241. Poslové Chebští podávají purkmistru a radě města Chebu zprávu o vyjednávání při komoře české, aby povolená pomoc proti Turku 5000 zl. složena býti mohla v několika lhůtách.

1568, 24. března. Orig. v arch. města Chebu.

Ehrbare, hoch- und wolweise gunstige Herrn. Demnach wir allererst heut dato vor den Herrn Cammerräthen verhöret worden, haben wir nit underlassen kunden, E. Weis. alsbalden, was allda gehandlet worden, worauf auch die Sachen entlich verblieben, hiemit schriftlich und durch den Herrn Adam Kessler, den wir deshalber von uns geschickt, mundlich zu berichten.

Erstlichen, nachdem wir die vom Adel und ein ehrbaren Rath ihres Aussenbleibens halber entschuldigt, deren vom Adel Schreiben uberantwurt und darneben, was ihre Gnaden der Steuer und Biergeld sowol Peter Selzner halber mit den Abgesandten zu handlen Befelch hetten, uns verlesen zu lassen und fernere Handlung darauf zu pflegen, begert, ist uns der kais. Befelch, dessen wir Euer Weis: Abschrift hiemit zuschicken, der Steuer halber alsbalden verlesen und darneben vom Herrn von Schwanberg neben Verhebung des bisher vielfeltigen Aussenbleibens und Ungehorsams mit Erzählung vieler Beschwerd, darmit itzunder die Kais. Mt. beladen, angezeigt, dass sie kein andern Befelch hetten und endlich darauf beruhen mussen, wollten derwegen uns ernstlich ermahnet haben, die Kais. Mt., welche sich vorlangst auf dies Geld vertröstet, nicht länger aufzuhalten, sonder die 5000 fl. in einer Summa auf nechst kunftig Georgi zu erlegen.

Darauf haben wir ein Abtritt genommen und nach gehaltner Underredung ihren Gnaden gemeiner Stadt uberschwengliche Schulden und andere Beschwerden, inmassen dieselben hiezuvor der Kais. Mt. und ihren Gnaden mündlich und schriftlich vorgetragen worden, wiederumben zu Gemuth geführt, und ganz underdienstlich gebeten, dass ihr Gnaden dieselbigen gnediglich erwegen und die bewilligte 5000 fl. auf die erbotne Fristen, als nemblich zu 4 Fristen 3000 fl. annehmen und folgends die 2000 fl. Anlehen zur Erfüllung der ganzen Summa abkurzen lassen wollten.

Nachdem sich ihre Genaden darauf underredet, haben sie uns durclx den Herrn von Schwanberg anzeigen lassen, es nehme sie Wunder, dass die Fristen, davon zuvor auch gehandlet, wiederumb furschlagen und die Abkurzung der 2000 fl., die noch nit vertagt und uns zuvor abgeschlagen worden, allein zu Verlängerung der Sachen wiederumb begeren mögen, darneben die vorstehenderosse Noth wiederumben erwiedert mit sonderlicher Vermeldung, dass Ihr Mt. den Reitern, so in dem jungstem Turkenzug unter dem Ruber gelegen, noch funfundsiebenzig Tausend Gulden schuldig und auf nechst kunftig Georgi dieselben erlegen müssen; do auch dasselbig nicht geschehe, so sei zu besorgen, es mochten etliche der Kais. Mt. Städt und Verwandte von denselben angegriffen und solche Schulden zu bezahlen gezwungen werden. Derwegen sollen wir die Sachen wol erwegen und uns selbsten bei der Kais. Mt. kein Ungnad zuziehen. Und obwol iht Gnaden aus diesen und andern mehr hochbedenklichen Ursachen aus der Kais. Mt. Befelch zu schreiten und zu einicher Irist zu bewilligen bedenklichen Furfallen wollte, jedoch damit wir ihren geneigten Willen gegen gemeiner Stadt spuren und sehen mögen, wollen sie fur sich selbsten, ungeacht dass es ihrem habenden Befelch zuwider, anstatt und vonwegen der Kais. Mt. dieses Mittel furschlagen und bewilligen, dass man auf nechst kunftig Georgi 3000 fl. bar erlegen soll; was alsdann die andern 2000 fl. Anlehen anlanbend Abkurzung derselben gesücht und gebeten, unverzuglichen zuschreiben und alsdann ein ehrbarn Rath, was sich Ihr Mt. darauf entlich resolvieren werden, wiederumben in Schriften berichten. Haben auch darneben angezeigt, dass wir uns mit der Kürz, ob uns dieser Vorschlag annehmlich oder nicht, erklären und kein Weitleuftigkeit suchen sollen; denn dieweil sie sich in nichts weiters einzulassen gedachten, wurde es alles umb sunst sein.

