svolení bernì, cla, sporu se šlechtou kraje Chebského a j. v.
1572, v dubnu: Konc. v archivu mìsta Chebu.
Als von einem ehrbarn Rath, Gericht und geschwornen Gemein zu Eger Herr Burgermeister Michael Paier, Adam Kessler des Ratlis, Hanns Schmidl des Gerichts, Enders Pronner aus der geschwornen Gemein und Wilhelm Kessler, Gerichtsschreiber, in Sachen die Contribution oder Besteurungsverehrung, dann wegen des Juraments calumniae in den strittigen Sachen mit den Edelleuten des Egrischen Kreises schwebend zu thun, folgends Christoph von Zedwitz zu Liebenstein klagende. Sachen, item wegen des gewessenen Sindici Doctor Knöllens, welcher die Stadt Eger seins Störers, des Schneidergesellens, halber verklagt; zum letzten der Zollssachen vor der Kammer zu gedenken und umb Bescheid, dieselb gänzlich zu erledigen, anzuhalten, nach Prag abgefertigt, vor den obristen Herrri Landofficirern, Statthaltern und Räthen, desgleichen vor den Herrn Appellationräthen, wie die. derwegen habende Vollmacht und Instruction vermögen, zu erscheinen, solchem nach seind die Gesandte Donnerstags nach Ostern den 10. Monatstag Aprilis des 1572. Jahrs zu Eger ausgefahren und den Sambstag als den 12. bemelts Monats zu Prag ankommen. Folgends den Sonntag den 13. Aprilis: haben sich die Gesandten bei Herrn Secretario Heugl frue aufgehalten, der Stadt Eger Gruss und Diensterbietung vermeldt, umb Beforderung gebeten, solchs zu verdienen erboten und dann gefraget, was vor Herrn hier. Darauf er sich des Gruss und Diensterbietens bedankt und, so viel muglich und verantwurtlich, der Stadt Eger gern beforderlichen zu sein und vermeldt: Enks habt ein unruhigen Doctor, das in Ploch schendt [sic], was zeicht er sich dann; ich bin auch eins Burgers Kind. Wann man wollt solche Störer lassen einkommen, so wurde alle gute Ordnung und Gebräuche zernicht gemacht; das kann nicht sein; der Herr Burggraf, Herr Wilhelm von Rosenberg, sei nit hier; so sei der Herr v Joachim von Schwanberg diese Tag auch verreist, es werde aber die Contributionssachen der Herr, Hofmeister, in der Appellation gewesner Präsident, desgleichen der Schlosshaubtmann und Herr Doctor Mehl, denen es befohlen wäre, under die Hand, nehmen; Doctor Mehl sei nit hier, wär aber erfordert worden, der wurde zur Stell morgen oder ubermorgen kommen; er hätte die Sachen wegen des Doctor, Knöllens jungst, do die zwen Gesandten hier gewesen, gern in ander Weg befordert, aber die Herrn Statthalter haben der Appellation Erkenntnuss nachgehen mussen; man woll ihne entschuldigt halten. Gute Zeitung vermelt, dass der Erzherzog Rudolf sei zu einem ungrischen König erwählt, soll ufm v 1. August gekronet werden.
Als die Gesandten solches alles angehöret, haben sie von Sachen Bericht gethan, des Erbietens sich bedankt und mit abermals Diensterbietung abgeschieden.
Folgends haben die Gesandten, als der Schlosshauptmann Herr Miøkowský nach dem Kirchenumbgang vor St. Jorgen Kirchen ufm Schloss gestanden, wir aufgewartet und bis in sein Haus nachfolgen und den ansprechen wollen. Hat derselbe ein Diener zu den Gesandten geschickt, ob wir sein Gd. ansprechen wollten und von wannen wir wären, fragen lassen. Da sich die Gesandten mit Ja dessen erkläret und von Eger wären, hat er uns zu sich geheissen und mit allen Gnaden gehöret. Do wir anzeigt der Stadt Eger Diensterbietung [und] umb Beforderung der Contributionsachen halber gebeten, hat er uns uf morgen umb 7 oder 8 Uhr in die beheimische Hofkanzlei beschieden; wollen sein Gd. sehen, so viel muglich, fortzukommen und sich muglicher Beforderung erboten. r olgends hat er der andern Sachen mit den Edelleuten, Zedwitzen und Knöllen auch gedacht, dass er sich derselben auch weis zu erindern, wolle gern, was billich, darzu helfen, dass wir desto eher möchten abgefertigt werden. Dessen sich die Gesandten bedankt und dessen, wie sich gebuhret, zu verdienen erboten.
