332. Komora èeská podává zprávu císaøi Maximiliánovi II., jaké toho jsou pøíèiny, že pøes všechno usnešení snìmovní tolik zùstává neodvedené bernì i posudního.

V PRAZE. 1571, 24. listopadu. Konc. v arch. èesk. místodržitelství.

Allergnädigster Herr! E. Kais. Mt. Schreiben des Datum den zwölften dies, darinnen uns befohlen wirdet, dass wir derselben Hofkammerdiener, Samuel Gassoldten, nicht allein die hievor anbefohlenen 4000 fl. rhein. zustellen, sondern auch zu E. Mt. vorstehunden Aufbruch auf den Rakusch in Hungern ausser den Biergeldsund Herrschaftsgefällen, und wo wir sonst in ander Weg können und mügen, bis in 20.000 Thaler zusammen bringen sollen, also dass solch Geld auf den 18. Decembris gewissslich in Wien ausgezählt werde, haben wir unterthänigist empfangen und vernomben.

Und soviel nun erstlich das Biergeld belangt, kombt E. Mt. etwan frembd für, dass an demselben ein mehrers nicht gefallen; wir können aber darfür nicht und ist die Schuld nicht uns zuzumessen, dann do E. Mt. zu jungsten Aufbruch von hinnen nach Wien auf das Biergeld von den Städten und Geistlichen auch andern Personen nicht anticipirt hätten, welches sich dann nicht auf ein klein Summa verlaufft, item do auch der Misswachs an Getreid nicht eingefallen wär, darumben nan dann umb ein guets weniger als zuvör zu bräuen pflegt, etliche auch das Bräuwerch auf ditsmal gar eingestellt haben, hätten E. Mt. ein mehrers an diesen Gefällen zu gewarten.

Doch kann nicht verneint werden, dass auch die Biereinnehmber zum Theil am demselben etlichermassen schuldig, dass sie es nicht mit mehrern Fleiss einmahnen und zu Handen bringen.

Was und wieviel aber auf das fünft Quartal, als von dem 6. Juni bis auf den 19. Septembris Biergeld ins Rentmeisterambt ausgezählt, wohin auch das wiederumb verwendt und umb wieviel der Empfang die Ausgab, als nämblich umb 1054 fl. 56 tr. übertrifft, das geruhen E. Mt. aus des hieigen Renntmeisters Wolffen Schelhamers Auszueg gnädigst zu vernemben.

Die quatemberlichen Auszüeg aber von den Biereinnehmbern haben wir bisher über beschehene Vermahnung nicht bekomben können. Dann ob es wol an dem, dass der Landtag, so jungstlich gehalten, klar mitbringt und vermag, dass ein jeder Biereinnehmber bald nach Ausgang jedes Quartals sein Raitung hieher auf die Kammer überschicken sollt; dieweil sie aber solchem Einsluss nicht nachkomben, haben wir sie bald nach Ausgang des Quartals daran schriftlichen vermahnt, und da sie abermalen saumig gewesen, sie wiederumben anstatt und von wegen E. Mt. daran erinnert, aber bisher wenig Folg gehabt, darumben wir an sie jetzo zum drittenmal Befelch ausgehen lassen...

Die Ursach aber dieses Ungehorsambs ist, wie zu erachten, dies, dass die Biereinnehmber nicht von E. Mt. oder derselben Kammer, wie zuvor bei weiland Kaiser Ferdinanden, hochlöblichister und gottseligister Gedächtnuss beschehen, sondern von den Ständen bestellt und aufgenomben werden, die ihren Respect Abwesens E. Mt. auf die Cammer nicht, sondern auf die Ständ haben wöllen; derhalben die Schreiben, so vön uns in E. Mt. Namen ausgehen, wenig Ansehens noch Vollziehung, wie wohl vonnöten wär, haben, wie dann auch noch auf diese Stund etliche die Pflicht zu solchem Ambt zu thun sich verwidern.

So seind einstheils aus ihnen zu dergleichen Sachen nicht tauglich und verstehen sich auf Raitungen wenig oder nichts, sondern befehlen es ihren Dienern und Schreibern, wären auch solcher Mühe viel lieber überhoben und warteten das ihrige, als dass sie mit Einbringung dieser Gefäll umbgehen und zusambt der Mühe bei ihren Benachbarten mit embsiger Einbringung Feindschaft und Unwillen auf sich laden sollten. Derhalben dähin zu trachten, wie die Ständ auf nägstem Landtag dahin zu persuadiren, dass sie die Bestellung tauglicher Biereinnehmber E. Mt. wiederumben übergeben, darvön sie dann unsers Erachtens kein billichs Bedenken zu haben; weil diese Gefäll E. Mt. zu derselben Hofhaltung bewilligt und ihnen den Ständen dennocht jederzeit aller guter Bericht ausm Renmeisterambt sowol von ihnen den Biereinnehmbern selbst gegeben werden kann, ihnen auch dardurch nichts ab noch zugeht, sondern dies allein umb Richtigkeit und guter Ordnung willen geschicht und begert wirdet.

