336. Zpráva vyslaných Chebských o jich vyjednávání v Praze s nejvyššími úøedníky zemskými v pøíèinì odvádìní bernì, kteráž na nì stejnou mìrou jako na stavy èeské mela býti uložena.

1572, v únoru. Konc. v archivu mìsta Chebu.

Anno domini 1572 am Tag conversionis Pauli den 15. Monatstag Januarii hat ein ehrbar Rath, Gericht und geschworne Gemein der Stadt Eger in Sachen die Mitleiduna und Contribution, so gemelte Stadt Eger und Kreis mit den Ständen der Kron Beheim tragen sollten, dann der mit Herrn Joachim von Schwamberg, Burggrafen zu Eger, etlich strittigen Articul und letzlich Christofen von Zedwitz mit sieben Dorfgemeinen des Egrischen Kreis schwebenden Irrung halber mit underschiedlichen Vollmachten Herrn Niclasen Michl des Raths, Herrn Hansen Schmidl des Gerichts und Wilhelmen Kesslern, Gerichtsschreibern, nach Prag vor den Herrn obristen Landofficierern, Statthaltern und Kammerräthen inhalt der Röm. Kais. Mt., unsers allergnädigisten Herrn, Befelch nach zu erscheinen und Ihr Kais. Mt. allergnädigiste Resolution anzuhören, abgefertigt, welche Gesandte den Sonntag, als den 27. Januarii, zu Prag ankommen.

Folgends den angestellten Monntag den 28. bemelts Monats Januarii zu frue haben sich die Gesandten zu Hof angeben und erstlichen den Herrn Secretarius Heugl angesprochen und gebeten, dass er bei den Herrn Landofficirern, Statthaltern und Räthen uns anzeigen wolle, dass wir uns gehorsamlich anhero verfuget hätten. Welcher Herr Secretarius sich gar gutwillig solchs auszurichten, darneben in andern muglichen Fällen der Stadt Eger willfährig zu sein erboten und bei den Herrn Statthaltern diesen Bescheid erfahren und uns angezeigt, dass wir heut umb der Ursachen willen nit gehört oder vorgelassen werden konnten, da der Herrn Landofficirer einer bei den Kammerräthen heut sein musste, so konnte der Herr Landrichter nit teutsch, musstens derwegen bis uf morgen anstehen lassen.

Indessen ist der Alexander Zeller, Zollambtmann, ufm Saal zu uns kommen, von dem wir erfahren, dass des Zolls halber von der Kais. Mt. noch kein Erklärung in die beheimische Kaxnmer wäre einkommen; so wär der Kaiser bishero krank gewesen an Seiner Mt. alten Krankheit des Herzzittern oder Herzklopfen, geben aber noch kein Audienz.

Vor der Kammer seind wir zu Herr Joachim von Schwamberg kommen Nachmittag, der ob dem Eingriff gegen den Lohrm und Schlagung der Maid viel verdriessliche Wort getrieben anzeigend, er konne es wol wieder alles gebrauchen und die Egrischen auch fahen und bei der Hauben nehmen lassen; hätt nit vermeint in diesem Stillstand, do man die Guete soll gebrauchen, so unnachbarlich zu handlen; letzlich uns heissen underreden, frue ein Antwurt zu geben, ob wir das Urtl oder Bescheid, was das nun sein möge, vor der angebotnen und versuchten Gute wollen publicirn lassen oder nit, welches doch beiden Theilen an seinen Rechten unnachtheilig sein sollte; man geb gute Wort, aber das Herz und die Werk weisens anderst aus. Welches wir mit Glimpf verantwurt, ein Rath entschuldigt und damit nach langen Gespräch abgeschieden.

Nachfolgends haben wir ein versiegelt Schreiben von der Stadt Eger an die Appelationräth lautende dem Präsidenten Herrn von Lobkowicz uberantwurt. Was inhalts dasselbe sein mugen, ist uns zu Eger nit anzeigt, sonder neben ander Brief ubergeben worden, welcher Präsident uns wieder umb Bescheid ansuchen heissen.

Als wir den Montag uber aufgewartet und die Sach umb der vielen Geschäft willen nit vorgenommen werden konnen, wir auch uf morgen wieder beschieden worden, haben wir uns den Dinstag, als den 29. Januarii, beim Secretarius Heugl in der beheimischen Hofkanzlei aufgehalten, der uns berichtet, wann die Herrn Räthe nur zusammen kommen, wolle er unser gedenken, damit unsere Sachen möchten vorgenommen werden. Folgends, do wir in der Appellation wegen der gestern übergebnen Sachen gefraget, wie es damit gewandt, hat uns der Secretarius Kindler vermelt, dass er drei underschiedliche Sachen unter Handen, so neulich von Wien kommen, welche die Stadt Eger anbetreffen; sei heut die halb Nacht gesessen, darin geschrieben; sollten umb 8 Uhr wieder ansuchen, dann diese Sachen, als die Contribution, Zedwitz mit den Dorfgemeinen und den Herrn von Schwamberg betreffend, wurden in der Appellation publiciert und uns Abschriften davon geliefert werden. Do wir hernachxeu den Herrn Präsidenten in der Appellation umb ferner Bericht zugesprochen, hat derselb uns wieder ansuchen heissen, und sein Gnad wollen sich der Ding in der Appellation erkundigen.