Folgends den Montag nach Quasimodogeniti haben wir uns beim Herrn Secret. Kindler in sAinem Haus aufgehalten, den, wie es mit den beiden Juramenten werde im Prozess gehalten werden mussen, und ander Sachen halber neben der Stadt Eger Diensterbietung gefraget. Darauf zeiget Secretari Kindler an, er hoffe nit, dass es soviel Muhe haben. möchte oder so scharf vorgehalten, ob sich die Parteien mit einander bereden, so möchten die Eid gar nicht geleistet werden, aber (an] beiden Theilen auf ein Zuesag nach geschehener Erinderung es sein Bleiben haben; darneben verträulich angezeigt, dass Hanns Sebastian begehrt ein Notel des Eids, den sie ihm abgeschlagen und das nit erlangen mögen, ferner auch, ob wir die Privilegia edirten, dasselbig mit ausdrucklicher Protestation, dass dami den Edelleuten nichtes eingeraumbt, noch auch der Stadt damit begeben wollen, sonder dass solches der Röm. Kais. Mt. zue unterthänigen Gehorsamb geschehe.
Als die Gesandten zu Hof in der Canzlei vor den Herrn Statthaltern und Räthen aufgewartet, sind die balden hernacher eingelassen und ist ihnen von dem Herrn von Lobkowitz, alten Appellationpräsidenten, angezeigt worden, nachdem sich die Gesandten wessen zu erindern, dass sie an heut hieher beschieden, wollten ihr Gnaden die Sachen gern vorgenommon haben; es wären aber solche Sachen vorgefallen, dass es heut nit geschehen mogen; sollten derwegen auf Morgen umb 7 Uhr wieder erscheinen, da sollen ihre Sachen vorgenommen werden.
Die Gesandten hinwieder geantwurt: Wie wohl itzt die Feldarbeit und sunsten solche Ungelegenheit vorhanden, dass ein jeder gern zu Haus sein und furnehmblichen vergeblicher Unkosten erspart werden möchte; damit man aber nit vergeblichen mit Unkosten länger ufgezogen und uf morgen endlichen zur Sachen greifen möchte, beten die Gesandten sie nit länger ufzuziehen und uf morgen die Sach vor die Hand zu nehmen, wollen also im Namen Gottes des morgen Tags erwarten. Damit abgeschieden.
Hernacher hatt Herr Secret. Heugl anzeigt, dass Herr Doctor Mehl uf morgen Dienstag ankommen soll, vor welches Ankunft würde schwerlich in diesen Sachen gehandelt werden.
Nota: Die von Glatz, so mit 3 vom Adel und 2 Burgern neben ihrem Stadtschreiber erschienen, zeigten uns an, dass sie zu Wien gewesen, ein schriftlichen Bescheid uf die erlangte Privataudienz bekommen, so die Gesandten einstheils gelesen, dass sie ufm Montag nach R.eminiscere allhier, wie die von Eger und Elbogen, erscheinen und mit ihnen der Steuer halber gutliche Handlung pflegen lassen sollten; solches ihnen an ihren Privilegüs, wess sie bewilligt, so wohl die Erscheinung unschädlich sein sollte; allda zuWien auch gehoret, dass die Kais. Mt. und deren Räthe an den zweien Consiliis ubel zufrieden gewesen sein sollten.
Nota: Die Landofficirer, welche sich jungst gegen den egrischen Gesandten heftig vernehmen lassen, dass solch Begehrn der vollkummlichen Vollmacht und dieselb vorgehaltne Heftigkeit sie durch schriftlich Mandat dessen von Kaiser Befehl gehabt haben sollen, ist lauter nichts gewesen, sonder von ihnen solches selbsten vorgenommen, derwegen sich nit also erschrecken zu lassen.
Dienstags nach Quasimodogeniti, als die Gesandten lang ufgewartet, haben die Herren Landofficirer, Statthalter und Räthe Herrn Secretario Heugl zu den Gesandten, auch den Gesandten von Glatz herausgeschickt, anzeigen lassen, dass den Herrn Räthen viel wichtige Sachen vorgefallen, dass die Gesandten heut nit gehoret werden können, aber uf morgen Mittwochs umb 7 oder 8 Uhr sollen die Gesandten erscheinen und alsodann gewiss gehoret werden.
Hierzwischen haben die Gesandten ihre Sachen erstlichen uf ein Zettel und dann in ein Schreibtafeln ordenlich verzeichnet und kein Stund vergeblichen zugebracht.
