276. Zpráva o vyjednávání slezských vyslancùv na hlavním snìmu v Praze v pøíèinì bernì na pomoc proti Turku, posudního, tøidcátého peníze a výpravy do pole.

1570, 9. - 11. bøezna. Souè. opis v arch. c. k. minist. vnitra ve Vídni.

Den 9. Martii des 70. Jahres haben die Herrn und Ritterschaft der Kron Behmen die Herrn Gesandten zu sich erfordert und durch den Herrn Vicecanzler Georgen Mehl anzeigen lassen, sie hetten sich gutermassen zu erinnern ihrer geschehenen vorigen Erklärung; was sie sich auf der Kais. Mt. Proposition entschlossen, auf demselben beruheten sie noch; die Stände und Städte des Markgrafthumbs Mährern hetten sich mit ihnen auch vorglichen; weil dann Schlesien der Kron Behmen auch incorporiret, haben sie begeret sich mit ihnen gleichergestalt zu vorgleichen und zu schliessen, dann obwohl [sich] die von Städten des Königreichs Behmen wegen des, dass auf die Häuser der Anschlag sollte gemacht werden, widersetzig erzeigten, so vorsehen sie sich doch, die Kais. Mt. wurden sie hierzu zu bringen wissen.

Auf dies die Herren Abgesandten gebeten, sie zu berichten, ob dann die von Mährern mit ihnen allerding einig.

Darauf sie sich erkläret: ja, ausserhalb des ersten Artikels wegen der Turkenhilfe; sie wussten aber nicht anders, die von Mähren wurden sich auch gegen der Kais. Mt. dieses Artikels halben dermassen erklären, damit Ihre Kais. Mt. ihres Vorhoffens allergnedigst zufrieden sein wurden.

Auf dies haben sich die Herren Abgesandten nachfolgender Antwort entschlossen: Demnach auf der Röm. Kais. auch zu Hungern und Beheimb Kunigl. Mt. unsers allergnedigsten Herrn beschehenen Furtrag, sich der Fursten und Stände in Ober- und Niederschlesien Abgesandte einer underthenigsten Hilfe entschlossen und dieselbe Ihrer Kais. Mt. auf den vorschienen dritten Februarii gehorsambst schriftlich ubergeben, so hetten sie sich underthenigst getröstet, die Kais. Mt. wurden allergnedigst und väterlich damit zufrieden sein gewesen. Dieweil sie aber darwider repliciret, als kunnen die Abgesandten nicht umbgehen, Ihrer Kais. Mt. hiermit der Sachen fernere hohe unvermeidliche Notturft underthenigst zu Gemuet zu furen.

Soviel nun anfenglichen die Abwendung und Erledigung gemeines Landes und der sondern Stände übergebene Beschwer betrifft, darinnen konnten sich zwar der Kais. Mt. als ihrem allergnedigsten Herrn die Abgesandten underthenigst wohl vertrauen; sie haben aber beide ihrer habenden Instruction, sowohl des Landes Schlesien hohen unvermeidlichen Notturft nach die gegebene Antwort auf andere Wege nicht richten können, dann wo der neue aufgerichte Zoll bleiben und den andern Beschwerungen nicht abgeholfen werden sollte, wurde es unmuglichen sein, die nachgesetzte Bewilligung zu erheben, in sonderlicher Betrachtung, dass leider offentlicher am Tage, in was grossen Abfall alle Handlung und Gewerb durch gedachten Zoll und darauf erfolgt Munzvorenderung geraten, also wo das Land, insolchen Beschwerungen weiter stehen sollte, dass es zu merklichem Verterb und Undergang gedeien müsste und der Kais. Mt. hinfuro alle Hilfen entfallen wurden. Welches Ihrer Kais. Mt. die Abgesandten als derselben treu underthenige Landsassen zu Vorhütung beiderseits Ungedei aus schuldiger underthenigster Pflicht nicht verhalten, sondern ihre Antwort, wie gern sie auch anders gewollt, darauf condicioniren mussen, inmassen dann der Beschluss des jungst gehaltenen Furstentags in Schlesien klar vermag, dass die Fursten und Stände ihre Abgesaudten mit vollkommener Macht und Instruction abfertigen und dies neben den Ständen der Kron Beheimb und incorporirten Landen handlen und schliessen lassen wollten, was dem armen Land zu ertragen muglichen sein wurde: Darneben auch die Kais. Mt. selbsten in der Gesandten Bedenken allergnedigst gestallt, ob sie ihre Antwort fur oder nach Erledigung der Beschwer einbringen wollten, derwegen sie sich dann underthenigst getrösten, Ihre Kais. Mt. werden ob der conditionirten Antwort nicht alleine kein Beschwer haben oder daraus einig Misstrauen schöpfen, sondern den furgebrachten Beschwerungen zu Vorhutung eussersten Vorterbs und Undergangs des Landes väterlichen und allergnedigst abhelfen, darumb sie nachmals zum allerunderthenigsten gebeten haben wollen.