Do wir wieder zum Secretario Heugl gangen und des Secretarii Kindler Bericht vermelt, hat derselb sich erklärt, wir sollten ufm Donnerstag wieder erscheinen, da wurden die teutschen Sachen bei den Herren Landofficirern vorgenömmen werden; dann Bastian von Zedwitz hat umb zwei Tag Ufzug gebeten, der des Kaisers Commissionsgeschäft halber itzt gesaumet wurde; des Herrn von Schwanbergs mit uns irrige Sachen die würden in der Appellation, aber die andern Sachen vor den Herren Landofficirern publicirt werden; ob des Zedwitzers Sachen mit den Dorfgemeinen auch in die Appellation gegeben werden möcht, wären die Herren Landofficirer noch nit entschlossen, möchten derwegeri nach itzigs Frueessenszeit bei ihme Heugl wieder ansuchen. Ebnermassen seind die vom Elbogen ufm Donnerstag vom Herrn Heugl wieder beschieden worden.

Hievor aber ganz frue, do wir uns beim Herrn von Schwanberg aufgehalten, haben wir einich Mittel gestrigen seiner G. Begehrn nach nit vorschlagen wollen, sonder von seinen G. die Mittel, ob der Bescheid oder Beiurtl soll verlesen oder, bis die Gute versuchet wurde, ungepubliciert bleiben möchte, anhören wollen. Haben sich sein G. erkläret, dass es gleich gelte, es werde verlesen oder nit; wenn wir von beiden Theilen die Gute vornehmen wollen, wurde uns niemands zur Rechitfertigung zwingen, allein es musse mit Wissen der Räthe beschehen, oder dass mans ihnen durch Schriften zuvor auzeiget. So hätten meine Herrn ein Rath zu Eger in jungsten ihrem Schreiben kein Antwurt begehrt, sonsten hätten sein G. die von Eger nit unbeantwurt gelassen.

Darnach haben sein G. als wir des Lors Dochter Mutwillen, dass die nit so hart geschlaen, und ander Ding, so sein G., als dass man Waidzins und also mehr als von Hundert 6 fl. nehme, verantwurt und geburliche Widerpart gehalden, sich etwas milders erzeiget, mit sein G. geen Hof gangen. Balden haben uns sein G. in die Kammer fordern lassen, von diesen und andern Sachen mit fröhlichen, milden Gemüth geredet. Do die Herrn Kammerräthe auch kommen, seind wir wieder abgetneten. Diesen Abend ist Hans Bastian von Zedwitz ankommen und die vom Elboen. Hat uns Zedwitz der Edelleut Niterscheinung halber umb Bericht angelangt, den wir ihme geben. Ist er damit zufrieden gewesen. Haben von denen von Elbogen verstanden; dass sie ebnergestallt Befelch und Vollmacht hätten, nichtes zu willigen, so den Freiheiten zuwider, sonder ein Hintergang. zu nehmen und Abschriften zu bitten.

Den Mittwoch als den 30. Januarii haben wir vor der Kammer, Herrn Landofficirer und Appellation und deren Canzlei aufgewartet, aber nichts erlangen können, sonder seind, wie zuvor gemelt, uf Morgen Donnerstags vor die Herren Landofficirer, Statthalter und Räthe, dann vor die Appellation beschieden worden.