Contribution. Mittwochs nach Quasimodo seind die Gesandten vor die Herrn Landofficirer, Statthalter und Räthe, als Herrn alten Appellationpräsidenten, Herrn von Lobkowitz, Herrn Mirzkowsky, Schlosshauptmanns, welche die Herrn Kammerräth zu sich berufen, als den Herrn Metschensky [Smeèenský.], Rabenhaupt und den Herrn von Oppersdorf, welcher die Sachen gefuhret und geredt, furkommen, dabei Herr Secret. Heugl gesessen. Allda hat der von Oppersdorf, Kammerrath, zu reden angefangen: Lieben Herrn und Freund! Ihr wisset euch sonders Zweiffels, wesshalber ihr von der Rom. Kais. Mt. die Contribution belangende anhero beschieden, zu erindern; ehe wann man aber zu den Sachen greifen und Handlung pflegen möge, ist den Herrn ein Schreiben an die Stadt Eger und euch lautende, von Ihr Mt. zugeschickt und befohlen worden, euch solches zuzustellen. Derwegen so wollet das zu euch nehmen, hinaustreten, solches verlesen, dann wieder erscheinen und euch darauf erklären...
Do nun die Gesandten itzt bemelt kaiserlich Schreiben aufm Saal mit einander verlesen und hierob erfreuet worden, dass die vorhabende Protestation in solchen abgeschieden, den Freiheiten vom Kaiser ein grosse Stärken gegeben und von den hievor zugesandten consiliis kein Meldung be schehen, seind die Gesandten wieder vor die Herrn Räthe getreten und angezeigt, dass die Gesandten mehrbemelt kaiserlich Schreiben mit geburlichen allerunderthänigisten Reverenz entpfangen und Inhalts verlesen, sein derwegen die Gesandte zur Stelle erschienen, diesfalls gutliche Handlung abzuwarten, doch abermals ihren habenden Privilegien und Freiheiten ohne Schaden. Mogen derhalben ihr Gnaden und Gunsten die Sachen vor die Hand nehmen, wollen sich die Gesandten anstatt ihrer und ihrer Principaln habenden Befelch nach hinwieder aller Gebuhr hierauf erweisen.
Auf solches der von Oppersdorf ferner zu den Gesandten geredt: Die Herren entgegen nehmen anstatt Ihrer Kais. Mt. dies der vom Adel und Stadt Eger gehorsamlich Erscheinen zu Gnaden an und haben der Gesandten Erklärung und Antwurt vernommen. Nun wollten Ihr Kais. Mt. die Stadt Eger und Kreis so wohl ander Ihr Mt. Land und Underthan mit Auflag und Steuer gern verschonen, weiln aber der Erbfeind gemeiner Christenheit nit ablässt, sonder sich täglich herzunaht und, wie man sagt, am Hofzaum sitzt und die Kais. Mt. mit vielen Ausgaben durch Feldzug, Erhaltung der Grenz dermassen erschapft, also dass Ihr Mt. nit allein euch, sonder auch ander ihr Land und Underthane umb Helf anlangen mussen, und ungeacht dass dieselb sowol als ihr, doch wo nit mehr, befreiet und hierin zu geben auch nichtes schuldig zu thun, aber aus Noth und christlicher Ursach dem Feind Widerstand zu thun, haben sich dieselb des Gehorsams in dem mit Hulf erwiesen und sich in dem Landtagsbeschluss ergeben. Ebnergestalt wollen sich Ihr Mt. zu euch als gehorsamen Underthanen versehen, ihr werdet euch nichts weniger des Gehorsams" auch erzeigen und euch gleich den Landtagsbeschluss mit Hulf einlassen, welches euern habenden Freiheiten ohne Schaden und Nachtheil sein solle. Das werden Ihr Kais. Mt. in Gnaden erkennen; so wollen die Herren euch bei Ihr Mt. mit allen Gnaden befordern.
Darauf die Gesandten umb Abtritt gebeten und nach beschehener Underredung wieder eingetreten und sich also erkläret: Die Gesandten haben der Herrn Räthe Vorbringen und Vorhalten zur genug angehöret, ob man sich wohl wo immer muglichen in angeregt Begehrn auch gehorsamlich erweisen und einlassen möchte; wann aber solches zu thun ganz unmuglich, ja verderblich und nachtheilich, in Bedenkung, dass die Stadt Eger und Kreis auf teutschen Erdboden liegend, mit vielen Fürsten benachbart, in grossen Schulden steckend, grosse Theurung etlich Jahr hero gewesen, die Burgerschaft ohne Handel, mit Losung zu Erhaltung der Stadt, zudem die Stadt selbst mit wichtigen Schulden und Ausgaben beladen: als mag und kann solches nit sein noch bewilliget werden, man wollte dann ihnen von den Nachkommenden ein ewigen Fluch aufm Hals laden und sich gänzlich in das äusserste Verderben fuhren; haben auch von unsern Principaln solches zu willigen nit Befelch, sonder sein erbietig, wie zuvor beschehen, auf ein Pausch zu handeln, und mit anderen vielen ausfuhrlichen Worten ihnen den Herren Räthen Antwurt geben und gebeten, Ihr Gd. und Gunsten von solchen unmuglichen Begehren abzulassen und ein benenntlichen Pausch oder Summa, so erträglich und zu erschwingen, vorzuschlagen, wollen sich die Gesandten hinwieder, so viel sie dessen Befelch und verantwurtlich und erleidlichen, erklären.
