119. Císař Maximilián II. dává instrukci nejvyššímu kancléři království Českého Jáchymovi z Hradce, co by vyjednávati měl s nejvyššími úřadníky zemskými na Moravě, potom s arciknížetem Ferdinandem i nejvyššími úředníky zemskými v království Českém v příčině držání budoucích sněmů v těchto zemích, odbývání pohřbu císaře Ferdinanda I. v Praze, v příčině učinění výpůjčky na budoucí berni a jiných záležitostí.

VE VÍDNI. 1565, 25. května. MS. souč. v archivu českého místodržitelství.

Maximilian Memorial auf den wolgebornen unsern lieben getreuen Joachimen von und auf Neuhaus und Frauenberg, unsern geheimen Rat und obristen Canzler der Cron Behaim, was er erstlich mit dem Hauptmann und obristen Landofficierern des Margrafthumbs Märhern, auch volgend zu Prag mit dem durchleuchtigisten hochgebornen Fürsten Herrn Ferdinanden Erzherzogen zu Osterreich, Herzogen zu Burgundi, Graven zu Tirol c., unserm freundlichen lieben Bruedern Seiner Lieb und den obristen Landofficierern in Behaim handln und bei ihnen anbringen soll.

Erstlich soll er sich zum Landshauptmann in Märhern auf den negsten Sonntag gegen Krumau, daselbsten bemelte märherische Landofficierer auch sein und erscheinen sollen, verfüegen und ihnen unser kaiserliche Gnad und alles guets vermelden und nach Ubergebung unsers Credenzbriefs anzeigen: dass wir alsbald nach tötlichem Ableiben der Röm. Kais. Mt. unsers geliebsten Herrn und Vaters hochlöblichister Gedechtnuss und bis daher jeder Zeit willens gewesen und nichts liebers gesehen hetten, dann dass wir einen Landtag in unserm Marggrafthumb Märhern halten und denselben in eigner Person, wie wir ihnen dann nit ein sonder etlichmal Vertrostung getan, besuechen hetten mugen; welchermassen wir aber von wegen der unversehenen furgefallner Kriegsempörung in Ungern, darzue wir gedrungen, verhindert worden, das wird er ihnen nach Notturft anzuzeigen und auszufueren wissen, mit Vermeldung, dass wir allezeit gemeint und verhofft, es sollte bemelter Krieg ein End gewinnen, damit wir unserer den Ständen getanen Vertrostung nach nachsetzen, bemelten Landtag in eigner Person halten und die Ding, so sich geburn, daran uns und den Ständen als unsern getreuen Underthanen gelegen ist, verrichten und in ein guete Ordnung bringen hetten kunden. So ist es aber an dem, dass, sich der Turk über und wider unser genzlichs Versehen solichs Kriegs auch theilhaftig gemacht und sich darein gemischt, wie er dann allbereit etliche Heuser belegert und eingenomben, also dass uns jetzo weder menschlich noch muglich, solichen Landtag, wie gedacht, in eigner Person zu halten und von hinnen zu verrucken. Weil aber unser und unsrer getreuen Land und Underthanen hohe unvermeidliche Notturft erfordert, ja auch der ganzen Christenheit daran nit wenig gelegen, dass dem Kriegsvolk, so wir wider den Erbfeind den Turken und andere Widerwertige zu Beschützung unserer Kunigreich und Lande halten, dem wir auf etlichmal hundert Tausend Gulden schuldig sein, die Bezalung beschehen muge und sonderlich weiln wir noch nit wissen, ob wir bei dem Turken einen beständigen,Frieden, darumben wir von einer gueten Zeit bis daher und noch täglich anhalten lassen, haben und erlangen werden kunden: aus diesen beweglichen Ursachen wir aufs eheist so muglich in bemelten unserm Marggrafthumb Märhern einen gmeinen Landtag durch unsere Commissarien halten und die Ding, so wir erheischender Notturft noch nit unterlassen kunden, an die gehorsamen Stände gelangen lassen muessen, sowol auch in unser Cron Behaim, dahin. wir gleichsfalls ebensowenig als in Märhern auf diesmal ankomben mügen. Derwegen soll sich emelter unser obrister Canzler mit den erforderten und beschriebnen Landofficierern alles Vleiss unterreden und mit ihnen beratschlahen, wo, in welicher Stadt am gelegensten, auch wie pald am fueglichisten, doch zum eheisten solicher Landtag ausgeschrieben, gehalten und diesen beschwerlichen Obliegen abgeholfen möcht werden.