Die Türkenhilf belangend, ob wohl die Kais. Mt. den Abgesandten allergnedigst zu Gemut furen, dass sie den Uberschlag nach den vorigen Schatzungen, was sie zu gemeinen Jahren ausgetragen, machen lassen und darauf die ein Hundert zweinzig Tausend oder ja zum wenigsten Einhundert Tausend Thaler allergnedigst begeret, so ist es doch an dem, dass die Steuern bishero mit grossem Beschwer und Weheklagen einbracht, welche zum Theil etliche Obrigkeiten aus ihrem eignen Säckel vor die ihrigen erlegen mussen, und wie beschwerlich es zugehe, die ausständigen Restanten ausweisen, so uber alle ernste Mittel und Wege weder durch Bestricknuss, Gefengnuss noch anders auf diese Stunde nicht haben einbracht werden mogen. Zu deme so begeren die Kais. Mt. jetzo uber gedachte Schatzüng eine sondere grosse Hilfe wegen des Schuldenlasts, darinnen Ihre Mt. die Fursten und Stände in Schlesien, soviel muglichen underthenigst gerne zu Hilfe kommen wollen und derwegen neben derselben die vorige Turkenhilfe vor voll zu willigen unmuglich, zu geschweigen, dass uber solches alles eine besondere Anlage wegen jetziger Absendung gemacht werden mussen und sich neben andern ansehnlichen Orten das Furstenthumb Crossen vom Land Schlesien zeucht, darinnen den Fursten und Ständen die vorigen alten Hilfen entzogen werden.

So ist auch vor alters der Anschlag allemal dahin gerichtet worden, wann den Königen von Beheimb die Kron etwas gegeben, dass das Markgrafthumb Mähren halb soviel, die Schlesien den dritten und Lausitz den vierten Theil gereicht, und sich darmit die jetzige Anforderung, so auf die andern Lande ausgetheilet,. fast vorgleichet. Darumb sich dann die Abgesandten underthenigst vorsehen hetten, die Kais. Mt. wurden mit den bewilligten funfzig Tausend Thalern allergnedigst zufrieden sein gewesen, in sonderlicher Betrachtung, dass solche Türkenhilfe, weil sie auf eine gewisse Summa gerichtet, vor voll erleget werden muss, an den vorigen Steuern aber wegen der Beschädigten und Eximirten grosser Abgang beschieht.

Nichts minder aber, damit der Kais. Mt. soviel immer muglichen underthenigst gedient werde, so wollen die Abgesandten (wiewohl nicht ohne sondere hohe Beschwer des Landes) zu obgedachten funfzig Tausend Thalern noch zehen Tausend Thaler setzen und also Ihrer Mt. wegen der Türkenhilfe die zwei Jahr nacheinander schieristkunftig jedes Jahr underthenigst reichen und geben lassen sechzig Tausend Thaler halb auf Bartholomei und die ander Hälft auf Weinachten, jedoch bescheidenlichen und also, dass in der Kais. Mt. Zahlmeisterambt die Thaler und Munzen, so wegen dieser und anderer Hilfen gefallen, dermassen, wie sie im Lande Schlesien genge und gebe sein, genommen werden; dann dieweil durch die aufgerichte Munzordnung die Reichsthaler aus dem Lande gebracht und sn dem angeschlagen Wert zu achtundsechzig Kreuzern nicht viel eingeführet werden, sondern dargegen geringe niederländische Thaler, Markengroschen und schlechte anderswo ausgebrachte Munze eingerissen, so kann die Steuer anders nicht, dann wie das Geld im Lande verhanden, darinnen genge und gebe ist, von den Leuten gebracht werden, underthenigst bittende, die Kais. Mt. wollen hierüber in die Abgesandten weiter nicht dringen, dann dem Land ein mehrers zu willigen und zu halten unmuglichen.

