333. Komora èeská podává císaøi Maximiliánovi II. zprávu, jaká stala se opatøení v pøíèinì vybírání bernì, posudního a tøidcátého peníze vedle usnesení snìmovního.
V PRAZE. 1572, 8. ledna. Konc. v arch. èesk. místodržitelství.
Die Einbringung der Steuer, Biergeld und Dreissigisten haben wir uns bisher zum treulichisten angelegen sein lassen und alles darbei gethan, so viel wir konnten und vermocht, auch bei den verordneten Steuerund Biergeldeinnehmbern vielmals schriftlich und mündlich angehalten, ihrem Ambt fleissig beizuwohnen und die Restanten meniglichen unverschont einzubringen, und do wir vermerkt, dass unser Sollicitiren bei ihnen nicht viel gewirkt, haben wir die Herrn obristen Landofficierer und verordnete Räth allhie jederzeit zu Hülf genomben und noch, die ihnen dann gleichermassen solches auferlegt. Es wird aber noch nicht dermassen, wie wirs gern sehen, von statt gehen und mangelt zum Theil an ihnen den Einnehmbern und auch an dem, dass die Leut arm und unvermügig und die Steuer der eingefallenen Misswachs und grossen Theuerung halben nicht wovon zu geben haben.
Und wiewohl erst neulich von den Herrn obristen Landofficieren ein Schreiben an die alten und neuen Steuereinnehmber ausgangen, dass sie die Execution für die Hand nehmben sollen, so haben sie doch jetzo wiederumben auf unser beschehene Erinnerung etwas geschärfter an sie geschrieben, dem vorigen Befelch ohn Verzueg nachzukomben, mit dieser Bedrohung, wofern sie hierin saumig und lässig sein würden, dass sie nicht würden umbgehen können, solches an E. Mt. gelangen zu lassen. Und von uns seind die Steuereinnehmber des 70. Jahrs auch auf die Kammer furgefordert und ist ihnen, dass E. Mt. zu der Granitzbezahlung in Hungern ein grosse Summa Gelds auch Leute bedurftig, nach längs fürgehalten und in E. Mt. Namen Befelch beschehen, ihren Ausstand mit dem allerfürderlichisten einzubringen, dem sie sich dann gemäss zu verhalten erboten.
Dieweil auch die jetzigen zwen Steuereinnehmber, so auf das 71. Jahr verordnet, als nämblich Herr von Rican und Paul Kurka, jetzo nicht allhie, haben wir sie beide hieher erfordert und ihrem Ambt beizuwohnen und die Steuer fleissig einzubringen befohlen, damit, da mans anstehen liesse, sich die Terminsteuer nicht haufen und den Leuten hernach ihre Gebührnuss, wann sie die bewilligten Hülfen auf einmal geben sollen, nicht beschwerlich fallen möcht, sonder jede Gefäll zu rechter im Landtag bestimbter Zeit eingebracht werden.
... Und schicken demnach E. Mt. hiemit 6 Auszueg auf dies siebenzigist und einundsiebenzigist Jahr gestellt, daraus geruhen E. Mt. allergnädigst zu vernehmben, erstlich, was an beiden derselben Steuer auf jeden Termin insonderheit gefallen und einkomben, auch wohin die wiederumben verwendt; zum andern, welche Personen aus allen dreien Ständen was daran noch restiren, und zum dritten, wer sich zu einer und der andern Steuer noch nicht bekannt; item wie viel die Ständ an der Steuer ihres Darlehens halben innenbehalten.
Was aber die 28.000 Schock, so ausser der 4000, welche die Steuereinnehmber dem Herrn Jan von Lobkowitz aus der Steuer und Biergeld entrichtet, desgleichen der 1500 Schock Groschen behmisch, so die Ständ dem obristen Herrn Canzler des Kunigreichs Beheim, Herrn Wratislauen von Pernstein, für die Tax entricht, anlangt, haben E. Mt. wir hievor noch vom zwölften Tag Septembris in Gehorsamb bericht, was wir dieses Ausstands halben an die Steuereinnehmber in E. Mt. Namen geschrieben und was sie uns auch wiederumben darauf zur Antwort geben. Und dieweil dann dieser Rest zum Theil bei denen Personen, die in benennten Auszügen begriffen, steckt und sich aber die Steuereinnehmber, wie obgemelt, jetzo abermals sich gegen uns vernehmben lassen, dass sie weiter derselben Restanten nicht verschonen, sonder gegen ihnen mit der Execution verfahren wöllen, so möcht man sich noch zum Überfluss mit ihnen etwas gedulden. Do sie auch bei den Restanten allen die Steuer einbringen, so wirdet der Abgang, wann gleich die bewilligten 75.000 Schock Gr. nicht für voll gefallen würden, nicht bei ihnen den Steuereinnehmbern, sondern bei den Ständen ingemein zu suchen sein.
Gleichermassen ist E. Mt. hievor von uns gehorsamst zugeschrieben worden, dass sich die Steuereinnehmber; soviel die 1600 Schock Gr., die dem Herrn von Pernstein als ein Tax für die Confirmation der Ständ Privilegien aus der Steuer bezahlt worden, mit dem entschuldigen, dass sie diesfalls nichts für sich selbst oder ohn Befelch gethan, sondern alle drei Stnd hätten insonderheit Personen zu ihnen abgefertigt und ihnen auferlegt, dass sie gedachtem Herrn von Pernstein angeregte Summa auszählen sollen; demselben hätten sie, weil sie von den Ständen bestellt und aufgenomben, Vollziehung thun müssen und ihnen nicht gebührt, sich diesem zu verwidern, ungezweifelt, sie die Ständ werden es zu verantworten wissen.