Dann wir nichts minder gnedigist gesinnet, obgleich dieser jetzige Landtag durch unsere abgesandte Commissarien aus hocherheischender Not gehalten und verricht muess werden, volgends alsbald, so uns nur muglich sein und es die Zeit geben wird, einen andern gmeinen Landtag in Beisein unser kais. eigen Person zu halten und alles dasjenig, so von Alters hergebracht und sich geburt, verrichten und anordnen, den beschwerlichen Articln, so vorhanden sein, abhelfen, auch meniglich zu der Billicheit verhelfen wellen, darob sie die gehorsamben Stände unserm gnedigisten Verhoffen nach wol zufrieden sein sollen.

Es soll auch angeregter unser obrister Canzler mit gemelten Landofficierern sich unterreden und alles Vleiss handeln, ob wir auf solichen Landtag wider gedachten Erbfeind den Turken und von wegen des jetzo unversehenen gepflegten und noch werenden Kriegs, auch zu kunftiger Fursehung der Grämitzheuser und Päss und zu Bezalung und Ablegung zum Theil unsers beschwerlichen Schuldenlasts, wie er ihnen solichs notturftiglich wird anzumelden wissen, von den Ständen ein merere und lengere Hilf als zuvor auf jungst gehaltnen Landtag der verstorbnen Kais. Mt. bewilligt worden, begeren, oder aber, wofern solichs bei ihnen im Rat nit mochte befunden werden, dieses bis auf den volgenden Landtag, so wir nach gottlicher Verleihung, wie gedacht, in eigner Person halten wollen, einstellen und jetzo unser Begern allein auf dasjenig, was zu Richtigmachung der vorigen Bewilligung und alten Steuerund Bierrestanten gehörig, desgleichen auch, soviel den zuvor bewilligten Zuezug, dass derselb richtig gemacht werde, betrifft, stellen sollten, damit soliche Restanten schleunig möchten eingebraclt und erlegt werden. Und dieweil wir jetziger Zeit einer stattlichen Summa Gelds auf gemelte Kriegsexpedition hochbenotigt, solle er auch mit ihnen den Officierern beratschlahen, wie und wasgestalt ein Summa Gelds bei den vermuglichisten Personen im Land oder in ander Weg alsbald möchte anticipirt und volgend dieselb, weiln die Steuern alsbald volgen, wiederumb bezalt möcht werden. Und was er also ausrichten, mit ihnen den Landofficierern beratschlahen und fur guet ansehen würdet, das soll er uns alsbald zurück berichten und nichts minder soliche Beratschlagung und der Officierer Guetbedunken mit sich nach Prag nemben und solichs wolgemeltem unserm geliebten Bruedern Seiner Lieb, dasselb gleichsfalls mit den behaimischen Landofficierern zu beratschlahen, furbringen.