Auf solches seind die Gesandte zum andernmal entwichen, und da sich die Herren Räthe underred und uns wiederumben hineingelassen, hat der von Oppersdorf hinwieder den Gesandten angezeigt und vorgehalten: Die Herrn Räthe hätten sich dieser Antwurt nit versehen, dann ja wisslich, dass die Kais. Mt. wegen des Turken mit grossen Schulden und Ausgaben beladen; so wären die Kron Beheim und ander Ihr Mt. Land hierin auch nichtes zu geben schuldig, aber wegen der grossen Noth und unangesehen, dass die auch hoch befreiet und auch mit Schulden behaft, so thun sie sich, wie zuvor gemeldet, hierin mit Hulf nit ausschliessen, sonder gehorsamlich erzeigen; dann Ihr Mt. und die Kron Beheim euch bishero geschutzet, in Fried und Ruhe erhalten, soll auch solches noch wie zuvor beschehen, und weil, wie gehort, die Noth so gross vorhanden und niemanden verborgen, als sollt ihr euch auch in deme des schuldigen Gehorsams und in solcher Noth christliche Lieb erzeigen, in Einigkeit beisammen halten, und soll ihme ein Jeder die Sachen lassen angelegen sein, als wär es ihme selber. Und dessen ein Exempel: do die Ungern als das furnehmbsten Könireich in der Christenheit nit einich und zusammen setzen, da ward ihr Reich zertrennt und nahm täglich ab, wofern aber die zusammen gehalten, wär solches nit erfolget. Hergegen so hat man neulich vergangen Jahrs gesehen, was die Einigkeit und Zusammsetzung geschaffet und ausgerichtet, do die Bundsverwandten aufm Meer wider den Turken gekrieget und den Sieg erhalten. Derwegen sollten wir uns von dem Landtagsbeschluss nit wenden oder absondern, sonder mit ihnen als Mitgliedern gleiche Burde tragen, das Biergeld und Dreissigst reichen und geben, so möchte Gott gleichen kunftigen Sieg geben. So solltet auch ihr, wie zuvor, geschutzt und mit allen Gnaden bedacht werden. Wo die Gesandten solches nit thum noch eingehen wollen, hätten die Herrn Räthe kein andern Befelch mit den Gesandten zu handlen noch einzugehen. Doch aber, weil die Gesandten auf ein Pausch oder gewisse Summa dringen, so wollen die Herrn Räthe änhören, was die im Pausch thun oder willigen wollen; ist es nun annehmlich, wohl gut; wo nit, Ihr Mt. solches berichten.
Auf solches die Gesandten ein Abtritt geben und nach Underredung wieder erschienen anzeigend, dass ihnen nit gebuhren wille den Anfang des V orschlags zu thun, sonder gebeten, ihr Gnaden und Gunsten wollen den Anfang und die Erklärung zuvor thun, alsdann wollen sich die Gesandten aller Gebuhr, was ihnen müglich, ihrem habenden Befelch nach auch erklären, die vorgehaltene Beschwerung widerleget, die Noth der Stadt und Underthanen mit allem Fleiss abermals angezeiget, sonderlichen aber vermeldt, dass es nit dahin zu verstehen seie, dass wir bei der Turkenhulf gar nichts thun wollten, sonder weil sich Stadt und Kreis jetzt abermals uber ihr Vermugen ichtes zu thun erbieten, auch zuvor ihr Vermugen mit Schaden und Verderben dargestreckt, können sie nit dafür geacht werden, als die gar semper frei sein und nichts bei den Sachen thun wollen, allein, dass vor das äusserste Verderben und das, so nit muglich, zu bewilligen sein wille, gebeten und man darob beschwert ist, mit ferner Bitt, solches doch zu bedenken und sie nit hoch zu treiben.
Hierauf die Herrn Räthe die Gesandte abermals entweichen lassen, und als die wieder hineinkommen, sich vermug ihrer Underredung uf 1200 fl. vor ein jährliche Anlag, die sei hoch oder nieder, vor das Dreissigist, Biergeld, Haussteuer und anders zu geben erklärt; doch wo in der Kron Behem kein Anlag wäre, dass Stadt und Kreis Eger, damit auch verschonet werde und solches auf gebuhrlichen Revers, Certification und Compulsorial.