Den Donnerstag als den letzten Januarii seind wir vor die Herrn obriste Landofficirer und Kammerräth, als Herr Lasla von Lobkowitz, Landhofmeister, Herr Mirskowsky-, Schlosshauptmann, Burggraf zu Karlstein, Herr Joachim von Schwanberg, Herr Medschensky (Smeèenský), Herr Doctor Mehl und Paul von Lidlau, Kammersecretaaius, wie vorgemelt, beschieden und letzlich nach langen Aufwarten vor Ihr Gnaden und Gunsten gelassen worden. Allda hat Herr Doctor Mehl zu reden ungefähr uf die Veis angefangen: Lieben Herrn und Freund, demnach ihr euch zweifelsfrei zu berichten, in was Differenz und Irrung ihr mit den Ständen der Kron Beheim wegen der Contribution schwebend, ob sich wohl die Rom. Kais. Mt. allergnädigist versehen, ihr sollet euch mit denselben ohne Weitläufigkeit verglichen und die Billicheit, sonderlichen aber in diesen bishero langen Verzug euch selbst gewiesen und etwan längsten, wess ihr gemut, erkläret haben; do ihr euch aber uf Ihr Kais. Mt. referin und beworfen und von euch kein Erklärung folgen wollen: als haben Ihr Mt., weil auch euere Beschwerd, Freiheit und Notdurft hievor von euch zur Genug ein- und vorgebracht, diese Ding selbsten zu beratschlagen, annehmen, bewegen und sich gegen euch resolviren müssen und hinrauf sich eines Bescheids entschlossen, uns in Schriften befohlen, euch zu Anhörung desselben einen forderlichen Tag anzusetzen. Damit man aber zu den Sachen kommen muge, so wollet ihr euere habende Vollmacht auflegen, welche die Herren hie entgegen zu verlesen und sich als dann gegen euch ferner der Notdurft und habenden Befelch nach zu erklären. Welche Volhnacht der Stadt Eger und der von Adel wir aufgeleben und ubergeben und erstlich, warumben die vom Adel nit erscheinen konnen, die Ursach ihrer Schwacheiten und dass sie ihrer Geschäft halber aus Landes verreiset, wie dann auch jetziger Zeit 3 Burgermeister mit Schwachheit beladen wären angezeigt. Darauf sie die Vollmachten durch Secret. Heugl verlesen lassen und uns entweichen heissen.

Balden wieder hineingelassen und das von bemelten Herrn Doctor Mehl lassen anzeigen, dass wir uns wessten zu erindern, dass diese Sach, wie zuvor gemelt, lang angestanden, und do die noch länger angestanden bleiben sollte, dass grosse Unrichtigkeit erfolgen möchte. Nun hätten wir zwu Vollmacht, eine deren vom Adel und die andere von der Stadt Eger vorgelegt, so befänden die Herrn entgegen, dass dieselbe nit zur Genug und wie sich der Kais. Mt. Befelch nach geburen sollen, gestellet und verfasset, dann dieselb weder Hand noch Fuss hätten; uf dass aber wir wissen möchten, do wir dessen hievor nit zur Genug verstanden, was die Kais. Mt. denen vom Adel und Stadt Eger zuvor zu, geschrieben, so soll euch derselb Befelch, so uns Ihr Mt. Copien zuschicken lassen, verlesen werden, welchen der Herr Doctor Mehl selbsten verlesen hat. Do wir solches zur Genug und so viel sich leiden wollen, verantwurt und angezeigt haben, dass wir den kaiserlichen Befelch selbsten bei Handen und nit, wie der itzt so heftig angezogen wird, im Inhalt verstanden zu werden, hat Herr Doctor Mehl denselben kaiserlichen Befelch, als die Copei, was denen vom Adel oder der Stadt Eger mandirt, wieder in die Hand genommen und mit grossten ernstlichen Geschrei anzeigt, dass nit allein ihr G. und Gunsten stracken endlichen Befelch hätten, sonder wär uns, wie itzt verlesen worden, auch auferlegt, dass man einmal und itzt von diesem Handl kommen, dem abhelfen und einich Hintergang nicht nehmen noch verstatten lassen sollten; derwegen nit versehen, mit einem solchen schlechten Gewalt hieherzu erscheinen und wider Ihr Mt. Befelch und endlichen Willen zu handlen, noch viel weniger Ihr Mt. Resolution im Land umbzuziehen, auch diesfalls uber Land disputiren zu lassen, was Ihr Mt. in Rath beschlossen.

Ob wir wohl solches mit guten Worten der Notdurft nach widerleget und umb Abschrift der Kais. Mt. Resolution gebeten, der Edelleut sowohl der Herr Burgermeister Schwachheit angezogen und dass andere Abgesandte sich nit anderst vollmächtigen und ein solchen wichtigen Handel allein uf ihnen zu nehmen und zu willigen nit auftragen lassen, weder es dann zuvor der ganzen Versammlung des Regiments und deren von Adel der Kais. Mt. Resolution wisslich gemacht worden, ist doch den Gesandten, solch geweigert und abgeschlagen und ferner das vermelt worden, dass ohn einnichs Disputiren oder Ausflucht die anderweits Abgeordnete mit einem rechten vollkommlichen Gewalt abgefertigt werden mussen; ausser dessen könne man nichts handlen, dann obgleich diese, so jetzt krank liegen, alle absturben, könnte dennocht Ihr Mt. Befelch nit underlassen bleiben, sondern musse dem gehorsamlich nachgesatzt werden, dann es Ihr Mt. eigne Sach ist, trifft den Erbfeind der Christenheit an, hat kein Verzug, musst derhalben zu den Kranken in ihre Häusser schicken, ihren Rath und Gemuth von ihnen einnehmen und unsäumig mit ganzen Gewalt und Vollmacht die eurigen abordnen. Hat also an uns nit, sonder an euch gemanglet und ob wir (redet Mehl) diesen euren Aufzug und ungehorsam, Ihr Mt. berichten sollten, wurd es euch zu grossen Ungnaden reichen, so wir euch nit gonnen; aber, euch zu sondern Gefallen wollen wir uns mächtigen und euch ein andern Tag ansetzen und benennen, auf welchen ihr, wie gemelt, mit vollen Gewalt und Macht erscheinen sollet. Ihr müget auch zu derselben Zeit, ob ihr mehr Privilegia, Freiheit oder andere schriftliche Notdurft einzuwenden und furzubringen hättet, dieselb furlegen, das soll von euch angenommen und hierin niemands veriurzt werden; achte aber, ihr habts zuvor zur Genug alles einbracht, muget euch also desto besser mit Gewalt und Vollmacht gefasst machen.

