220. Císaø Maximilián II. komoøe èeské, jak by dùchody komory královské rozmnoženy býti mohly, totiž: zavedením lepší správy na statcích královských, zlepšením hornictví, zrušením zbyteèných výdajù pøi ouøadech, rychlejším vyøizováním úètù; aby pak komora dosavadní schodek uhraditi mohla, poukazuje jí císaø výtìžek z obchodu se solí gmundskou do Èech pøiváženou.

V PRAZE. 1567, 24. dubna. Konc. v c. k. øíšsk. archivu financ. ve Vídni.

Maximilian. Wir haben euer uns jüngst zu Handen der Hofcammer in Underthenigkeit übergebne Schrift sambt dabei gelegten Auszug, alles den Mangel und das Obliegen bei unserm allhieigen Cammerwesen eurer Verwaltung, auch sonst mehrerlei Mängel und Irrungen bei den Bergwerchen und unsern eigenthumblichen behemischen Herrschaften betreffend, neben eueren darauf gestellten ratlichen Guetbedunken mit Gnaden verstanden.

Nun ist dieser Abgang nicht allein hie, sonder fast bei allen den andern unsern Cämmern und dem immerwerenden weitschweifigen Kriegswesen noch von weilend Kaiser Ferdinanden, unserm geliebten Herrn und Vatern gottseligister und hochloblicher Gedächtnuss, meistentheils an uns ererbt und gewachsen, wissen uns auch genediglich wohl zu berichten, dass ihr diesen Mangel nun zum ofternmal iw etlich Jahren her an Ihr Mt. und uns gelangen habt lassen; dass ihme aber unzther nicht geholfen hat mügen werden, ist die Ursach, dass der Weidisch Krieg und Reichstag, item wieder des türkischen Kaiser selbst persondlicher Anzug wider unsere cristliche Land und Underthanen sambt anderer Ungelegenheit mehr mit eingefallen ist, also dass sich dardurch und entzwischen die Ansgaben allenthalben bei unsern Cammern nuer gemehrt, die Einkummen gemindert, auch uns gemelte Ursachen an unserm Fürnemben, dessen wir zu Beratschlagung und Anstellung gueter Wirtschaft und Einziehung der uberigen Ausgaben bedacht sein, gehindert hat. Und wiewol wir euch zu mehrmalen befolhen Mittel und Weg anzuzeigen, aus welchen unsere beheimischen Einkummen ohne sondere Beschwerung der armen Underthanen gemehrt und bessert werden mechten, ihr uns auch anjetzo deshalber gleichwol ein schriftlich Anzeigen in Underthenigkeit übergeben, so ist doch wenig Hoffnung daraus zu befinden, dar durch diesem ansehlichen Abgang geholfen werden mechte. Darumben, weil uns die Zeit in diesem unserm Hiesein, sonderlich aber von wegen unsers in wenig Tagen von hinnen vorhabenden Aufbruch halber zu kurz ist und wir auch jungst auf gemelte ubergebne Schrift gnediglich Befelch gethan, zu Mehrung der Einkummen den Sachen noch weiter mit Fleiss nachzudenken und uns euer ratlich Guetbedunken zu ubergeben, ihr auch selbst gehorsamblich zu erachten habt, dass wir bei obangeregten durch vermelte immerwerende so weitschweifige Krieg allerseits erlangtem Obliegen von andern Orten diesem hieigen beschwerten Wesen und Abgang der Einkummen sonderlich derzeit Hilf zu thuen kein Gelegemheit haben, die Erstattung auch nuer durch bessere Haushaltung bei den Bergwerchen und Einziehung der hohen Besoldungen und anderer Ausgaben beschehen und die Einkummen und Wirtschaften im Land hinfüro etwas besser als bisher zusammen gehalten und angestellt muessen werden, so seien wir entschlossen soliche Anordnuug jehe ehe jehe besser an die Hand zu nemben. Und d-ieweil hierzue noch allerlei Beratschlagungen und Vorbereitung gehört, so ist demnach unser gnediger Befehl, ihr wellet erstlich, wie wir euch das nechstermal in Gnaden auferlegt, die ferrer Beratschlagung zu Mehrung der Einkummen befürdern, auch den hieigen Cammerstat, sowol aller anderer Ambtleut und Diener bei den Bergwerchen, Herrschaften und Zöllen Besoldungen wiederumben der Wirtschaften bei unsern eigenthumblichen Herrschaften, desgleichen die Ordnung der Haushaltung für euch nehmen, mit allem Fleiss beratschlagen, wie an den Besoldungen Ringerungen beschehen, item wider die uberigen Personen bei hieigem Wesen, den Bergwerchen, Herrschaften, Zoll und anderen Ambtern, sonderlich aber die Gnaden, Pensionen und Zuepuessgelt, so nuer auf Wolgefallen verschrieben; gar eingestellt, bessere Ordnung in eim und anderm gehalten und die Einkummen also zu eim mehren Ertragen gebessert werden mechten und uns alsdann hierauf euern unverzogenlichen Bericht, Rath und Guetbedunken zum eheisten als muglich zuschreiben; dann jehe länger hiemit gefeiert, jehe grösser der Schaden wierdet. Fürs erst.