Auf solches die Herrn Räthe die Gesandten wiederumben entweichen heissen. Wie die wieder. hinein gelassen, seind sie solchermassen beantwort worden: dass sich die Herrn Räthe einer solchen Antwurt und geringen Erklärung nit versehen; befinden das solches Iln Mt. gar nit annehmlich, sonder bei Ihr Mt. gar schimpflich geachtet. Und werdet ihr hierdurch bei Ihr Mt. in Ungnaden fallen, welches wir euch nit wollten gonnen, und wollet doch bedenken, was die Kron Beheim hier in thut, dass dieselb das Bier- und Zapfengeld, Haussteuer und den dreissigisten Pfennig bewilligt und also ein grosse Beschwerd und Auflag auf sie kommen; zudem dass ihr hievor zu kleinen Anlagen viel ein mehrers gethan und gegeben, dann ihr jetzt, do die Anlag und Noth gross, geben und thun wollet, und dass auch viel kleinere Kreis ein mehrers thun und bewilliget haben, als ihr gesinnet. Und achten ihr Gn, und Gunsten vor unbillich, ein solches an Ihr Mt. bringen oder gelangen zu lassen, und dieweil ihr ein mehrers zu thun nit gesinnet und die Herrn Räthe solches nit annehmen konnen, so wollen die Herrn euch Bedacht lassen bis uf Morgen, da sollet ihr euch endlichen erklären, wes ihr zu thun gewillt.
Darauf die Gesandten in der Herrn Räthe Gemach zusamm getreten und sich, wes sie endlich Befelch hätten zu Ersparung Unkostens und dass sie nit länger vergeblichen aufgehalten werden mogen, uf die 1500 fl. erkläret, doch mit Bedingung, wie obengemelt, dass solches den Privilegüs ohne Schaden, auch ihnen Revers, Compulsorial geben und der Stadt auch Inwohner Noth, Unvermugeheit, auch dass dies ein kleiner Gezirk, auch andere Noth nach längs anzeigt und gebeten, solche Summa anzunehmen, bei Ihr Mt. gnädige Forderer zu sein, zweifels ohne, Ihr Mt. als ein gerechter, frommer, milder Kaiser werde die arme Stadt und Kreis hierin mit Gnaden bedenken, ihr jederzeit treu gehorsamlichs Verhalten, auch die in Kriegsläuften und bishero mit grossen Verderben und Schaden durch viel Wege erwiesne und geleiste Anlag, auch dass die 5000 fl. zur Erkaufung der Herrschaft Pertowitz [Pardubic.] gegeben alles auf Zins entlehnet und bis in etlich und 70 Tausend Gulden in Schulden gerathen, geniessen lassen und sie in das gänzlich Verderben nit lassen gedeien, sonder sie soviel mehr oftern Verwähnen. nach mit Gnaden versehen, auf dass man derselben in mehr Nöthen hülflich sein mög, wie man sich dann derselben zu allen Gnaden allerunderthänigist befehlen thut..
Hergegen die Herrn Räthe auf solch der Gesandten Erklärung, Bitten und Anzeigung zum Beschluss geantwurt: dass ihr Gnaden und Gunsten solches keinswegs konnen noch wissen anzunehmen, wollen aber umb mehr Glimpfs willen solches alles Ihr Mt. zuschreiben; besorgen, Ihr Mt. werden hieian kein Gefallen tragen; hätten uns versehen, ihr sollet euch in dem Landtagsbeschluss eingelassen haben; weiln es aber nit sein wille, muget ihr, sintemal ihr nit mehr bewilligen wollet, wieder heim gehen, ob nun solches euch zu Ungnaden wird reichen, euch die Schuld selbsten zumessen und hierin entschuldiget haben.
Darauf die Gesandten ihr Gnaden und Gunsten gebeten, bei Ihr Mt. der Stadt Eger und Kreises gnädige und gunstige Herrn und Forderer zu sein; wollen nochmaln hoffen, Ihr Mt. werden sie hierin mit Gnaden bedenken und uber angezeigt ihr Vermugen nit hoher dringen lassen, der Stadt Eger und Kreis, wie zuvor, gnädigister Kaiser und Herrscher verbleiben und ihr G. und Gunsten alle diese, auch zuvor ofter der Stadt und Kreis Noth, Anliegen und Beschwerd vermelden; thun ihr G. und Gunsten dem Allmächtigen befehlen, dessen ein schriftlichen Abschied bittend, welcher den Gesandten zu geben bewilligt.
