239. Maximilián II. nařizuje komoře české, aby s krajem Chebským na novo o rychlé složení plné sumy svolených 5000 zl. vyjednávala, o ztížnosti města Chebu do rytířstva téhož kraje zprávu podala a o prostředky k vyvazení města Chebu z rukojemství u věřitele císařova v Lipsku péči měla.

VE VÍDNI. 1568, 8. ledna. Konc. v c. k. říšsk. fin. archivu ve Vídni.

Was an uns jetzt N. Bürgermeister und Rath der Stadt Eger underthenigist schreiben und bitten thuen, das habt ihr ab hiebei gelegten Einschluss mehrers Inhalts zu vernehmen.

Darauf was erstlich die 5000 fl. für ihr Steuer und Biergeld in die jungst behemisch Landtagsbewilligung belangt, darinnen künnden wir ihnen nichts nachsehen oder an denselben ihre hievor dargeliehne 2000 fl. abgehen lassen und viel weniger in ihre begerte Termin zu der Erlegung bewilligen, sunder weil es ein vermuglicher Kreis ist und die 5000 fl. in der Stadt Eger, da es nun ein anaehliche Burgerschaft hat, wohl alsbald auf und zusammenbracht mügen werden, so ist demnach únser gnediger Befelch an euch, ihr wellet die von Eger den nechsten wieder für euch erfordern, ihnen unser Ohliegen und Notturft mit Ausfüerung zu Gemüeth fuern und durch euern Fleiss dahin behandlen, dass sie uns für Steuer und Biergeld die 5000 fl. ohne Abzug der 2000 fl. Darlehen vollig zum allenfürderlichisten und alsbald richtig machen wellen, wie sie dann ein soliches wohl erschwingen werden mugen, auch in gegenwurtigen Noten gehorsamblich gern thuen sollen.

Was dann ihr Beschwerung wider die Ritterschaft des Egerischen Kreis in dem belangt, dass sie sich in der Anlag obberuerter 5000 fl. nicht gleich angreifen, da wellet euch der Sachen erkundigen und uns daruber euern weitern Bericht, Rath und Guetbedunken auf unser Hofcammer eheist zueschreiben.

Beschliesslich anreichend ihr begerte Enthebung gegen Petern Selzner zu Leipzig, deswegen haben wir euch jungst hievor Befehl zuegeschrieben. Darumben ist nochmaln unser gnediger Befehl an euch, ihr wellet auf Mittel und Weg bedacht sein, damit bei dem Selzner eintweder längerer Stillstand erlangt oder auf sein habende Versicherung zu seiner Bezahlung das Geld in ander Weg aufgebračht werde, dann wir derzeit der Sachen durch andere Mittel nicht zu helfen wissen.




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