Und wenn er also zu Seiner Lieb gegen Prag komben wirdet, soll er Sein Lieb von unsertwegen bruderlich gruessen und Seiner Lieb das Briefl, so wir derselben mit eiguer Hand schreiben thuen, uberantwurten, umb Audienz anhalten und Sein Lieb des ganzen Handels, wie wir ihme denselben bevolhen und er nach besten Vleiss zu thuen wirdet wissen, ehe er fur die Officirer in die Rät kombt, notturftiglich berichten, auch volgend solichs alles, wie es sein Lieb am besten und fuglichisten wird ansehen, den Officieren im Rat furbringen mit Vermeldung, obwol unser gliebter Brueder Sein Lieb merers Theils alle Ursachen wissen und davon gueten Bericht haben, warumben wir bisher keinen gmeinen Landtag in unser Cron Behaim in eigner Person, wie gern wir auch solichs gethan, halten mugen, hetten wir nicht umbgeen kunden, Seiner Lieb und den Landofficierern soliche Ursachen, sovel von nöten, noch notturftiglich anzeigen zu lassen und darauf mit der Beratschlagung, auf welche Zeit jetzo die gmeinen Landtag in gemelter unser Cron Behaim, desgleichen in Märhern, Schlesien und Lausnitz von wegen der grossen bevorstehenden Not am bequemsten möchten gehalten werden, mit Seiner Lieb und den Officierern furgeen, auch vleissig betrachten, ob nit Weg erhanden, auf jetzigen Landtagen umb ein merere Hilf als zuvor der verstorbenen Kais. Mt. hochloblichister Gedechtnuss bewilligt worden, bei den Ständen gedachts Kunigreichs und der incorporirten Länder von wegen erheischender fur Augen steerider Not auch etwas Abzalung unser beschwerlichen Schuldenlasts, wie er es nach aller Notturft Seiner Lieb und den Officierern zu erzelen wird wissen, zue handlen und anzuhalten sei. Im Fall aber Sein Lieb solichs im Rat nit befinden möchten, dass dieses, wie gedacht, one Beisein unser eignen Person an die gehorsamen Stände begert noch erhalten werden kunnte, so muesste es allein bei. diesem bleiben, damit die zuvor bewilligten Steuern und Biergeld und was derselben Restanten mer sein, ordenlich zum eheisten eingebracht und dem Kriegsvolk die Bezalung davon gethan, auch der Zuezug vermug zuvor boschehner Bemlligung erhalten möchte werden, mit Vermeldung und genzlicher Vertrostung, dass wir, alsbald immer muglich sein wird können, in eigner Person in Beheim kommen, darinnen Landtag halten und alles das gnediglich thuen und handlen, was unserer und der gmeinen gehorsamen Ständ Notturft erheischen wird. Und weil unser hohe Notturft, wie obgemelt, erfordert, dass soliche Landtäg zum eheisten angestellt und ausgeschrieben wurden, darob zu sein, dass alsbald die Landtagsausschreiben geschrieben und zu unser Signatur und Fertigung hieher geschickt, desgleichen auch wie nachmals der Furtrag in Behaim und in andern incorporirten Ländern beschehen und weliche Personen in ein jedes Land gebraucht und ob dieselben auf ein Zeit oder unterschiedlich gehalten werden kunten, sollen dieselben gleichsfalls beratschlagt und gestellt werden, welche er Canzler uns mit sich bringen und auch Sein Lieb unsern geliebten Bruedern, wes wir uns von wegen Haltung des osterreichischen Landtags entschlossen, auch was wir des Hungrischen Rakosch und kunftigen Reichstags halber im Furhaben sein, berichten wird mügen.

Und soll verner oftgedachter unser Canzler an unsern geliebten Bruedern Sein Lieb von unserntwegen freundlich und bruederlich begern, Sein Lieb welle in Betrachtung der bevorsteenden grössen Not solchen Landtag auf Prager Schloss in unerm Namben selbst halten und unserm Vertrauen nach zum besten so muglich, wie wir Seiner Lieb selbst auch darumben schreiben, verrichten. Es soll auch gedachter unser obrister Canzler S. Lieb der Landspurgerischen Vereinigung und Bindniss halber, wie die Sachen steet und geschaffen ist, nach lengs berichten und an Sein Lieb begeren, wo es die Notturft erfordern wird, dass S. Lieb auch das best dabei thun wollten.

Item weiter soll er Seiner Lieb anzeigen, von wesswegen und aus was stattlichen Ursachen (die in unserm geheimen Rath fürkommen) wir bewegt worden und willens sein, alsbald nach dem behmischen Landtag unsers geliebten Herrn und Vaters Besingnus allhie bei S. Steffen soviel muglich solenniter zu halten und zu verrichten und nachmals Ihrer Mt. todten Cörper mit Seiner Lieb und Erzherzog Carln, unsers auch freundlichen geliebten Brueders Lieb, von hinnen nach Prag zu beleiten, und daselbsten die Begräbnuss allerdings, wie sichs geburt, zu vollziehen, damit Sein Lieb solches ein Wissenschaft haben möchten. Hierauf wollen uns S. Lieb derselben bruederlichs Guetbedunken anzeigen, zu welicher Zeit am bequemisten solche Begräbnuss angestellt werden möchte, dass dieselb dem behmischen Landtag kein Verhinderung brächte.