Das Biergeld betreffende, darinnen haben sich gegen der Kais. Mt. die Abgesandten mit Bewillignng der vier Groschen underthenigst erkläret und seind der ungezweifelten Zuversicht, weil das Land Schlesien nicht Weinwachs hat, sondern darinnen viel Biers vorbrauen wird, es sollen dieselben vier Groschen nicht allein soviel, sondern auch nach Acht der Länder ein mehrers als an andern Orten funf Groschen austragen. Dass sie aber hierüber den funften Groschen willigen sollten, ist ihnen unmuglichen, sintemal sie allein auf die Kais. Proposition, welche mehr nicht dann vier Groschen vermag, zu handeln gevollmächtiget, und werden Ihre Kais. Mt. den Abgesandten allergnedigst nicht gönnen ihren zugestallten Gewalt zu uberschreiten und dardurch beim Land Scherz und beschwerlichen Unglimpf auf sich zu laden. Es wär auch zu besorgen, die Fursten und Stände in Schlesien wurden dasselbe, weil es ausserhalb des Gewalts wäre, keinesweges genemb haben, und damit Ihrer Kais. Mt. wenig gedienet sein, unangesehen, was die vorund nachgehenden Stimmen diesfalls bewilliget haben mochten, dann die Stände der Kron Beheimb seind personlich allhier zur Stelle und werden die andern Abgesandten sonder Zweifel von den ihrigen die Nachrichtung haben, dass sie dies, was sie bewilligen, wohl verantworten können.

Darneben dann auch sonderlichen zu erwegen, dass viel Bier aus Schlesien gefuret und dargegen Geld ins Land gebracht wird, welche, da sie mit den Ungelden zu hoch gesteigert oder aber zu gering gebrauet werden sollten, so wurden dadurch die Ausfuren gesteckt, die Bräuwerk nicht so stattlich als znvorn getrieben und das Getreide, welches die vornembeste Landnahrung in Schlesien ist, in Unwert kommen, also dass beiden der Kais. Mt. an clen Biergefellen ein stattliches abgehen, sowohl auch das Geld ausser Landes bleiben und den Underthanen ihr Urbar und Nahrung merklichen geschmälert wurde, underthenigst bittende, die Kais. Mt. geruheten der Fursten und Stände mit dem funften Groschen allergnedigst zu vorschonen.

Im Fall aber die Kais. Mt. an dieser der Abgesandten underthenigsten Antwort je nicht ersättiget sein wollten, so stellen sie in derselben allergnedigst Bedenken, ob sie darumb auf kunftigen, Furstentag in Schlesien bein gemeinem Lande anhalten lassen wollten, darauf sich alsdann die Fursten und Stände sonder Zweifel nach Möglichkeit underthenigst zu erklären wissen werden.

Nachdem sich auch die Kais. Mt. allergnedigst erklärt, dass sie mit Vorgebung der underschiedlichen Fass wider alt Herkommen und Gebrauch nichts vornehmen lassen wollten, so vorsehen sich die Abgesandten underthenigist, Ihre Mt. werden. allergnedigst vor billich nicht erachten, ob gleich bishero an etlichen Orten Ungleichheit gehalten worden wäre, da sie darmit auch furbass ider ihre einhellige Bewilligung und Beschluss beschweret werden sollten.

Wegen Continuirung der Turkenhilf und Biergelder haben sich die Fürsten und Stände auf jungst gehalterem Fürstentage zu Bresslau underthenigst erkläret, dass sie die vorigen Steuern keineswegs continuiren könnten, und ist ganz unmuglichen, dieselben neben den jetzo angehenden neuen Hilfen einzubringen, sintemal auch die vorigen bewilligten Steuern uber alle ernste Mittel und Wege nicht vor voll eingebracht werden mögen, sondern viel Restanten ausstendig blieben; der Biergelder halben aber haben sich wolgedachte Fursten und Stände gleichesflles in gedachtem Furstentag erkläret. Darbei es die Abgesandten nachmals vorbleiben lassen mussen und will ihnen nicht geburen, wes anders zu willigen, sie konnten auch dasselbe gegen dem Lande nicht verantworten.