In der Edelleut Sachen. Als die Sachen wegen der Contribution vor den Herrn Landofficirern, Statthaltern und Räthen in Beisein der Herrn Kammerräthe verrichtet, haben die Gesandte bei den Herrn Appellationräthen wegen der Edelleut und Christophen von Zedwitz Sachen angehalten, damit dieselb Handlung eher dann ufm Montag nach Misericordias domini vorgenommen, vergeblicher Unkosten ersparet werden, und die Gesandten die 4 Tag nit vergeblichen warten dörften. Ist soviel erlangt, dass nach Verrichtung der Contribution die Sachen wegen der Edelleut und Zedwitzers den andern Tag darnach als Donnerstags vor Misericordias domini in der Appellation vorgenommen, gehoret, die durch Recht auferlegte Eid geleistet und nachfolgender Abschied erfolget worden.
Erstlichen, als die egrischen Gesandte der Stadt, sowohl die Abgeordnete vom Adel bemelts Kreis, als Hans Bartl von Wirsperg und Hans Albrecht von Neuperg, neben einem Doctor aus der Appellation, N. Grunperger genannt, und Sigmund Maier, ihrem Procurator, in der Appellation erschienen (wie dann ihnen zuvor der verzeichnete Eid von beiden Theilen schriftlich vorgehalten und derselbe zum andernmal geändert worden), haben die vom Adel durch itzgemelten Maier antragen lassen, dass sie jungst gegebnen rechtlichen Bescheid nach allhier erscheinen, und bitten denen von Eger ferner aufzulegen, dass sie angeregten rechtlichen Bescheid nach die Privilegien auflegen, folgends mit dem Jurament, dass sie der, welche sie ediren nit mehr bei Handen, betheuren, sie ediren der viel oder wenig, wollen die vom Adel hiemit protestiren, do sie in lang oder kurz erfuhren, dass sie der mehr hätten, durch ihr geleistet Eid hiemit nichts begeben haben wollen.
Darauf der Stadt Eger Gesandte sich erkläret, dass sie anstatt ihrer Principaln den angesetzten Tag und gegebnen rechtlichen Bescheid nach auch zur Stelle erschienen und achteten nit unannehmlichen sein, do die vom Adel der Stadt Eger das aufgelegte Jurament erliessen, dass sie himvieder ihr der vom Adel zuvor schuldigen Eid auch erlassen mochten und also diesfalls ein Theil dem andern als erbahren Leuten ohne Eidschwörung traueten und glauben; wo nit, wollen ein Rath zu Eger mehrbemelten ergangenen rechtlichen Bescheid nach in diesen Rechtssachen im Namen Gottes auch gernen fortschreiten.
Darauf die vom Adel sich dessen gewegert anzeigend, dass die von Eger, wes ihnen rechtlichen auferleget, fortschreiten sollen, gleichsfalls wollen sie auch demselben wirklich nachsetzen.
Zufolg dem rechtlichen Bescheid haben die Gesandten der Stadt Eger sich erkläret, dass ihre Principales, sobalden sie den rechtlichen Bescheid zu Handen bekommen, unter allen ihren Privilegien und Freiheiten mit allem Fleiss nachsuchen lassen, aber, mit gutem Grund der Wahrheit zu melden, keine gefunden, die den Edelleuten allein oder ihnen und der Stadt Eger miteinander zugleich zuständig, wie dann die vom Adel niemals einichen Pfenning hierzu geben, noch deswegen die geringste Muhe getragen, welche der Stadt Eger wohlerlangte Privilegien zum Theil auf kunftigen anäesetzten Terminum Montags nach Trinitas zu ihrem Beweis unter andern ohne das furgelegt werden sollen, also dass es jetzt zu thun unnothig, allda man zur Genug sehen wirdet, dass die der Stadt und nit denen vom Adel zuständig, und lauten dieselb der Stadt Eger habende Privilegien und Freiheiten, dass die Stadt Eger und ihr Land das gebrauchen sollen. So wird es auch solchergestalt in allen Confirmationen, Reversen, Compulsorial gesetzt und der Edelleut nit gedacht, also dass der Eide wohl hätt oder könnte noch bleiben, und do die bei Handen, so ihnen denen vom Adel zugehörig, sollen sie ihnen unverhalten sein. Befrembdet deryegen der Stadt Eger nit wenig, dass die vom Adel in sie einen solcheWIisstrauen setzen, sie durch diese unnothige Rechtfertigung in Unkosten einfuhren; weiln sie aber nit anderst haben konnen, muss man es Gott und den Rechten befehlen; sollen aber ob Gott sehen, mit was Fugen sie solches vorgenommen. Wollen also zufolg dem rechtlichen Bescheid ebnermassen auch nachsetzen, doch dass zuvor Juramentum malitiae von ihnen geleistet.