Do wir nun uber alles fleissigs Bitten und Anhalten die Eröffnung der Kais. Mt. Resolution nit erlangen können, haben wir den Abschied der Erlängerung eines andern Tags mit solcher Bescheidenheit angenommen, solches unsern Principalen zu referiren, die werden sich der Gebur und Notdurft nach zu erzeigen oder zu erhalten wissen, damit abgeschieden.

Auf den Freitag den ersten Februarii seind wir in die Appellation gelassen und die gefasste rechtliche Bescheid zwischen der Stadt Eger und Herrn Joachim von Schwanberg, dann zwischen der Stadt Eger und den Edelleuten des Egrischen Kreis, ferner zwischen der Stadt Eger 7 Dorfgemein und Christophen von Zedwitz strittigen Sachen durch Herrn Secret. Kindler verlesen worden. An des Herrn von Schwanbergs Statt ist Wilhelm Reuschl, an der Edelleut Statt Sigmund Maier und dann an des Christoph von Zedwitz Statt sein Sohn Herr Hanns Bastian von Zedwitz gevollmächtigt erschienen., Nach welcher Verlesung haben alle Theilen sowohl die egrischen Gesandten Abschrift gebeten, die ihnen gewilligt worden. Nach solchen hat Reuschl anstatt des Herrn von Schwanbergs angezeigt, dass sein G. sich mit denen von Eger verglichen, in diesen strittigon Sachen gutliche Mittel zu gebrauchen, werden derwegen Tagsatzung mit einander sich vergleichen, doch do die Gute entstunde, seiner Gnaden an ihren Rechten nichtes benommen zu sein; do auch durch solche gutliche Handlung der benennte Termin verflossen wurde, dass die Herrn Appellationsräthe denselben verlängern wollten. Darauf die egrische Gesandte sich ebnergestalt der Gute halber erkläret und die Bedingung, do die Gute entstunde, an ihrer Principalen Rechten nichts zu begeben auch vorgewandt; hat der Herr von Kolowrat anzeigt, die Theile mochten wohl die Gute gebrauchen und do sie in derselben verglichen, sehen die Herrn Appellationräthe gern, dann ihnen wär die anderweite Bemuhung hierdurch benommen. Hiermit abgetreten.

Nach welcher der egrischen Gesandten von den Herrn obristen Landofficirern, Statthaltern oder Kammerräth genommenen Abtritt seind die Gesandten von der Stadt. Glatz und Elbogen, als 3 von der Stadt Glatz und 2 vom Adel, dann 3 von Elbogen und 2 vom Adel auch nacheinander underschiedlichen eingelassen und ist denselben ebnermassen das, wie den Egrischen, vorgehalten und gleichfalls ihnen ihr Vollmacht vorgeschlagen und die Resolution nit geoffnet worden, sie erscheinen dann mit voller Macht. Und ob sie sich wohl auch heftig gewehret und sonderlich die von Elbogen den schriftlichen Abschied nit annehmen wollen, sonder den wieder in die Canzlei geantwurt, ist ihnen grosse Schgumpen (sic) und Capitel geben und ihnen letzlich der weisse Thurn angeboten worden. Als haben sie ebnergestalt, wie die ander beide Städt und Kreis, den schriftlichen Abschied mit Bedingung, damit nichts zu begeben, angenommen.

Nota in geheim. Die beide Städt und Kreis Glatz und Elbogen haben nit Willens den wieder angesetzten Tag personlich zu besuchen, sonder inmittelst abzuschreiben und sich an die Kais. Mt. durch Schriften oder Botschaften zu bemuhen und wider die verdächtigen Commissari oder Räthe zu beschweren und bitten Ihr Mt. bei ihren Handen sie selbsten zu behalten; doch wess ihre Principales hierín ferner zu Rath, welchen Weg an die Hand zu nehmen, hindangesetzt.




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