297. Komora česká radí císaři Maximiliánovi II., aby sněmem svolený třidcátý peníz na zaplacení dluhův císařských i v městech horních vybírán byl, poněvadž jest obava, že by i ostatní stavové jej odváděti se zpěčovali.

V PRAZE. 1570, 6. září. Konc. v arch. česk. místodržitelství.

Demnach E. Kais. Mt. durch derselben vom 28. verschienes Monats Augusti datirtem Schreiben uns gnediglich auferlegen und befehlen, weil sich die Bergstädt des Kunigreichs Behem, als Joachimsthal, Schlackenwald ac des dreissigisten Pfennings Einbringung etzlicher Ursachen halber verwidern thäten, ob nicht dieselben in Ansehung, dass solicher 30. Pfenning der Kron Behem zu Abzahlung E. Kais. Mt. Schuldenlasts allgemeine Bewilligung ist, auch andern, im Fall es ihnen nachgesehen, damit ein bös Exempel und Eingang zu gleicher Verwiderung gemacht würde, zu Erlegung solichs dreissigisten Pfennings angehalten werden sollten, E. Kais. Mt. unser gehorsambs rätlichs Guetbedunken zuekombem zu lassen: als haben wir die Sach in notturftige Beratschlagung genomben und befinden soviel, dass sich der Kron Behem Landtagsbewilligung sowol auf die Bergstädt als andere referirn und ziehen thuet; derowegen auch von ihnen dieser dreissigste Pfenning E. Kais. Mt. zum besten und Abzalung derselben Schuldenlasts billich gereicht und erlegt werde. Dann da die Ständ der Kron Behem erfaren sollten, dass die Bergstädt der Contribuirung des 30sten Pfennings frei sein, würden sie sich auch damit behelfen wellen, welchs E. Kais. Mt. in dieser ganzen Bewilligung ein sondere nachtheilige Zerrüttlicheit bringen und machen würde. Es ist auch zu besorgen, da es diejenigen, so solichen Dreissigisten bishero eingenomben haben, dass die Bergstädt nichts mit contribuirten, erfaren sollten, dass sie denselben nicht von Handen gebeň, sondérn gleichfalls inbehalten würden, nicht weniger zu befaren, es möchte solches, dass der Dreissigste bishero sieder der Bewilligung aus dén Bergstädten nicht eingenomben worden, auch bei anderen ein Stecken machen und bringen wellen. Kunnen demnach uber und wider den gemeinen einhelligen Landtagsbeschluss und Bewilligung E. Kais. Mt. ein anders nicht rathen, dann dass E. Kais. Mt. mit eheistem die gnedigiste Anordnung und Verfuegung thue, damit der dreissigist Pfennig auf der Kron Behem Bergstädten W cht weniger als in andern Städten E. Kais. Mt. selbst zum besten zu dem schleunigisten richtig eingebracht werde; dann da wir E. Mt. ein anderes wider den Landtagsbeschluss rathen sollten, könnten, wie E. Kais. Mt. gnedigst zu erachten, wir dasselb gegen E. Kais. Mt. noch den Ständen der Kron Behem nicht verantworten, sonder würde uns verweislich sein wellen.




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