230. Komora česká podává císaři Maximiliánovi zprávu o vyjednávání s Chebskými a Loketskými v příčině berně i posudného a radí, aby se šlechtou a městy Loketského kraje (kteříž tenkráte berni svoliti a zástupce k jednání v téže příčině do Prahy vyslati se zdráhají) skrze Jáchyma z Švamberka a Kašpara Šlika jednáno bylo.

V PRAZE. 1567, 28. června. Orig. v arch. říšsk. financ. ve Vídni.

... Was uns jetzo der Elbogniseh Kreis, als die wir vor sieben Wochen noch vom 3. Tag Mai hieher erfordert und, do sich ihr Ankunft verlängern wollen, vom 28. Tag Mai wiederumben daran erinnert,. der Steuer und Biergeld halben zur Antwort geben und aus was Ursachen sie ihres Mittels niemanden hieher abfertigen, noch uber die vorig Hülf neben Vermeldung der grossen Theuerung, so alldo sein soll, auch Unvermügen und anderer Beschwerungen auf jetzo nichts bewilligen künnen, das alles geruehen E. Kais. Mt. aus beigelegter ihrer Schrift mt mehrerm allergenedigist zu vernemben.

Und ob es wol. an dem, dass in bemeltem Kreis jetzo grosse Theuerung und Not vorhanden, darumben dann, unangesehen, dass bei ihnen oft und vielmals schriftlich und mündlich angehalten worden, die vorig Bewilligung noch nicht völlig herausser gebracht hat mügen werden, so ist doch nicht ratsamb, weil - andere Städt in Beheimb und derselben incorporirten Land mit Theuerung, Armuet und andern Obliegen gleichermassen bedrängt und nichts desto weniger wider den Erbfeind gemeiner Cristenheit, den Türken, ein Hülf mit Steuer und Biergeld underthenigist bewilligt haben, dass gleich sie hierinnen exempt sein sollen, sonder werden billich dahin gehalten, dass sie neben andern ihren Mitgliedern wo nicht gleiche, doch leidenliche Bürd tragen.

Und weil sie dann Bedenken haben hieher ihres Mittels abzufertigen, solches auch ihren habenden Privilegien, Freiheiten und Begnadungen zuwider zu sein anziehen thuen, und aber die Erforderung allein derhalben beschehen, nachdem der Ständ der Kron Beheimb und Markgrafthumbs Mährern jetzige Bewilligung gar auf ein neues und nicht wie zuvor gerichtet, ob bei ihrten jetzo ein mehrers, als bisher beschehen, zu erhalten und ihnen ihre Einwürf allhie umb soviel desto stattlicher abgeleint hetten werden mügen. So sehe uns doch für guet an E. Mt. hetten die Sach durch Commission bei ihnen handlen lassen, darzue dann unsers Erachtens derselben Cammerrath allhie, Herr Joachimen von Schwanberg, als der zuvor auch dergleichen Hülf bei ihnen zu handlen im Befelch gehabt, sonderlich weil er auch von E. Mt. anheims ohn das zu verreisen genedigiste Erlaubnuss bekomben und nicht weit von dannen gesessen, desgleichen Herr Caspar Schlicken zu Commissarien fürgenummen werden möchten, wie wir dann zu Befürderung der Sachen ein Copei einer Instruction sambt einem Cedenzbrief an bemelten Kreis unter E. Mt. Namen und Titel, doch alles auf E. Mt. allergenedigisten Verbesserung, stellen und verfassen haben lassen, welche beide Stück E. Mt. wir hiemit underthänigist ubersenden, die geruhen genedigiste Verordnung zu thuen, do sie darin kein Bedenken haben werden, damit sie an derselben Hof zu Statten geschrieben und gefertigter wiederumb herein remittirt werden, wie E. Mt. solchs derselben genedigisten Willen und Gefallen nach anzuordnen werden wissen.

Was uns auch jetzo der Egerisch Kreis für ein Schreiben gethan und welchermassen sie die fünf Tausend Gulden zu sechsundfunfzig Kreuzer, doch dass die dargeliehenen zwei Tausend Gulden davon abgezogen und innenbehalten würden, bewilligen, oder do solchs bei uns nicht statthaben könnt, ihnen noch zu vergunnen, dass sie ihr Beschwerung und Entschuldigung selbst entweder schriftlich oder mündlich bei E. Mt. anbringen mügen, bitten thuen, das geruhen E. Mt. aus der Abschrift, so hieneben liegt, allergenedigist zu vernemben. Dieweil wir dann hievor E. Mt. unser ratsams Guetbedunken gehorsamist zuegeschrieben und aber noch kein Resolution darauf bekommen, so haben wir ihnen kein andere Antwort als diese geben, nemblichen: weil wir von E. Mt. auf unser Schreiben noch keinen Bescheid bekommen, dass uns demnach nicht gebüren will, ohn E. Mt. genedigistes Vorwissen ichtes schliesslichs mit ihnen zu handlen, sonder alsbald E. Mt. Resolution uns zu Handen umbt, wollten wir nicht unterlassen, sie fernr darauf zu beantworten.




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