227. Císař Maximilián II. komoře české, co by s Chebskými, Loketskými a Kladskými v příčině odvádění na sněmu českém svolené berně a posudného vyjednávati měla.

V BŘETISLAVI. 1667, 23. června. Konc. v říšsk. arch. financ. ve Vídni.

Wir haben aus euerm uns vom 11. Tag gegenwürtigen Monats Junü in Underthenigkeit gethanem Schreiben gnediglich verstanden, was ihr mit den dreien Kreisen Eger, Elbogen und Glatz von wegen Reichung Steuer und Biergeld, wie sonst auf jungstem Landtag in unser Kron Beheim bewilligt worden, gehandlet habt.

Darauf soviel erstlich den Egerischen Kreis belangt, da geben wir euch aus euern angezeigten Ursache gnediglich Gewalt, wo je ein mehrers bei desselben Inwohnern nicht zu erhalten sein würde, dass ihr alsdann von ihnen für obstehende Begern, wie ihr geraten habt, per Pausch, doch one Abkürzung ihres Darlehen, von 5 bis 6000 Thaler annemben mugt.

Ferrer was die Grafschaft Glatz betrifft, da lassen wir uns gnediglich gefallen, dass ihr mit den Ständen und Inwohnern daselbst von unserntwegen durch Georgen von Walstein, Hansen von Rensperg und den Haubtman beruerter Grafschaft, Cristofen Muchek, gleichermassen umb ein Bewilligung, wie in Beheim beschehen, oder aufs meist bei ihnen zu erhalten sein wirdet, handlen lassen mugt.

Beschliesslich weil die vom Elbogen zu dergleichen Handlung bisher nicht ersehienen, so wellet sie nochmalen darzue erfordern und bei ihnen auch dahin handlen, auf dass sie zu einer gueten stattlichen Bewilligung bewegt werden. Was auch an ein und dem andern Ort ausgericht wirdet, das wellet uns hernach zu Handen der Hofcammer unverzogenlich berichten.




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