Soviel dann der Kais. Mt. Schuldenlast betrifft, seind die Abgesandten neben den andern Fürsten und Ständen in Schlesien nichts minder des underthenigsten treuherzigen Gemuts und Erbietens gewesen, und noch, Ihrer Mt., soviel dem Land Schlesien zu ertragen muglich, underthenigst zu Hilfe zu kommen; dass sie aber die begehrte achzehenmal Hunden Tausend Thaler auf die benannte Jahreszeiten auf sich nehmen und sich in dem Anschlag auf den dreissigsten mit der Kron Beheimb und Markgrafthumb Mähren vergleichen sollten, das ist dem Lande, wie gern es auch die Gesandten willigen wollten, weder einzugehen noch zu leisten nicht muglichen; dann es umb das Land Schlesien gar viel ein andere Gelegenheit als mit Beheimb und Mähren hat, aus Ursachen, dass Schlesien ein Granitzort der Kais. Mt. Landen ist und mit frembden Nationen benachbart, ohne welcher Handtierung und,Erwerb sich das arme Ländlein, so vor sich selbst keinen sonderlichen Zugang hat, nicht kann erhalten, sondern von dannen Geld darein gebracht werden muss.

Sollte nun der Dreissigste aufgericht werden, so wurden sich nicht allein die frembden Nationen vom Lande abwenden, dasselbe umbfahren, alle Handtierung dadurch fallen und der Gewerb an andere Ort gebracht werden, sondern auch der einländische Kaufmann seine Sachen in andere Wege richten und also das Land in kurzen Jahren zu vollem Vorterb und Undergang geraten.

Dann Ihre Kais. Mt. geruchten allergnedigst zu erwegen, weil der neue aufgerichte Zoll, der doch ausserhalb etlicher weniger Stuck nicht allein ein Granitzzoll gewesen, dem Land grossen merkfichen Schaden und Vorterb zugefuget, dass die Handlungen abgewendet und darmit den genachbarten Landen und Städten, da vormals geringe Handtierung gewesen, nicht wenig gefrumbt, was wohl der 30., welcher im Lande durchaus gehen sollte, vor unwiederbringlichen Schaden und äussersten Vorterb einfuren wurde, dardurch beide der in- und ausländische Gewerb gänzlichen gestecket und darmit das Land Schlesien gar viel höher und beschwerlicher als Beheimb und Mähren, die mit Ihrer Kais. Mt. Landen den mehren Theil begrenzet und nicht dermassen umbfahren noch Handlung davon abgewendet werden kann, beschweret, wie dann diesfalls viel Exempel eingeführt werden können, dass nicht allein in andern Landen durch Beschwerungen und Aufsätze grosse Handlungen abgewendet, dieselbe an andere Ort gebracht und daselbst vorblieben sind, daruber Land und Städte in Vorterb geraten, sondern auch in Schlesien noch bei Menschengedenken dergleichen erfahren, als das Land zu Polen, mit welchem Schlesien vornemblich Handlung pflegen und sich mit ihnen nähren muss, geschlossen worden, dass es dermassen in Abfall kommen, dass auch die Häuser an vielen Orten umb die darauf vorschriebene wiecier käufliche Zinse nicht angenommen werden wollen, zugeschweigen, was sonsten vor geringes Vermogen im Lande gewesen, welches sich dann jetzo durch Aufsatzung des 30. gleichfalls begeben und nicht alleine der Kaufnann, Handwerksund gemeine Mann, die ihren Underhalt vom täglichen Pfennig haben müssen, vortrieben, sondern auch der Landsassen Guter und Nahrungen hochsten Abfall kommen wurden.

Damit aber der Kais. Mt. in derselben Schuldenlast auf andere und nach Gelegenheit des Landes Schlesien erträglichere Mittel underthenigst gedienet wurde, so haben gegen Abwendung des neuen aufgerichten Zolls (dann Schlesien denselben bishero etliche Jahr lang vor den andern Landen der Kron Beheimb zu Ablegung Ihrer Mt. Schuldenlast geduldet und ferner zu tragen nicht muglich, viel weniger andere Aufsätze mehr darneben einzugehen) die Abgesandten sich in der jungst uberbebenen Antwort einer specificirten Anlage auf ein Jahr lang, was es austragen wurde, gleichesfalles wie die vorgehenden Stimmen zu vorsuchen underthenigst vorglichen und darinnen wegen Ungleichheit der Länder vor sich selbst in Sonderheit beschliessen mussen.