Es ist aber allhie wohl zu merken, dass unter den Restanten, die in bemelten Auszüegen verzeichnet, etliche sein, mit denen abgerait werden soll, und wiewohl im Landtag sonderliche Personen von Herrn- und Ritterstand, auch von den Städten deputirt und benennt, die über soliche Abraitungen sitzen sollen und darzue ein gewisse Zeit bestimbt und angesetzt, wir auch dieselben unangesehen, dass es der Landtäg mitbringt, hieher gefordert, so ist doch der mehrer Theil ausblieben, darbei auch mit denen Personen, mit welchen die Abraitungen beschehen sollen, kein Richtigkeit gemacht werden mügen, inmassen E. Mt. aus hie beigelegten zweien Verzeichnussen, mit denen hievor allbereit abgerait und noch abgerait werden soll, allergnädigst zu vernehmben haben werden. Und damit die Sach in kein Verlängerung gestellt, haben. wir bei den Herrn obr isten Landofficieren jetzo angehalten, dass sie diejenigen, so hierzue von den Ständen verordnet, wiederumben hieher erfordern und ihnen auferlegen sollen, dem Landtagsbeschluss nachzukomben.
Jedoch ist E. Mt. daneben auch dies zu vermelden vonnöten, dass gleichwohl, wie uns die Buchhalterei bericht, soviel noch richtig zu befinden, dass diejenigen, mit denen zum Theil ein Anfang gemacht, E. Mt. weniger, sonder E. Mt. ihnen schuldig verbleiben, welches darumben vermelt wird, damit E. Mt. auf dasselb kein sondere Raitung machen; dann allem Bericht nach und soviel sich noch bei der Buchhalterei angegeben, wirdet den mehrern Theil von E. Mt. denselben herauszugeben gebüren.
Belangund aber die Aufnehmbung der Steuerraitung, haben wir die bisher alles Fleiss sollicitiert und in kein Vergessen gestellt; doch ist ein Verhinderung uber die ander eingefallen, dann die Personen, so hierzue verordnet, derselben anderer fürgefallenen Geschäft und Handlungen halben nicht abwarten mügen. Es ist aber noch vor den eihnachtsfeiertagen darauf verblieben, dass nicht allein alle Steuereinnhember, so Raitung thun sollen, sondern auch die darzue deputirten Commissarien auf den 1. dits Monats allhie wiederumben erscheinen und solche Raitung in Richtigkeit bringen sollen. Derhalben wäre von unnöten sie hieher zu beschreiben.
Soviel dann das Biergeld und Dreissigisten betrifft, seind E. Mt. vom ersten Tag Decembris unterschiedliche Auszueg, was das Biergeld, auch der dreissigist Pfennig auf ein Jahr lang denselben angesetzen Terminen nach ertragen und wohin wiederumben ausgeben worden, neben den Schreiben, so E. Mt. wir des hieigen Kainmerwesens Obliegen halben gethan, sambt der Buchhalterei Bericht zuegeschickt worden, daraus E. Mt. guete Nachrichtung haben und aus denselben Auszügen soviel befinden werden, dass sich die Ständ an ihren beiden Darlehen zum Aufbruch gen Speier und Tien der 118.566 fl. 40 Kr. auf die 4 Quartal, so viel derselben die Bekanntnussbrief eingelegt, nicht mehr als 31.009 fl. 51 kr. 4 d. klein an den vier bewilligten Biergroschen innenbehalten und bezahlt gemacht haben.
Und obwohl E. Mt. uns gnädigst befehlen, dass wir jetzo aufs neue auf die Steuer, Biergeld und Dreissigisten bei den Städten, Geistlichen und andern vermüglichen Underthanen eine ansehenliche Summa Gelds erhandeln und aafbringen und E. Mt. zum baldisten berichten sollen, mit was Summen wir aufkomben würden mügen, so haben doch E. Mt. selbst allergnädigst zu ermessen, dass bei den Städten und Geistlichen auf jetzo nicht zu anticipiren, weil sie des vorigen Anlehens, wie aus obangezogenen Auszügen zu sehen, bei weitem noch nicht bezahlt. Und do gleich auf den Dreissigisten was aufzubringen wär, darzu wir aber über die vor neulicher Tagen erhandelte 2000 Schock meissnisch bei den Altstädtern keinen Rath wissen, so seind doch dieselben Gefäll allein zu Bezahlung der inländischen Glaubiger bewilligt, darumb solche Gefäll dem Landtag zuwider nirgend anderstwohin gebraucht und angewendt werden mügen.
Warumben auch sonst bei den vermüglichern Personen kein Geld aufzubringen, seind E. Mt. die Ursachen desselben vielmals ausführlich in Gehorsamb zugeschrieben, derhalben von unnöten geacht, solches wiederumben zu erholen.
Desgleichen haben E. Mt. auf das Biergeld hievor dermassen Verweisungen gethan, also do die Biergefäll E. Mt. hinausgeschickt oder darauf anticipirt werden sollt, konnten dieselben vermüg E. Mt. ausdrucklichen Befelch davon nicht entricht und bezahlt, auch den Handelsleuten, die darauf verwiesen und zum heftigisten anhalten, nicht zugehalten werden, zu dem dass jetzo, wie E. Mt. darvon hievor gehorsamstet Bericht beschehen, am Biergeld des grossen Misswachs und Theuerung halben nicht viel einkombt und ihr etliche das Bräuwerch gar eingestellt, derhalben sich dann aus erzählten Ursachen auf weiter Anticipiren dieser Zeit nicht zu verlassen....