Es soll auch Seiner Lieb nit verhalten, dass in unserm Rath ein Articl furgefallen, woferr Geld halber die eusserste Not furhanden sein wurde, mit den ansehenlichisten und vermuglichisten Personen in bemeltem unserm Kunigreich Behaimb und den incorporirten auch andern unsern Landen umb ein Anlehen und Furstrecken alles Vleiss ad partem handln zu lassen; darumb welle Sein Lieb mit etlichen vertrauten Officieren, welche Sein Lieb in diesen Rat zu sich ziehen wollten, auch beratschlagt, welchergestalt und mit welchen Personen solche Handlung möcht furgenomben und sie darumben angesprochen werden; desshalber wird er sich mit Seiner Lieb verner nach Notturft zu unterreden wissen und Seiner Lieb Guetbedunken auch mit sich bringen.

Item dieweiln die Notturft so gross ist, dass wir zum ehisten so muglich Geld haben muesseü, solle er an Sein Lieb von unserntwegen begern, alsbald solche Handlung, mit denen Personen es Sein Lieb fur guet ansehen werdEn, fur und an die Hand zu nehmen, damit sie die auf verschienen Georgi verfallene Steuer alsbald erlegten und, woferr immer muglich, dass die vermuglichisten Personen die kunftige Steuer, so auf Galli schierist gefallen solle, auch anticipirten, in Betrachtung, dass solichs die Städt allbereit auch gethan, und was also fur Geld zusammen gebracht werden mag, an dem solle er, dass uns dasselb zum eheisten zu Handen bracht werden möcht, keinen muglichen Vleiss sparen.

Item so solle er auch Sein Lieb, was sich bis auf sein von hinnen Verrücken mit der Kriegsexpedition der siebenburgerischen und polnischen Botschaft und sonsten zuegetragen und wie die Sachen jetzo allenthalben stehen, soviel ihme davon bewusst, berichten.

Item desgleichen von wegen unser freundlichen geliebten Schwester der Kunigin von Polen und wie die englischen Sachen jetzo auch geschaffen.

Item dieweil die Cammer in Beheim so haftig geschrieben, dass sie die Glaubiger unser Schuld halber mit der Bezalung der Haubtsumma und Interesse jetzo auf Georgi verschienen nit stillen kunden, an Sein Lieb zu begeren, Sein Lieb wolle die Sachen in Beratschlagung nehmen, welchermassen die Creditores nit allein dero auf Georgi verfallnen Haubtsumma und Interesse halber, sonder auch der andern, so auf Galli schierist verfallen werden, möchten zufrieden gehalten und ein Austand bis auf unser wills Gott glückliche Ankunft in die Cron Behaimb bei ihnen erhalten werden, dann uns gar nit muglich, einich Geld von unserm Hof hinein zu machen.

Und dieweil wir so viel wichtiger unser selbst eigner und Parteihandlungen und Sachen auf unser Ankunft gegen Prag verschoben, und sich aber dieselb erstrecken und etwas verziehen möcht, so solle er sich auch derohalber mit Seiner Lieb unterreden und darnach Sein Lieb die Sach beratschlahen, wasmassen dieselben verschobne Sachen (davon er am meisten guets Wissen trägt) angestellt und abgehandelt möchten. werden; dann wir tragen diese Fürsorg, wann dieselben allesambt also ansteen bleiben und nichts darin gehandelt werden sollte, solichs möcht in unserm Begern bei den Ständen auf dem Landtag etwa ein Irrung oder Verhinderung machen, auch den Ausländern, so gleichsfalls bei uns zu Prag zu thuen haben oder vorbeschieden sein, beschwerlich fallen.

Nachdem uns auch viel und manichfeltige Clagen und Beschwarungen wider unser Appellationrath furkommen, welche aus keiner andern Ursach erfolgen, allein dass die Appellation nit notturftig besetzt und versehen ist, derwegen solle er an Sein Lieb begeren, diesen Articl auch mit den Landofficiern zu beratschlagen, welichermassen die Appellation jetziger Zeit bis auf unser wills Gott gluckliche Ankunft und vernere Verordnung bestellt werden muge, in deme uns Sein Lieb derselben bruederlichs Guetbedunken auch anzeigen wollen.

Und was er also in obbemelten Sachen und Articln ausrichten wird, in deme er keinen menschlichen noch muglichen Vleiss, wie unser gnedigists Vertrauen zu ihme stehet, sparen, solle er uns solichs alles jederzeit undertheniglich berichten und sich volgend alspald nach Verrichtung dieser Ding wieder zu uns an unsern kaiserlichen Hof verfuegen.




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