195: Císař Maximilián II. nařizuje komoře české, aby o komorních artikulech, které na příštím sněmu předloženy býti mají, se uradila a k schválení do Brandýsa mu je odeslala.

V PARDUBICÍCH. 1567, 20. února. Konc. v arch. říšsk. financ. ve Vídni.

Maximilian. Wir haben euer uns vom 5. Tag Decembris nechst verschienen 66. Jahrs der Cammerartikl halber, so auf künftigen Landtag in Beheim fürgebracht werden sollen, in Underthenigkeit zuegeschriebnes Guetbedunken gnediglich verstanden.

Und wissen uns aus euern hievor gethanen Berichten gnediglich wol zu erindern, was sich etlich Jahr her in Reichung der Steuern für Unrichtigkeiten, Unordnung und Ungleicheiten gehalten haben, auch wie hoch der Steuerrest gewachsen ist, sonderlich aber, dass die durch die Stände zu Erlegung derselben hievor beschlossnen Termin niehe vollzogen sein, viel weniger mit der Execution gegen den Ungehorsamen fürgangen oder durch die Steuereinnember ditsfalls dem Landtagsbeschluss nachgesetzt wär worden. Dieweil wir dann auch inmassen gnediglich erachten, es werde zu Erlangung dieser ausstendigen Steuern nicht wol ein bessere Ordnung oder scherfere Execution zu betrachten und fürzunemen sein, als gleich eben die auf nechst gehaltnem Landtag in Beheim beschlossen und under die Ständ publicirt ist worden, so lassen wir uns gnediglich gefallen, dass den Ständen auf jetzt künftigem Landtag fürgetragen auch an sie begert werde: Nachdem ihrer vorigen Bewilligung und beschehnen Anordnung nicht nachgesetzt und die Steuern vermug des Landtagsbeschluss völliglich nicht eingebracht, sonder uns zu merklichem Schaden und Nachtl bisher vorgehalten, dass sie demnach, weil wir die Steuergefell nirgend anderstwohin, als allein wider den Erbfeind gemeiner Cristenheit und zu Beschützung unser Künigreich, Land und Leut anwenden und gebrauchen, auch mittlerweil ihnen und andern unsern getreuen Underthanen zu guetem (nachdem die Steuern, darauf wir uns verlassen, nicht völlig erlegt, sonder uns ein stattliche Summa daran ausstehet) an andern Orten nicht kleine Summa gegen beschwerlichem Interesse aufbringen und erhandlen muessen, ihrer beschehnen Bewilligung, fürnemblich weil es ihnen allen zum besten reicht, gehorsamblich nachkummen und selbst mit Ernst darob wellen sein, damit der Ansstand unverzogenlich entricht und hierinnen durchaus ein Gleicheit gehalten werde.

Dann haben wir gleichwol auch ein Notturft sein bedacht, dass ungeacht eurer vor deswegen gethanen Befelch und Vermanungen den alten und jetzigen Steuereinnembern durch uns von Hof aus geschrieben und mit Ernst auferlegt war worden, dass ein jeder seine Steuerrestanten, weil sie ihre Besoldungen darfür empfangen haben, ihnen auch durch die Kreishaubtleut die Aussuechung der Personen beschehen und zuegestellt worden, vermug des Landtagsbeschluss den nechsten zu Handen. gebracht und richtig gemacht hette; nachdem aber der Landtag gleich an der Hand und die Officier, als uns obgedacht euer Schreiben zuekummen, bei uns zu Wien gewest, haben wir gedacht, da soliche Befelch zu derselben Zeit schon gefertigt, dass doch damit vor dem Landtag wenig ausgericht sein würde, derhalber wir dann mit solicher Fertigung gleich bis unzther verzogen haben, gedenken auch noch, dieses müge jetzt als auf bemelten Landtag gefürdert und verricht werden.

Und dieweil wir entschlossen, unser Haubtbegern auf gedachten jetzigen behemischen Landtag auf Steuer und Biergeld zu richten, wie in Slesien und Marhern beschehen, so wirdet erst nach erlangter Bewilligung von Bestellung besserer Ordnung zu Einbringung der künftigen Steuern beratschlagt muessen werden. Derhalber wellet darauf bedacht sein und uns nach gethaner Bewilligung hieran mit euerm rätlichen Guetbedunken erindern.