Zum andern habt ihr euch gehorsamblich zu erindern, wie oft weilend Kaiser Ferdinand, unser geliebter Herr und Vater gottseligister und hochlöblichister Gedächtnuss, auch wir euch auferlegt und befolhen, die Rest und Schulden von den Ambtleuten und andern, so uns in einer stattlichen grossen Summa hin und wieder nun viel lange Jahr ausstehen, einzubringen und damit dem Schuldenlast etwas zu helfen, dann uns derwegen auch nicht kleiner Schaden, sonder das daraus erfolgt ist, dass aus Mangel derselben entgegen soviel Gelts zu den Ausgaben im Anlehen stehen und zu Schmälerung der Einkummen mit hohem Interesse jährlich verlegt werden muess; dieweil aber hieran noch wenig eingebracht worden und wir doch befinden, dass under solichen Ausständen dannocht viel gewisser Rest und Schulden sein, welche, wo anderst rechter Ernst gebraucht wurde, bald eingebracht und zu etwas Abhelfung eines Theils Schulden gebraucht künnt werden: so ist demnach unser gnediger Befehl an euch, ihr wellet hieriue den Ernst an die Hand nemben und erstlich die richtigen lang verhaltne Rest und Schulden, sonderlich von denjenigen Personen, welehe die Bezahlung wol vermugen, den nechsten ohne ferrer Verziehen einbringen, zu Bezahlung der jetzt Georgi vertagten Schulden und Interesse, deren weiterer Anstand nicht zu erhalten sein wirdet, verwenden und mittlerweil bis wir, wills Gott, in Kürtz wieder herein kummen, bei dem Obliegen mit getreuem Rath, auf dass Trauen und Glauben erhalten, Schimpf und Spott verhuet werde, das best thuen, als wir dann zu euch als getreuen Räthen des sondern gnedigen Vertrauen und Versehens sein, ihr werdet in dem wie getreue Räth an eurm Fleiss nichts erwinden lassen und uns fürnemblich obstehende Beratschlagung zum eheisten so müglich zuefürdern.

Was dann ferrer die Bergwerch in diesem Kunigreich belangt, da ist uns an diesem Artikel nicht das wenigist, sonder fast das meist, bevorab an dem gelegen, die Bergämbter mit teuglichen Ambtleuten, die ihnen unser Notturft zu handlen mit sonder treuem Fleiss angelegen sein lassen, ersetzt, ihre Instructionen und die Bergordnungen ubersehen, gebessert und die unzther darin befundnen Mängel künftig abgestellt werden.