Darauf haben die Gesandten das Vidimus von der Confirmation des Vertrags zwischen der Stadt und denen vom Adel im Kreis anno 33 aufgerichtet, folgends ein Vidimus wegen der Bräuhäuser, darin sunsten mehr Articul begriffen, dann letzlich 2 Vidimus wegen Christophen von Zedtwitz inhalt der den Gesandten zugestellten Registratur edirt und eingelegt, welche Vidimus die Herrn Räthe denen vom Adel alsbalden zugestellt.
Darauf die Edelleut ein Abtritt gebeten. Als sie wieder eingelassen, haben sie angezeigt, es sollte noch ein altes Schreiben, den Christoph von Zedwitz betreffend, mit eingelegt wer den, wie dann das alt Vidimus darauf gehet; das wär nit da. Baten denen von Eger jetzt hiemit aufzuerlegen, dass sie dasselbe nit bei ihren Handen hätten, mit einem körperlichen Eid auch erhalten sollten. Hinwieder die egrischen Gesandten geantwurt, dass der rechtlichen Bescheid drei wären, in welchen alsdenn einem zwischen der Stadt Eger und denen vom Adel wirdet jedem Theil ein Jurament zu thun aufgeleget, dessen wären die Stadt Eger zu thun nit in Weigerung; dass sie aber des Zedwitzers halber auch eins leisten und thun sollten, dessen wären sie nit schuldig, es thät ihnen auch derselb rechtlich Bescheid solches nit auflegen. Beten, die Gesandte vom Adel von solchen ihren ungereimbten Vornehmen abzuweisen.
Do die Gesandten vom Adel noch darauf gedrungen und letzlich des Zedwitzers Sachen jetzt einzustellen gebeten, ist ihnen vor dem Herrn Appellationpräsidenten vermelt worden, des Zedwitzers. Sachen muge man wohl eingestellen, den von Eger aber könne des Zedwitzers halber kein Jurament aufgelegt werden, sollens derwegen dabei wenden lassen; wo nit, soll ihnen ein anderer Be.. scheid folgen. Welche Reden mit Ungeduld gescheinet, also dass die Edelleut und ihr Procurator Schnaupfen wieder eingezogen und solch ihr unbillich Begehren fallen lassen. Hierauf hat Sigmund Mair, Procurator, anstatt der Edelleut, dann Wilhelm Kessler anstatt der Stadt Eger mit auferhobenen Fingern geleistet, welchen Eid Herr Secret. Albrecht Kindler vor den Herrn Räthen vorgesprochen. Folgend ist beiden Theilen uf ihr Begehrn, wie sie in denen Sachen ferner procedirn sollen, ein Abschied gegeben worden.
Zollsach. Als die Gesandten zwen aus ihrem Mittel zu dem Herrn Secretario von hudlow am Sonntag Quasimodogeniti gesandt, demselben der Stadt Eger Gruss, Diensterbietung anzeigen und bitten lassen, ihnen zu vermelden, wie es mit den Zollsachen stehe, ob sich Ihr Mt. uf die allhier uf die Kammer ubergebne Privilegien resolvirt haben und wie es damit gewandt, ihme daneben vermeldt, was Schaden dieses Zolls halber der Stadt und Burgerschaft hieraus erfolgt, wie die Zollner schlemmen, dem Kaiser ein geringer Nutz und der Stadt, wie anzeigt, ein grosser Schaden daraus erfolgt und mit andern weitläuftigen Ausführungen, was die Notdurft sein, auch umb Rath, wie den Sachen zu thun habenden Vertr auen nach Anzeigung gethan und umb Forderung gebeten, das zu verdienen sich erboten, darauf der Herr Secret. in Antwurt vermeldt: er hätte der Stadt Eger nun etlich lange Jahr hero als in die 18 oder 19 Jahren, soviel er Gewissens halber thun konnen, ohne B,uhm zu melden, wie der Herr Burgermeister Schindl und er (uf den einen Gesandten gewiesen) und andere zum Theil wissen, liebs und guts gethan, will es auch noch gern thun. Was die Zollsachen anlangend, kann ich euch nit bergen, dass die zu Wien noch steckt; was Ursachen, kann ich nit wissen, ich glaub aber, der Kais. Mt. obliegenden Geschäft halber, damit Ihr Mt. stetigs beladen. Da aber dieselb Sach wieder anhero uf die Kammer gelanget, was ich alsdann ferner thun kann, soll an mir nichts manglen, wie ich dann in demselben Bericht aller eure Beschwerd neben den Vidimus euer Privilegien also allen Fleiss angewendet; wollt, ihr sollts wissen. ilusst derwegen der Sachen noch ferner Ruhe geben, doch rathe ich, weil ihr mich umb Rath ansprechet, dass ihr ein kleine Schrift uf die Kammer stellet und diesfalls eingebet, wurde vielleicht der Sachen desto eher zu befordern, und uf der Post neben andern Sachen bei der Kais. Mt. gedacht werden. Will ich alsdann denn Sachen recht thun.