Ferrer was den bisher befundnen Abfall in der Schatzung betrifft und wie dieselb wieder auf ein Gleicheit bracht werden möchte, da erachten wir, es werde mit diesem Artikel auch erst nach beschehner Bewilligung fürzukummen sein, wie ihr uns dann hernach gleichermassen mit euerm ratlichen Guetbedunken hieran vermahnen und sonderlich berichten wellet, wie diejenigen, so sich bisher nicht geschatzt haben, zu billicher Schatzung gebracht und ihre verhaltne oder versessne Steuern auch den nechsten erlangt werden möchten.

Weiter habt ihr gar recht gethan, dass ihr den Biergeldseinnembern auferlegt, sich mit ihren Auszügen der Restanten zu künftigem Landtag, dieselben den Ständen fürzubringen, gefasst zu machen. Doch wie dem allen, wellet sie den nechsten hieran wieder vermahnen, damit sie solichem gewiss und endlich nachkummen wellen.

Dann wellet den Artikel; was von wegen Einbringung der Steuerrestanten, auch Anstellung besserer Ordnung in Erlegung des künftigen Biergelds bei den Ständen in der Repliken fürzubringen sein mechte, den nechsten mit Fleiss beratschlagen, in Schrift verfassen und uns ubersenden.

Wie der Unkosten, so unzther auf den behemischen Zahlmeister gangen, abgestellt werden solle, wellen wir mit den Officiern daraus reden, ob sie selbst oder wir auf künftigen Landtag derwegen bei den Stünden Anregnng thuen sollen; dann wir erachten, dass derselb gar fueglich wol erspart und dem Kriegswesen sonst znm besten angelegt werden mag. Doch wie dem, so wollet uns hieran dennocht auch vermahnen.

Und wiewol wir erachten, weil die 2 Kreis Eger und Elbogen, sowol die Grafschaft Glatz sondere Glieder, sie werden schwerlich zuwider ihrer habenden Privilegia zu bewegen sein, sich under die andern gemeinen Ständ mit gleichmässiger Bewilligung ziehen zu lassen; doch wellen wir auch mit den Officiern davon reden. Darumben werdet ihr uns hieran auch zu vermahnen wissen.

Des Salzhandl mag noch der Zeit, sowol der Bergfreiheit auf jetzigem Landtag geschwiegen und, da von nöten, hernach allbegen wol weiter beratschlagt werden. Was der Bergfreiheit halber bei den Ständen zu handlen oder begern unser Notdurft erfordern will, hieran ihr uns dann auch vermahnen sollet.

Damit wir auch eigentlich wissen mügen, wer an Termin jungist verschienen Georgi sein Steuer erlegt hat, oder wer noch daran restirt, so ist demnach unser gnediger Befelch, ihr wellet euch dessen alsbald mit sonderm Fleiss erkundigen und uns noch underwegs dieser Reis dessen den nechsten gewisslich berichten, uns haben dernach zu richten, was deswegen weiter zu handlen, zu begern oder verordnen von nöten sein wirdet.

Was die Landtäg in Lausitz betrifft, dieweil wir allda auch dasjenig, inmassen in den andern Landen beschehen, zn begern bedacht sein und dieselben gern jehe ehr jehe besser, sonderlich aber von wegen der ausständigen Steuer Particularraitung in Niederlausitz befürdert sähen, so wellet uns den nechsten berichten, ob und durch wen derselb jetzt zugleich wie in Beheim oder erst nach dem behemischen Landtag gehalten und ob auch nicht obberuerte hinderstellige Particularraitung in Niederlausitz auf dem Landtag daselbst oder gleich alsbald nach Beschluss desselben erfordert und durch einerlei Commissari und under einem Unkosten aufgenomben werden mechte.

Auf dass auch hinfür durch die Steuereinnember in Beheim nicht mehr so hinlässig gehaust, sonder mit der Einforderung und Erlegung der Steuern dem Landtagsbeschluss gemäss gelebt werde, so wellet beratschlagen und uns sambt euerm Rat und Guetbedunken berichten, was für ein Instruction oder ernster Befelch ihnen gegeben oder was deswegen durch die Ständ bei ihnen zu verordnen begert werden mechte.

Beschliesslich weil ihr am besten wissen werdet, wie diese Artikel fürgetragen oder was daraus in den ersten Fürtrag und in die Repliken kummen solle, so wellet soliches alles mit Ausfuerung in underschiedliche Schriften, wie es gleich an die Statt fürtragen werden solle, in teutscher Sprach verfassen und uns dasselb, wo nicht ehe, doch so zeitlich auf gegenwurtige unser Reis sambt euerm ratlichen Guetbedunken zu Handen unser Hofcammer uberschicken, damit wir soliches zum lengisten zn unser schierist glücklichen Ankunft geen Brandeis alsbald haben und abhören mügen.




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