Ob nun wohl die Kais. Mt. solchen Anschlag vor geringschätzig anziehen, so ist doch soviel ungefärliche Nachrichtung verhanden, dass es gar ein stattliches und bis in ein Huudert Tausend Thaler austragen wird; do auch Ihre Kais. Mt. hierinnen einig Bedenken hetten, als seind die Abgesandten des underthenigsten Erbietens, wo gedachte vorgeschlagene Anlage dies Jahr uber gemelte Summa der 100.000 Thaler nicht erreichen wurde, dass Ihre Kais. Mt. daran keinen Abgang leiden, sondern derselbe vom Land auf dies Jahr underthenigst ersetzt und assecurirt werden soll, der underthenigsten Hoffnung und Zuvorsicht, weil solche Hilf nach Acht und jetziger Gelegenheit des Landes Schlesien nicht geringschätzig, sondern hoch und gross ist, die ohne merkliclie Beschwer nicht zugehen wird und neben der bewilligten Turkensteuer und Biergeldern ein mehres zu leisten unmuglichen, die Kais. Mt. werden damit allergnedigst zufrieden sein und auf die Abgesandten weiter nicht dringen, dann sie gerne das schliessen und willigen wollten, was dem Lande zu erheben muglich, damit nicht beide, Ihre Kais. Mt. vorgebene Hoffnung gemacht und dann auch die Fursten und Stände, wo sie das, was sie zusagten, nicht halten könnten, in Nachtheil gesetzt werden möchten.

Den personlichen Zuezug belangende, denselben haben die Fursten und Stände vorschiener Zeit, als die Kais. Mt. personlich im Felde gewesen, alreit underthenigst geleistet und darmit ihre vorige Bewilligung erfüllet; dass sie aber denselben jetzo wiederumb aufs neu willigen sollen, das werden Ihre Kais. Mt. den Fursten und Ständen allergnedigst nicht gonnen, sondern väterlichen erwegen, was dem Lande vor Gefahr und Schaden daraus entstanden, auch sie diesfalls wider ihre habende gemeine und sondere Privilegia, die dem personlichen Zuezug gänzlichen zuwider, allergnedigst nicht beschweren.

Soviel aber die Bereitschaft und Aufbot im Lande betrifft, darinnen werden sich die Fursten und Stände, wann ihnen der vorgehenclen Stände Ordnung zukombt, auch ihres Theils wegen guter Vorsehung zu Beschützung des Landes der vorigen Antwort nach aller Gebur zu erzeigen wissen.

Und so dann nun die Abgesandten sich nach Acht und Gelegenheit des Landes Schlesien ihres eusseristen Vormugens angegriffen, als bitten sie beschliesslichen zum allerunderthenigsten, die Kais. Mt. geruchten solches von ihnen zu genedigstem Gefallen anzunehmen und den ubergebenen Beschwerden väterlichen und dem Lande tröstlichen abzuhelfen, sonderlichen aber den neuen aufgerichten Granitzzoll, neben welchem sie die jetzo bewilligte Hilfen keinesweges reichen könnten, allergnedigst abschaffen. Das wollen umb Ihr Kais. Mt. die Abgesandten jederzeit underthenigst zu vordienen geflissen sein und thun sich der selben zu kaiserlichen Gnaden underthenigst entpfehlen gehorsambs bittende, Ihre Kais. Mt. geruchten ihr allergnedigister Kaiser und Herr zu sein und zu bleiben und ihnen wiederumb allergnedigst nach Haus verlauben. Actum Prag den 11. Martii anno 1570.

Als die Abgesandten diese Antwort den Herrn und Ritterschaft der Kron Behmen, sich darinnen zu ersehen, uberantwort und gebeten worden, sie wollen dieselbe der Kais. Mt. underthenigst uberantworten und uns darneben vorbitten, dass Ihre Kais. Mt. damit zufrieden und in uns weiter nicht dringen wollten, haben sie uns nach gehaltenem Rath durch ihre Geschickten anzeigen lassen: demnach sie befunden, dass wir uns mit ihnen und den Ständen des Markgrafthumbs Mährern in keinem Artikel vorglichen und gar auf andere Wege unsere Bewilligung gerichtet, schicken sie uns unsere Antwort wieder zu, wussten nicht dieselbe Ihrer Kais. Mt. zuzustellen; wollten wir sie der Kais. Mt. selbst einantworten, solches stunde in unserm Bedenken; sie konnten auch uns bei Ihrer Kais. Mt. nicht vorbitten.

Auf diese gegebene stumpfe Antwort haben die Gesandten geschlossen, dass der Kais. Mt. unsere Antwort sollt uberreicht werden, welches geschehen den elften Martii vor Mittage.

Darauf die Kais. Mt. kein einig Wort geantwort, sondern durch den Herrn Vicecanzler anzeigen lassen, Ihre Kais. Mt. wollten sich in der Antwort ersehen und zum forderlichesten, als es sein konnte, ihrer Gelegenheit nach darauf erklären, auf welche Erklärung die Gesandten zu warten wurden wissen.




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