Und wiewol nicht langst hievor verschiener Jahren im Joachimsthal ein Reformation beschehen, so befinden wir doch, dass derselben nicht gelebt, sonder die in mehr Artikel uns und gemeinen Gwerken zu Nachtl ubergangen und also der Orten nicht zum besten gehaust wirdet. Derhalber lassen wir uns gnediglich gefallen, dass vermelte Reformation wieder aufs neu zumeheisten für Hand genommen und ersehen werde; und ob ihr wol in Gehorsam für guet geacht, dass soliches in Gegenwurt unserer Hofcammerräth beschäch, dieweil aber unser Aufbruch von hinnen gleich an der Hand ist, also dass sie hierzue anderer unserer genötigen Hofgeschäft halber nicht soviel ubriger Zeit haben künden: so ist hierauf unser gnediger Befelch, ihr wellet etlich Bergambtleut aus dem Joachimsthal; welche ihr darzue für teuglich erkennen werdet, zu euch erfordern, mit ihnen bemelte Joachimsthalische Reformation mit Fleiss ersehen, alsdann von ihnen Bericht begern, in welchen Artikeln und durch wen derselben nicht nachgangen worden, auch mit was Straf gegen denselben verfarn und darauf mit ihnen beratschlagen, wie die Reformation verbessert, auch ein guete Ordnung und getreue fleissige Haushaltung bei den Bergambtleuten angestellt und hinfüro mit mehrerm Fleiss darauf Acht geben und ernstlich darob gehalten werden mechte.

Und dieweil uns auch fürkumbt, dass under den Joachimsthalischen Ambtleuten viel unteuglich sein, auch der man etwo wol gar entraten künnte, so wellet euch derselben unteuglichen, sowol deren, so man nicht bedarf, erkundigen, beratschlagen und uns sambt euerm Rath und Guetbedunken aufs eheist berichten, wie die unteuglichen Ambtleut weggethan, auch die unnotwendigen gar abgestellt und was für Personen anstatt der unteuglichen angenommen werden mechten.

Weiter nachdem wir den Verwalter der Haubtmannschaft im Joachimbstal mit Gnaden zu erlassen bewilligt, so wellet uns mit euerm Rath und Guetbedunken berichten, durch wen und wie dieselb Oberverwaltung künftig zu versehen oder zu bestellen wär, und dieweil die Joachimsthalischen Ambtleut jetzt allhie sein, so sächen wir gnediglich gern, dass diese Beratschlagung mit ihnen den nechsten an die Hand genomben und befürdert würde.

Dass die Bergwerch zum Kuttenberg in Abfall kummen, achten wir bei uns vielleicht diess nicht die wenigist Ursach sein, dass unzther den allda gewesten Ordnungen nicht gelebt und darob gehalten worden sein möchte; aber wie dem allem, dass wir dem Hlawsa die begert Gegenprob eines neuen Schmelzen zuelassen sollen, achten wir, es würde damit die Zeit nuer vergebens zuegebracht und die vorhabend Commission dardurch lang aufzogen und gehindert werden. Zu dem erindern wir uns, dass er Hlawsa und seine Mitverwandten mit ihrem hievor vollbrachten Schmelzen nicht allein weilend Kaiser Ferdinanden, unserm geliebten Herrn und Vatern, Schaden gethan, sonder sich auch selbst gar in Verderben bracht haben, darumben wir diess sein Begern einstellen.

Weil wir uns dann das nechstermal wieder einer neuen Commission daselbsthin gen Kuttenberg anzustellen entschlossen haben, so ist demnach unser gnediger Befehl an euch, ihr wellet zum fürderlichisten hierzue ein ausfüerliche Instruction sambt aller anderer Notturft beratschlagen, verfassen und uns die Copeien derselben zum ersehen fürderlichist auf unser Hofcammer ubersenden und dabei euer ratlich Guetbedunken zueschreiben, wen wir zu dieser Commission gebrauchen mechten.

