136. Nejvyšší kanclíř království Českého, Jáchym z Hradce, oznamuje císaři Maxmiliánovi, jaké učinili snešení stavové na sněmu českém l. 1565.

V PRAZE. 1565, 9. července. Konc. v archivu Jindřichohradeckém.

Euer Kais. Mt. werden allergnedigist aus dem Landtagsbeschluss, welichen ich allhie verteutschen hab lassen, und aus der Fürstl. Dt. Relation vernemen, was die Stände dieses Kunigreichs Behaim auf diesem Landtag gehandlet, bewilligt und beschlossen haben, und ich eracht gehorsamblich, Euer Kais. Mt. werden das alles von den Ständen mit Gnaden annemen, dann nach Gelegenheit aller Sachen und Handlungen bedunket es mich, dass dieser Landtag wol und zu zukunftigen Handlungen ist glucklich beschlossen worden.

Dann erstlichen die zweijährige Hilf, die Steuer und das Biergelt, so Kaiser Ferdinando hochlöblichister Gedächtnus seind bewilliget worden, die seind mit diesem Landtagsbeschluss bestettiget.

Zum andern, so haben die Stände ein Steuer noch auf ein Jahr weiter bewilliget und wie wol etwa mit Conditionibus von wegen der Irrung, welche zwischen den vordern Ständen und Städten ist, die Ungleicheit betreffend, aber zwischen der Zeit werden Euer Kais. Mt. von zukunftigem Galli ein ganz Jahr haben ein neuen Landtag auszuschreiben und denselbigen (ob Gott will) glucklich personlich zu halten und alldo vermittelst göttlicher Gnaden alle die Sachen in guete Richtigkeit bringen.

Zum dritten, so haben sie das Biergelt on alle Conditionibus noch auf ein Jahr uber das vorige als nemblich die zwen Groschen, welche sie Kaiser Ferdinando und einen Euer Mt. gegeben, auch bewilliget, welches furwahr Euer Kais: Mt. zu jetzigen und zukunftigen Handlungen gar ein guter Artikel ist; und wir haben mit den Ständen in gemein gnueg zu thuen gehabt, dann sie haben anders nit wollen allein noch ein Groschen zu dem einen, welchen Euer Kais. Mt. sonst hat, bewilligen Darzu haben sie was diese Zeit hero von Absterben Kaisers Ferdinandi gefallen, nichts geben wollen mit Vermeldung, dass es Ihrer Mt. auf derselben Hofhaltung sei gegeben worden. Also wer ein ganzes Jahr hindurch gangen; aber wir haben, die Officiren, dannoch dermassen darzu geholfen und sie abgewiesen, dass sie haben bewilliget. Dann were es auf den zweien Groschen verblieben, so wer hernach gar schwerlich gebracht, ja die andern incorporirte Länder hetten auch gewiss nichts anders bewilligt. Aber dieweiln es bewilliget worden, so wird auf kunftiges Jahr die Sachen viel leichter zu tractirn sein.

Zum vierten, so haben entlich beschlossen, alle Restanten zwischen hie und Michaelis zu erlegen. Zum fünften, so haben sie den personlichen Zueg mit Euer Kais. Mt. wie vormals geschehen auch bewilliget, darzu die Musterung und was denen Sachen anhengig auch verordnet.

Item, die Raitungen von Steuereinnemern zu empfahen haben sie auch ein gewisse Zeit und Personen darzu furgenommen und zuletzt die Execution auf die, welche die Steuer und das Biergelt nit zu rechter Zeit erlegen werden, dermassen stark gesetzt, so zuvor nie gewesen, also dass ich genzlich verhoffe, dass nit allein diese bewilligte Steuer, sonder die Restanten werden Euer Kais. Mt. wold auch richtig gemacht werden. So haben sie auch ihre Beschwerartikel Ihrer Fürstl. Dt. ubergeben, gehorsamist bittend, dieselbigen Euer Kais. Mt. zu uberschicken. Die werden Euer Kais. Mt. mogen gnedigist zwischen dieser Zeit und des kunftigen Landtags gnugsamblich beratschlagen, Bericht von den Sachen einnemen und hernach sich gegen den Ständen auf den kunftigen Landtag nach derselben gnedigisten Willen erklären und ihnen auf solichen Artikel beantworten; dann es seind etliche Cammerartikel und die uberigen Canzleisachen. Und letzlichen werden Euer Kais. Mt. auch gnedigist vernemen, was die Stände Ihrer Fürstl. Dt. bewilliget und verehrt haben, und es wird sich gleich soviel verlaufen, als die Ständ vormals Euer Mt. gliebsten Gemahl der romisch Kaiserin bei derselbigen Cronung verwilligt haben.

Und also ist heut die Relation des Landtagsbeschluss in zimblicher grosser Anzahl geschehen, welche aber von hinnen verruckt seind, die haben ihren Freunden bevohlen darzu sich (wie brauchlich ist) zu bekennen und die Stände seind auch wiederumb von hinnen anheimbs verruckt, dann sie gar sonderlich (?) eilen, dieweil der Schnitt und andere Wirtschaften im Feld mit Haufen angehen und auch damit sie solicher auf die Reis gen Wien rüsten mechte; allein etliche Officier seind allhier heut verblieben, etliche Sachen noch zu beratschlagen.

Ich will allhier noch zwen oder drei Tag verbleiben, damit alle uberige Handlungen so immer muglich mochten in gute Richtigkeit gebracht werden und die arme Parteie möchten auch in ihren Sachen abgefertigt werden, dann diesen ganzen Landtag also viel zu thain bei meiner Canzlei gewesen, dass kein Rue weder Tag und Nacht nie gewesen; alsdann will ich von hinnen meinen Weg auf Neuhaus nemen und etlich wenig Tag allda verbleiben, damit ich ein wenig die Verordnung thun mocht, dieweil der Kais. Mt. hochlöblichister und seeligister Gedächtnus Leiche auch die Fürstl. Dt. Erzherzog Carl mit grosser Anzahl dahin gebracht werden, und hernach will ich mich alsbald muglich wiederumb au Euer Kais. Mt. gehorsamist verfuegen. Bevilch Euer Kais. Mt. mich hiemit zu Gnaden ganz underthenigist.




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