267. Komora dvorská radí císaři Maximiliánovi II., aby od nejvyšších úředníků zemských dobré zdání si vyžádal, jakým způsobem by to na sněmu právě držaném projednáno býti mohlo, aby cizozemci, kteříž v království Českém lenní statky drží, dále krajové Chebský a Loketský a hrabství Kladské v odvádění berně s ostatními stavy českými rovnost zachovali.

V PRAZE. 1569, 18. prosince. Konc. v arch. říšsk. financ. ve Vídni.

Allergnedigister Kaiser. Wie E. Mt. das nechstermal fürkummen, welchermassen die Ausländer, so in der Kron Beheim Lehengueter liegen haben, von solichen Lehenguetern weder Steuer noch Biergeld bezahlen sollen, ist für guet geacht und gerathen worden, dass E. Mt. dieselben ausländischen Lehensleut von beruerten Lehengüetern, die sie in dieser Kron Beheim liegen haben, mit den andern Ständen wegen Reichung Steuer und Biergeld in gleiches Mitleiden bringen und mit ihnen dahin handlen lassen wollten, damit sie für das vergangen auch etwas gäben. Darauf ist von E. Mt. geschlossen worden, dass solicher Handel bei den obristen Statthaltern und Officiern der Kron Beheim, ob dem also, dass von bemelten Lehen weder Steuer noch Biergeld unzther gereicht, oder wie es damit gehalten worden, eigentlich erkundigt und, da es also befunden, hinach durch sie, die Herrn Officier, beratschlagt und E. Mt. derwegen ein rathlich Guetbedunken geben werden solle, wie sie die ausländischen Lehenleut von angeregten Lehen, so in dieser Kron liegen, zu gleichem Mitleiden und umb das vergangen zu einer Gab zu bringen wären. Demnach werden E. Mt. hiemit in Underthenigkeit erindert, die geruchen soliche Erkundigung und Beratschlagung gedachten Herrn obristen Officieren und dem Herrn obristen behemischen Canzler einzuziehen zu verordnen.

Ferner weil der Egerisch und Elbognisch Kreis, sowohl die Grafschaft Glatz neben den Ständen der Kron Beheim auch niehe in gleichem Mitleiden sein wellen, sonder allbegen insonderheit zu einer Türkenhilf behandlet haben muessen werden, so ist aber für guet geacht worden, dass sie gleichermassen auf jetzigem Landtag in gleichs Mitleiden bracht, und wie soliches beschehen möchte, die Sachen auch durch wolgedachte Herrn obristen Officier beratschlagt und derhalber ihre Freiheiten (eingesehen) sollen werden. So wirdet E. Mt. hierauf auch gehorsamist vermahnt, sie wollten soliches mit Gnaden verordnen.

Beschliesslich da nun etlich Ausländer in der Kron Beheim eincorporirten Landen, als in Slesi, Marhern und Lausitz auch Lehengüeter und von denselben kein Steuer oder Biergeld gereicht hetten, so wollte vonnöten sein, dass deswegen allermassen, wie obstehet, durch die Herrn obristen Officier Beratschlagung gehalten wurde, wie sie in gleichs Mitleiden und umb das vergangen auch zu einer Gab zu bringen wären, ohne Zweifel, es solle dannocht was nambhafts austragen.




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