Soviel die Behülzung der Bergwerch Schlackenwald, Schönfelden und auch Joachimsthal anreicht, weil wir aus obgedachten euerm Bericht befinden, dass es vielleicht mit der Zeit an Wälden manglen würde, so wellet auf die Mittel und Weg gedenken (soliches auch gleichsfals mit den Bergambtleuten beratschlagen), wie etwo mit gueter Gelegenheit ehe jehe besser mehrer Gehülz darzue gebracht werden müge, sonderlich aber wellet die Erhandlung Gresslass befürdern und fleissige Aufachtung bestellen, damit in den elbognischen und andern zunechst den Bergwerchen gelegnen Wälden wol gehaust und die nicht ubermessig abgetrieben werden. Und dieweil hievor fürkummen, dass die vom Elbogen im - Gehülz unordenlich und zu Schaden gehaust, derhalber auch für guet angesehen worden, das zu Abhelfung dieses Stritts und Missverstands zwei Stück Walds, eins fürs Bergwerch, das ander für die Inwohner und arme Bergleut abgesehen werde und das Holz umb den gebürlichen Waldzins, wie auf den Kunigswarter und Petschauer Wälden erfolgen sollte, so wellet Valtin Rolling und dem Zehentner zu Schlackenwald aufs eheist, so sein kann, soliches zu verrichten befelhen und denen von Elbogen auferlegen, weil die Pfandsverschreibung ihnen die Abtreibung und Verwüestung der Wäld, welche dann den Bergwerchen zum besten vorbehalten, stracks verbeut, dass sie sich demnach wider soliche Anordnung, dar durch der Wäld verschont wirdet, mit nichten setzen wellen, dann wir bedacht, die Sachen also auf ein Jahr zwei zu versuechen, doch vorbehalten unserer Gerechtigheit und unvergriffen ihrer habenden Pfandverschreibung.

Wann alsdann nun ein soliche Auszeigung und Ordnung in Abgebung des elbognischen Gehülz geschehen und publiciert worden, so wellet Thomasen Globner hierzue verordnen und ihme von unserntwegen befelhen, sein fleissig Aufmerken zu haben, damit die vom Elbogen ausserhalb derselben ausgezeigten zwei Stück Walds aus den nebenliegenden Wälden sonst nirgend anderstwohin kein Holz, ausgenommen des, was sie und ihre Underthanen selbst bedürfen, anweisen und verschwenden. Aber nichtsdestweniger wellet obstehenden Commissarien die andern Wald auch zu besichten und Erkundigung einzeziehen, wie darinnen gehaust wirdet, befelhen.

Nachdem auch ein Notturft sein will, dass bei den andern Bergwerchen in Beheim als zum Budweis, Przibram, Eul und Oleschau oft zuegesehen, wie bei denselben gehaust werde, so wellet dem obristen Münzmeister auflegen, dass er hinfüro nicht allein den Kuttenbergischen Bergwerchen fleissig abwarten und beiwohnen, sonder auch sonst die andern Bergwerch umb soviel dest ofter bereiten und fleissig zusehen welle, damit die Unordnungen zeitlich abgeschafft und sonst in einem und anderm dabei wol gehaust, die auslendischen Gwerken herzue zügelt und bei Baulust erhalten werden.

Dann von wegen unserer eigenthumblichen Herrschaften da ist nicht minder, dass uns bei etlich Jahren her von denselben wenig Nutz und Uberschuss erfolgt und derwegen ein grosse Notturft ist, damit allda auch ehe jehe besser guete Haushaltung angestellt und die Nutzungen zu eim mehrerm Ertragen befürdert werden. Ob wir nun soliche Anordnung gleichwol noch hievor alsbald nach beschehner Bereitung und von derselben empfangnen Relation, auch das uns durch euch darauf zuegeschrieben gehorsamb Guetbedunken gern an die Hand genommen hetten, so haben wir doch zu derselben Zeit umb allerlei Angelegenheit willen damit fürzugehen Bedenken gehabt; dieweil sich aber darzwischen bei den Herrschaften an Gebeuen und anderm viel Veränderungen begeben haben mechten, so thuen wir euch hieneben ermelter Bereitung Relation wieder ubersenden mit diesem unserm gnedigen Befehl an euch, ihr wellet die wieder von neuem von Artikel zu Artikel mit Fleiss ersehen, beratschlagen und uns euer fürderlich Rath und Guetbedunken anzeigen, wie bei vermelten Herrschaften in eim und anderm bessere Haushaltung angestellt und sonderlich mit der Haubtleut Deputat ein Ringerung und nutzlichere Ordnung fürgenomben und ihnen für all ihr Underhaltung jährlich ein benannts Gelt gegeben, auch ihnen die Underhalt und Besoldung des zu der Wirtschaft bedurftigen Gesind under dasselb Jahrgeld in allem eingebracht und wir desselben kunftig zu underhalten entladen, oder mit was Bescheidenheit die Wirtschaften an Treid- und Weinnutzungen, wieder an Mühlen und Breuheusern ausser der Teicht im Bestand verlassen und uns also von dem grossen Unkosten, so darauf lauft und dannocht dabei übel gehaust wirdet, abgeholfen mechte werden.