Auf diesen Furschlag haben wir uns wiederumben underredet und ihren Genaden angezeigt, dass ein ehrbar Rath die Röm. Kais. Mt. und ihr Gnaden dieser Fristen halber nit mit Willen sonder aus gedrungener Noth so oft und viel bemuhet, dann ob sie sich schon Ihr Kais. Mt. allerunderthenigisten Gehorsam zu leisten und zu dieser Ihr Mt. vorstehenden Noth ihr höchstes Vermügen darzustrecken nicht allein schuldig erkennen, sonder auch ganz willig und geneigt wären; jedoch dieweil sie grundlich wissen, dass ein solche Summa einmal zu erlegen in gemeiner Stadt Vermögen nicht wär und auch, do es schon bewilliget wurde, doch nicht geleistet oder vollzogen werden möchte, so kunnten sie solchen ihrer Gnaden Vorschlag nicht annehmen, wollen aber gleichwol unangesehen, dass sie gemeiner Stadt solchs viel zu schwer sein wol wuessten, das auf sich nehmen und bewilligen, dass die 3000 fl. auf drei Fristen nach einander, nemblich auf ein jede halbe Jahrsfrist, erlegt und alsdann auf Galli des 69. Jahrs die 2000 fl. Anlehen, welche auf dieselbig Zeit verlangt werden, zu Erfüllung der ganzen Summa Ihrer Mt. in Hinausantwurtung der Schuldverschreibung innegelassen werden sollen.

Dieweil aber ihr Gnaden ubel daruber zufrieden und mit geschwinden Worten uns zugeredt, sich auch entlich erklärt, dass sie solche Fristen nicht annehmen kunnten, haben wir noch ein Furschlag gethan und auf nächstkunftigen Georgi ein Tausend und der Edelleut 300 fl. und also in einer Summa 1300 fl., folgends das ubrig in den nächsten zwei Fristen, nemlich jedesmals neunthalb Hundert Gulden und also bis uf Georgi des 69. Jahrs 3000 fl. zu erlegen bewilligt, doch dass alsdann die 2000 fl. Anlehen abgekürzt werden möchten.

Darauf haben die Herrn Cammerräth sich dessen endlich und schliesslich erklärt: dass sie a auf Georgi nächstkunftig von der Stadt Eger 2200 fl. mit sambt der Edelleut 300 fl. und also in einer Summa 200 fl. annehmen und folgends sich bei der Kais. Mt. der andern 2500 fl. halber ein entlichen Resolution erholen, dasselbig auch ein ehrbarn Rath alsbalden unverzuglich zuschreiben wollten, mit dem Anhang, dass wir solche zu Dank billich annehmen und fernere Weitleuftigkeit underlassen sollten, dann sie wollten und mussten endlich darauf verharren und solchs von gemeiner Stadt entweders gewertig sein, oder Ihr Kais. Mt., was sie mit uns gehandelt, alsbalden zuschreiben und sich eines endlichen Bescheids erholen. Dieweil wir aber solchs zu bewilligen nicht Befelch gehabt und uns mit grossen Unkosten zu der Kais. Mt. zu verreisen demnach bedenklich furgefallen, in sonderlicher Betrachtung, dass uns die Herrn Cammerräth solchs zum heftigisten widemathen mit Anzeigung, dass wir nichts ausrichten und ein grosse Ungnad auf uns laden wurden, haben wir gebeten, uns solchen ihren Furschlag zuruck an Euer Weis. gelangen zu lassen gnediglich vergönnen wollten. Welches sie uns also gutwillig erlaubt und darneben befolhen, dass wir alsbalden dasjenig, so wir mit ihrer Genaden gehandelt und worauf die Sach endlich verblieben, Euer Weis. zuschreiben und in mittelst allhier verharren, auch derselben endlichen Bescheids gewertig sein sollen.

Als wir nun begert, dass ihr Gnaden uns, as sie von der Röm. Kais. Mt. wegen Peter Selzners mit uns zu handlen fur Befelch entpfangen, auch verlesen lassen wollten, damit wir derselbig neben hinter sich bringen möchten, haben sie uns angezeigt, dass sie deshalber allbereit ein eignen Boten zum Kaiser geschickt, dessen sie alle Tag gewertig und versehen sich, es sollen die Sachen auf solche Mittel gericht werden, dass es derselben Handlung nicht werde bedörfen; jedoch was von Ihrer Mt. ihren Gnaden fur ein Bescheid erfolgt, wollen sie uns alsbalden zu wissen machen.

Wann wir dann gunstig Herren aus allem deme, was allda in Red und Gegenrede furgeloffen, soviel abnehmen können, dass wir mit der Hofreis wenig ausrichten und nicht allein bei ihren Gnaden den Herrn Cammerräthen, sonder auch bei der Kais. Mt. selbsten ein Ungnad erlangen möchten, und uns aber gleichwol ein solches uber und wider unserm Befelch zu bewilligen hochbedenklich furgefallen, haben wir Euer Teis. sonderlich auf der Herrn Cammerräth Befelch das alles aufs kurzest zuzuschreiben nicht underlassen sollen und seind derselben endlichen Bescheids, uns darnach haben zu richten, auf das furderlichst gewertig und wollen inmittelst nicht allein in den andern Sachen, die allbereit allhier anhängig gemacht, fleissig solicitiren und anhalten, auch des angesetzten Tags mit denen von Wirsperg abwarten, sonder auch uns in denjenigen, so von Euer Weis. uns ferner der Steuer halber vorzunehmen aufgetragen wird, alles Gehorsams zu verhalten wissen.




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