138. Arcikníže Ferdinand zasílá císaři Maximiliánovi artikul sněmu českého v příčině pořádnějšího odvádění berně a posudního, i podává zprávu o zaplacení služby některým vůdcům vojenským, o ustanovené komisi v příčině uspořádání a zvýšení důchodů z panství královských, o berni napřed složené od stavu městského a osob duchovních a o odloženém vyjednávání v příčině zaplacení služby nejvyššího polního českého "colmistra".

1565, 13. července. Konc. v archivu českého místodržitelství.

Allergenedigister E. Kais. Mt. und L. Schreiben des Datum den andern dits in undterschiedlichen Artikeln hab ich bruederlich und gehorsamblich empfangen und vernomben. Und soviel erstlich die Steuer in Behaim anlangt, ist es an dem, dass ich auf jetzo gehaltenen Landtag über den Vortrag, so beschehen, die Ständ ad partem mit allem Vleiss vermanet und bei ihnen angehalten, die alten und neuen Steuerund Biergeldreste aufs fürderlichist zu erlegen und richtig zu machen, auch bessere Ordnung in Reichung derselben Gefell für die Hand zu nemben. Was nun darauf geslossen und wie sich ditsfalls die Ständ unter einander verglichen, das geruhen E. Mt. und L. aus dem Artikel, der aus dem gedruckten Landtag gezogen und welchen E. Mt. und L. ich in behemischer und teutscher Sprach hieneben übersenden thue, brüderlich und genediglich zu vernemben, und will an mir noch, wie bisher auch beschehen, nichts erwinden lassen, sondern sambt der hieigen Cammer darob sein, damit solchem Ländtagsbeschluss in Einbringung der ausständigen Steuer und Biergeld straks nachgelebt werde.

So hab ich auch bei der Cammer allhie diese Verordnung gethan, alsbald 10 oder 12.000 einkomben, dass solch Geld unverzogentlich E. Mt. und L. zuegeschickt werden soll, wie ich dann hiemit bei dem Kriegszahlmeister Adamen Budowetz E. Mt. und L. an der behemischen Steuer 11000 Schock meissnisch überschicken thue.

... Belangend die 3000 fl., so den dreien Rittmeistern als nemblich Wenzl Berka, Jan Markward und Czeniek Dacziczky in Abschlag ihres Anrittgelds und ersten Monatssold zugestellt worden, haben allbereit E. Mt. und L. gnedigsten Befelch nach die Steuereinnember dem behemischen Kriegszahlmeister die Quittungen, die sie von den Rittmeistern empfangen, zugestellt und ist daneben ihme Budowetz auferlegt worden, dieselben Quittungen dem hungerischen Kriegszahlmeister an Baargelds statt zu überantworten, welchem er gehorsamblich nachzukomben sich erboten.

So viel dann E. Mt. und L. Herrschaften in Behaim Einkomben betrifft, haben sich E. M. und L. gnedigist zu erinnern, wasmassen sie Commissarien vonwegen Anrichtung besserer Ordnung auf bemelte Herrschaften gnedigst verordnet haben, welcher Relation erst vor wenig Tagen auf der Cammer übergeben worden; derhalben will ich mich in derselben ersehen und volgends E. Mt. und L. eins mit dem andern berichten.

Als auch E. Mt. und L. unter andern gnedigst melden, weil die Geistlichen sowol die Stätt in Behaimb die anticipirte Steuer auf jetzo Pfingsten verschienen erlegen haben sollen, dass ich demnach solch Gelt E. Mt. und L. fürderlich hinausschicken soll, darauf fueg E. Mt. und L. ich brüederlich und gehorsamblich zu wissen, dass der mehrer Theil an solcher Steuer jungsten durch den Budowetz E. Mt. und L. zugeschickt worden "und in der jetzigen Summa, so E. Mt. und L. hiemit übersendet wirdet, ist auch derselben anticipirten Steuer ungeferlich bis in 2.000 Thaler. Nachdem aber über beschehene Vermahnung nicht alle Stätt und Geistlichen solche Steuer erlegt, so hab ich derhalben an sie Befelch ausgehen lassen, ihrem beschehenen Erbieten gehorsamblich und ohn lengern Verzueg nachzukomben.

Beschliesslich schick E. Mt. und L. ich hieneben auch ein verteutschte Abschrift des Budowetz behemischen Kriegszahlmeister Bestallung, die ihme noch im 59. Jahr aufgericht, daraus gleichwol nicht zu befinden, dass er befüegt wer, sich selbst aus der Steuer zu bezahlen., Und obwol E. Mt. und L. mir in einem andern Schreiben gnedigst auferlegt, dass ich mit den Ständen vonwegen Abstellung dieser Unkosten, so auf ihne jährlich gehen, Vermahnung thun sollt, ich auch derhalben mit etlichen Officieren geredt, so hat doch solches jetzo fueglich nicht beschehen mügen, sonderlich weil die zuvor bewilligten zwo Jahrs Steuer, davon er dann ein gueten Theil zu seinen Handen empfangen, noch nicht verflossen. Zu dem so hat er sich auch neulich, wie E. Mt. und L. gnedigst wissen, gegen den Kaufmann von Leipzig Petern Frenken verobligirt, dass er ihm seines Darlehens laut der Verschreibung aus der Steuer zufriedenstellen wolle. Aber wie dem allen, weil die Steuerraitung auf Mathei negstkunftig laut des jetzigen Landtags für die Hand genomben werden soll, so werden E. Mt. und L. alsdann nach beschehener Aufnembung der Raitung diese und andere Unkosten nach Gelegenheit etwas besser als jetzo abbringen und auf die kunftige bewilligte Steuer derselben gnedigsten Willen und Gefallen Änderung fürnemben können.




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