Gleicherweis, wo ihr auch Mängel bei unser Herrschaft Barduwitz vermerket, so wellet gleichermassen beratschlagen und uns mit euerm ratlichen Guetbedunken berichten, wie dieselben abzustellen und darinnen Verbesserung zu thuenwär.

So wir dann auch in euern uns jüngst von beruerten Herrschaften ubergebnen Auszügen befinden, dass weder Strafen, Fälligkeiten, Waisengeld, Auf- und Abzuggeld verrait; item dass auch uber das schwer und ring Getreid, auch den gefechsneten Wein, desgleichen uber das Vieh, so bei den Herrschaften und Meierhöfen gebaut und erzogen, sowol uber dasjenig, so auf Underhalt der Haubtleut und des Gesinds von allerlei Notturften des Jahrs genomben, kein ordenliche Raitung gehalten wirdet, so wellet euch erstlich erkundigen, wohin die Strafen und Peenfäll, auch das Auf- und Abzuggeld, wieder das Waisengeld kummen und warumben es unzther nicht verrait auch kein Ordnung in dem andern als Verraitung des Getreids, Wein, Vieh und anders, so auf die Kuchl und das Gesind gangen, gehalten werden und uns alsdann euer Guetbedunken geben, was künftig für Veränderung und bessere Ordnung mit der Verraitung angestellt werden künnte.

Wieder will auch unser Notturft erfordern ein eigentlich Wissen zu haben, wie es mit Einziehung und Verraitung der andern Fälligkeiten, Peenfäll und Strafen, die sich sonst bei den Städten in diesem Land zuetragen, gehalten wirdet, so wellet uns berichten, durch wen sie eingezogen und verrait werden, oder da in dem kein Ordnung wär, wem hinfüro, der sein sonder Aufsehen daranf hett, die Einziehung und Verraitung derselben befolhen werden und durch wen oder wie wir der allzeit zum eheisten in Erfarung kummen mechten.

Wieder glangt uns an, dass die Ambtleut oft umb schlechter Mängel willen lang aufgezogen und ms dardurch nicht allein bei ihnen grosse Rest und Raitungen aufgehalten, sonder zwischen so langsamer Erledigung berüerter Mängel gross Zerung und Unkosten eingestellt werden. Und wiewol, wes man sich in dem verhalten solle, euer Instruction und die hieig Buechhaltereiordnung ohne das Mass und Zeit auflegt und fürschreibt; weil sich aber darunder, wie gehört, soliche nachtheilige Saumbsal begeben, so wellet vermüg der Instruction und Ordnung mit Ernst darob sein, dass es künftig hiemit richtiger gehalten, die bisher einkummne und noch unerledigte Mängel euch ganz unverzogenlich zu der Erledigung fürbracht, die Raitung nimmer so lang bei den Ambtleuten dahinden gelassen, sondern zu jeder Zeit ordenlich nach einander erfordert, zum fürderlichisten fleissig aufgenomben, die Mängel und Rest auszogen, erledigt und mit Ernst eingemahnt werden.

Beschliesslich, wiewol wir der Zeit noch auf unser selbst eigne Hofsunderhaltung kein gewisses Einkummen haben, jedoch damit dem hieigen Cammerwesen zu Erstattung des Abgangs an den Einkummen zu den Ausgaben dannocht etwas geholfen werde, so bewilligen wir gnediglich euch hierzue die behemisch Salznutzung, so uber die Verlag und Hereinfuer desselben von Gmunden daran verbleiben wirdet, folgen zu lassen. Darumben werdet ihr euch desselben zu gebrauchen wissen; doch dass an der Verlag und dem Unkosten, so auf die Ambtleut und Einfuer des Salz gehet, jetzt und künftig kein Mangel sei. Und dieweil wir euch jetziger Zeit mit mehrem nicht zu helfen haben, so wellet euch damit also betragen; dann die lausitzischen Zollgefäll in ander Weg verwiesen sein und auf die hieig Cammer nicht erfolgen mügen. Das wollten wir euch nicht verhalten. Und es beschieht hieran unser gnediger Willen und Meinung.




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