296. Komora česká podává zprávu císaři Maximiliánovi o vyjednávání s šesti měšťany Pražskými, jakožto zástupci stavu městského, v příčině složené domovní berně po třech kopách z jednoho domu a slibu jim učiněného, že jim z toho půl kopy navráceno bude; z čehož však komora zrazuje.
V PRAZE. 1570, 4, září. Konc. v arch. česk. místodržitelství.
Allergenedigister Herr. Zue underthänigister Vollziehung E: Mt. an uns vom 9. Augusti ausgangenen Schreiben haben wir die sechs verzeichneten Personen aus den Präger Städten fur uns erfordert und ihnen E. Mt. gnedigsten Willen und Meinung in Geheim furgehalten und sie neben Erzählung aller darzue dienstlichen Beweglikeiten dahin vermahnet, weil es an dem, do gleich E. Mt. auf jetzo die von Städten des einen halben Thalern Haussteuer bei den verordneten Steuereinnembernentnemben wollten, so wurde doch solches nicht wol verschwiegen gehalten werden mügen, sonder an die andern zwen Ständ ungezweifelt komben, daraus hernach allerlei Zerrütlikeit an Reichung der Steuer und ihnen selbsten Beschwerungen erfolgen wurden, und auch, weil dann E. Mt. gnedigst bedacht ihnen. den Städten von derselben eigenen Einkomben die Wiedererstattung zu thun, dass sie demnach die Sach dermassen anstellen sollten, auf dass die Haussteuer ein Weg wie den andern fur voll, als nemblich die 3 Schock, E. Mt. gereicht wurden und die Sach in höchster Verschwiegenheit bei sich behalten und niemanden darvon weder viel noch wenig anzeigen; dann wann sie sich gleich des verwundern wollten, so hetten sie doch das zu bedenken, weil Landtagsbeschlüsse solches mitbringen und sie sich darzue bekennt, do sie demselben nicht nachkomben wurden, dass die Steuereinnember gegen ihnen den Städten die Execution furnemben möchten.
Darauf sie uns dies zur Antwort geben: dass sie von denen Dingen weder ihren Rathsfreunden noch sonst jemand andern nichts geoffenbart hetten, wollten es auch nach nicht thun; es wisste auch von dem, was zwischen E. Mt. und ihnen diesfalls gehandelt, niemand nichts als allein sie die sechs Personen und zweifleten gar nicht,. die von Städten werden die Haussteuer fur voll erlegen und sich hierin des Gehorsambs verhalten. Allein beten sie umb das, im Fall dass ihnen solche Summa soviel das ein halb Schock austragen wirdet, aus E. Mt. Gefällen auf kunftigen 71. Jahr nicht erlegt und auch sonst kein Feldzug wär, dass sie ihnen solches an dem letzten Termin innenbehalten möchten und dass ihnen hieruber von E. Mt. ein Versicherung auf ein oder den andern Weg aufgericht werde, wie dann dies aus beigelegter ihrer Schrift mit mehrerm zu befinden.
Dass uns aber E. Mt. gnedigst auferlegen, sie die Städt in ander Weg aus derselben Gefällen und Einkomben zu vergnuegen, demselben wollten wir in unterthenigem Gehorsam gern nachsetzen; E. Mt. wissen aber, wie das hieig Cammerwesen ohn das zum höchsten beschwert, erschöpft und entblösst, auch mit unerträglichen Verweisungen zuvor beladen, derhalben uns nicht muglich ihnen den Städten solches wiederumben zu erstatten, weil die Einkomben der hieigen Cammer ohn das zu den Ordinari - Ausgäben bereit sein und umb ein grosse ansehenliche Summa Geld, die sich fast bis in die 96.232 fl 59 Kreuzer 2 d, an Thlrn. erstreckt, nicht gereichen.
Zu dem wanns gleich vorhanden wär und ihnen den Städten die Wiederbezahlung beschehen möcht, so ist doch E. Mt. dits wol zu bedenken, dass es beschwerlich verschwiegen bleiben würde; dan sollt ihnen den Städten in Beheim durehaus, soviel das halb Schock die bewilligten zwen Jahr uber erträgt, wiederumb gegeben werden, würde es nicht allein den sechs Personen, sonder auch den andern Ratsfreunden in Städten wissentlich gemacht und einer jeden Stadt geburends zugestellt werden mussen; do es aber nicht beschehe und sie die sechs Personen allein darvon wissen sollten, wär zu besorgen, sie möchten es zu ihren selbst eigen und nicht gemeinem Nutz anwenden und gebrauchen. Und wannsnun anitzo an die andern Ratspersonen in einer jeden Stadt insonderheit, wo nicht an alle, doch nur die furnehmsten gelangt werden solle, haben E. Mt. allergnedigst zu ermessen, wie solche Ausgaben und Empfang dann soviel unterschiedlichen Ständen in der ganzen Kron Beheimb verschwiegen bleiben könnten. Sollten es aber die vom Herrn- und Ritterstand erfaren, dass ihnen den Städten der gemeinen Landtagsbewilligung zuwider ein Nachlass an der Haussteuer beschicht, was fur Beschwerungen, Unrichtigkeiten und Zerrutligkeit daraus erstehen möchten, das würde hernach die Erfarung mit sich bringen. Wir erachten aber, weil noch zur Zeit ihren selbst Anzeigen nach ausser der.6 Personen niemand drum weiss und sonders Zweifel die Städt die 3 Schock fur voll vom Haus erlegen werden, dass der Sachen wol Rat zu finden und vielleicht die Wiedererstattung verbleiben oder doch zum wenigisten auf guette geraumbe Termin zu bringen sein wirdet: Derwegen wir zur Ausfürung der, begerten Versicherung nicht raten können. Doch Alles zu E. Mt. gnedigster Erwegung, Willen und Wolgefallen gestellt.