Aus diesem E. Mt. allergnädigst abzunehmben, dass die Schuld der Nichtüberschickung derselben Auszueg nicht unser, sondern, wie gemelt, ihr der Bierennehmber selbst ist...

Und nachdem der Bierrestanten ein ziembliche Anzahl, die bisher über vielfältige mündliche und schriftliche Warnung ihre Gebührnuss nicht erlegt, so haben wir die Sach dahin bracht, dass dieselben alle vermüg beigelegter verteutschten Notel laut des Landtagsbeschluss jetzo hieher citirt werden, ungezweifelt, es werde gleichwol ohn Frucht nicht abgehen, sondern bei etlichen Schrecken bringen. Wieviel auch derselben Personen sein, das haben E. Mt. aus der Verzeichnuss, die hiebei liegt, zu sehen.

So viel aber die Herrschaftsgefäll anlangt, haben E. Mt. aus unsern vorigen Bericht allergnädigst vernemben mügen, wieund wasmassen sich die Hauptleut diesfalls gegen uns, dass sie ein mehrers nicht schicken können, entschuldigt; jedoch damit je an uns nicht erwinde und wir auf einen Grund komben mügen, ob dem also, wie sie fürgegeben, haben wir Paulen Streng (?), Buchhaltereiverwandten, auf E. Mt. Herrschaften von einer zu der andern abgefertigt und ihme befohlen, sich in ihren Registern alles Fleiss zu ersehen und die Sach dahin zu richten, damit aufs meiste als müglich und man bei den Herrschaften entbehren kann, hieher geschickt wirdet. Er soll auch die quatemberlichen Auszueg, wie solches jedem Hauptmann insonderheit, sowol auch bei allen andern Ämptern laut E. Mt. gnädigsten Anordnung vorlängst bei gewisser Pön auferlegt, sowol auch die halbjährigen Raitungen abfordern und wo müglich hieher bringen.

Wie viel nun allenthalben ein- und zusammengebracht wird können werden, darauf wir aber E. Mt. weder wenig noch viel noch zur Zeit vertrösten können, das alles soll E. Mt. hinaus geliefeu werden und davon hernach weiter Bericht beschehen.

Dann so ist E. Mt. der siebenzigjährigen Steuer Ausständ und auch sonst der andern Steuerreste halben hievor vor wenig Tagen gehorsamer Bericht von uns beschehen, hierüber wir derselben gnädigsten Resolution gewärtig seind.

Was auch die Zeit über an der neuen Steuer eingebracht, das alles ist gedachten Gassolden ausgezählt, ungezweifelt, er wirds E. Mt. allbereit zuegeschickt haben. Und nachdem wir vermerkt, dass an dem jungsten Bartholometermin ihr viel ihre Steuergebürnuss nicht erlegt, auch sonst der andern alten Steuerrestanten nicht wenig sein, also haben wir nicht allein die Steuereinnehmber selbst für uns erfordert und ihnen wiederumben, wie zuvor oftmals, darumben zugeredt, sondern auch ein Schreiben an sie von den Herrn obristen Landofficieren ausgebracht, dass sie die Execution gegen den Restanten fürnehmben und in die Kreis ziehen sollen. Versehen uns, sie werden demselben, wie sie uns dann auch zuegesagt, nachkomben; dann wir je gern die Sach dahin richten und befördern wollten, damit nicht allein die alten, sondern auch die neuen Steuerreste völlig eingebracht und den Ruberischen Reitern auf E. Mt. mehrmal beschehene Befelch ihr hinderstelliger Ausstand entricht und E. Mt. des Überlaufens von ihnen enthebt werden möchten. Wir haben es aber bisher dazu nicht bringen können, unangesehen, dass wir in denen Dingen bei den Steuereinnehmbern und sonst an andern Orten zum treulichisten angehalten, und soll noch an unserm Sollicitirn und Vermahnungen und was nur zur förderlicher Einbringung der alten und neuen Steuer, auch des bevorstehenden Weihnachttermin dienstlich und zueträglich sein wirdet, kein Fleiss gespau werden. Es ist aber jetzo der Armut, Misswachs und Theuerung so gross, dass aus dieser Ursach mit den Unvermügigen billich Mitleiden und etlichermassen Geduld in langsamer Reichung der Steuer zu haben; dann ihr viel auch das lieb Brot nicht zu essen haben und nicht des Vermügens sein, die Steuer, weil ihnen fast kein Getreid gewachsen, zu entrichten.

Besliesslich schicken E. Mt. wir hiebei einen Auszueg ausm Rentmeisterambt der Personen, bei denen auf den nägstverfallenen Bartholomeitermin Geld anticipirt worden und die sich nun ihres Anlehens zum Theil bezahlt gemacht. Es seind aber ihr viel, so Geld dargeliehen, bisher noch nicht erschienen, sondern verlassen sich auf ihre Verschreibungen, die dann besorgen, dass sie ihr Steuer und Biergeld bis zu Vergnügung der dargeliehnen Hauptsumma innenbehalten sollen, darumben sie hieher zu gehen und Zehrung aufzuwenden Bedenken haben, sondern warten vielleicht auf bessere Gelegenheit und bis auf den andern Termin, da sie eins mit dem andern richtig machen können.




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