Dieses Erbietens haben sich die Gesandten bedankt und solches zu verdienen erboten und sich erkläret, dass sie dieselb Schrift stellen und uf morgen übergeben wollen. Der darauf vermeldt: Ich bin der euer. Welcher Herr Secret. hat auch anzeigt, dass der Herr Joachim von Schwanberg, nit hier sei, achte auch, der komme so bald nit zu Hofe. Hat sich auch verwundert, dass der eine Zollner des Herrn von Schwanbergs Burgrichter sei, und die Beschwerd der Stadt Eger, so dieses Zolls halber erfolget, wie wir Gesandten mit allem Fleiss nach längs erzählet, als zuvor mehrmals beschehen, wohl erwogen und guten Glauben geben mit Vermeldung, dass in der Herrschaft Schwatz etliche Leut jetzt Hungers sterben; nennet auch ein Stadt Hof, dass uber die 100 Person umb der Steuer willen... [Unvollendeter Satz.] aber in Summa es konnten die arme Leut wegen der Theurung ihr nichts geben. Das wird dennocht dem Kaiser auch zu Gemuth gehen, man wird die Noth der Armen schier wahrlich glauben mussen.
Nach welchem hat Herr Ludl Secret. den Gesandten von dem geschenkten egrischen Meth ein Trunk reichen lassen, den hoch gelobet und darumben fleissig gedanket und sich nochmaln, wie zuvor, viel Guts erboten. Welche gestellte Supplication, so die Gesandten des Zolls halber den Herrn Kammerräthen ubergeben, also lautend:
(Folgt das Gesuch der Stadt Eger dd. Montag nach Quasimodogeniti 1572 an die böhmische Kammer um Fürsprache bei dem Kaiser, damit der eingeführte beschiwerliche Zoll in Eger wieder aufgehoben und die Stadt bei ihrer Zollfreiheit gewahrt werde.)
Welche Supplication wir den Montag nach Quasimodogeniti in die Kammer geantwurt, die der Herr Joachim von Schwanberg, so eben den Abend zuvor ankommen, empfangen.
... Dienstags nach Quasimodogeniti haben die Gesandten dem Herrn Joachim von Schwanberg frue, als der gen Hof gehen wollen, wegen des Zolles angelangt, befordern zu helfen, dass nach Wien geschrieben wurde, sich Ihr Mt. darauf zu resolviren. Dessen ingedenk zu sein erboten. Neben deme die Gesandten sein Gnaden angeredt, weil die in vergangen Feiertagen nit hinaus kommen, mit den schwebenden nachbarlichen Irrungen, von denselben guetlichen zu handlen, noch länger einzustellen. Haben sein Gnaden geantwurt: es habe seinen Anstand wohl, bis wir uns in der Gute vergleichen; wo die Gute entstunde, alsdann mag die angefangen Rechtfertigung ergehen. Es hätten die Appellationräthe seiner G. darumben geschrieben, ob sein G. in denen Sachen nit procedirn wollten. Hätte er geantwurt, es wär die Gute noch nit versuchet worden; sollens lassen ber uhen, bis er sich anderweit gegen ihnen erklären wurde.
Nota. Derowegen zu gedenken, dass kunftig, do sein G. hinaus kämen der Gute halber, wieder Erinderung geschehe.
Da wir den Gesandten vom Adel des egrischen Kreises allgereit angeboten, die von beiden Theilen Eidschwören zu unterlassen, und sie nit gewollt, so bleibe es bei dem gegebenen rechtlichen Bescheid. Was er bei der Contributionshandlung uns zum besten thun konne [wolle er] gern helfen.
Mittwochs nach Quasimodogeniti seind wir beim Herrn von Schwanberg in sein Haus gewesen, haben sein G. vorigermassen vornehmblichen des Zolls halber angeredt, der uns gänzlich verheissen, bei der nächsten Post in Wien zu Hof anregen zu lassen, damit sich Ihr Mt. hierzu resolviren möchte.
Als die Gesandten abgefertigt, haben sie sich beim Herrn von Schwanberg und Secret. von Ludlaw des Zolls halber aufgehalten, des Zolles nach Wien zu gedenken nit zu vergessen, dessen sie sich zu thun erboten.