328. Komora česká radí císaři Maximiliánovi II., aby na příštím sněmu českém žádal stavy za sepsání instrukce, vedle kteréž berníci by se spravovati museli.

V PRAZE. 1571, 6 září. - Konc. v archivu čes. místodržitelství.

Allergnädigster Herr! Nachdem auf unser mehrmals beschehene embsige Vermahnung und Anhalten ein Tag zu Aufnembung der alten Steuerraitung, als nemblich bei nägstkunftign Landrecht, so auf jetzo Michaelis gehalten wirdet, benannt und angesetzt, bei welchem vermüg der nägstgehaltenen Landtagsbeschluess von E. Mt. wegen sondere Commissarien den von den Ständen darzue deputirten Personen zugeordnet werden sollen, wie dann von E. Mt. beschehen: so haben wir demnach ein Copei einer Instruction auf dieselben Commissarien stellen und verfassen lassen, die E. Mt. hieneben in Gehorsamb zuegeschickt wirdet. In derselben geruhen sich E. Mt. gnädigst zu ersehen, die folgends zusammen schreiben zu lassen und also ganz und gar verfertigter aufs ehist wiederumben herein zu überschicken verordnen.

Und dieweil bei Aufnembung der vorigen Steuerraitung auch sonst diese Jahr hero allerlei Unordnung in einem und andern bei der Steuer nicht allein in Einbringung, sondern auch Verraitung derselben Gefällen vermerkt und gespüert, alles E. Mt. zu merklichem Schaden und Nachtl, so wär ein hohe Notturft, bedacht zu sein, wie etwa kunftig auf nägstem Landtag die Sach bei den Ständen dahin zu befördern und anzubringen wär, dass den Steuereinnehmbern ein gewisse Instruction mit ausdrucklicher Specificirung allerlei nothwendiger Artikel, darvon in dem jetzigen auch vorigen gedruckten Landtägen gar kein Meldung beschicht, wie sie sich in solchen ihren Ambt verhalten sollen, es wäre nun, unter E. Mt. Namen oder von ihnen den Ständen, aufgericht würde, welches bei ihnen unsers Erachtens wohl zu erhalten und verhoffentlich ein jeder, so Steuer gibt, wirdet nicht darwider sein, dass guete Ordnung und Richtigkeit bei der Steuer angestellt werde. Und durch dies. würde die gemein Landtagsbewilligung ein mehrers als sonst eintragen und richtiger eingebracht und nicht also lang E. Mt. furgehalten, auch die Reste und unnötiger Ausgaben kunftig verhüet und abgestellt werden mügen.

Und dieweil bei geringern Ämbtern, do schlechte Empfäng und Ausgaben sein, die Ambtleut mit Instructionen versehen, wie viel mehr erfordert E. Mt. Notdurft, den Steuereinnehmbern, die ein grosse ansehendliche Summa Gelds zu empfangen und zu verraiten, notwendige Instruction und Ordnung, daraus sie nicht zu schreiten, sondern derselben in allen Punkten und Artikeln gemäss zu geleben haben, aufgericht werde.




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