111. Doktor Lindeman oznamuje kurfirštu sasskému, že nepovolností stavu panského a rytířského v příčině nové berně z prodaje všelikých věcí uzavření sněmu i odjezd krále Maximiliána se zdržuje; král že nedopustil, aby stavové čeští v záležitosti týkající se purkrabův z Donína a výplaty země Fojtské, jakož i smlouvy kurfiršta sasského s pánem z Karlovic, v příčině myslivosti na panství Červeného Hrádku, rozhodovali.

V PRAZE. 1564, 8. února. Orig. v král. stát. archivu Drážďanském.

"Wiewol E. Churf. G. ich in meiner jungsten Relation untertenigst berichtet, dass die Rom. Konigl. Mt. ungeferlich zukunftiges Donnerstags oder Freitags von hinnen nach Wien vorrucken wurde, so weiss ich doch E. Churf. G. nicht zu vorhalten, dass der Herrenund Ritterstand allhie von ihrem Furschlag der Steuer, dieselbige auf die verkaufte Waaren zu legen, noch zur Zeit nicht abstehen wollen, derwegen auch des Landtags halben, so sich vielleicht noch diese Woche nicht enden mocht und von wegen anderer eingefallener Sachen die Kunigl. Mt. diese ganze Woche allhie verharren werden. Und obwohl Ihre Mt. derselbigen den zukünftigen Montag abermals zu vorreisen furgesatzt, so kann sich doch dasselbige auch leichtlich endern, darumb auch Ihr Mt. Abreisen so ganz gewiss nicht ist.

Als E. Churf. G. ich auch vor zwei Tagen berichtet, dass noch zur Zeit des Vogtlandes halben nichts furbracht und dass der alter Burggraf bei den Ständen der: Kron derhalben nichts angesuchet, noch auch die Stände bei der Kunigl. Mt. etwas anbracht, solchs kann ich auch noch nichts anders vormerken; allein werde ich weitleuftig berichtet, er soll derwegen ein Snpplication in behemischer Sprach den Ständen ubergeben haben, darinnen er viel beschwerlichs angezogen; es sei aber dieselbige von den Ständen selbst unterdrucket und nicht an das Licht bracht, viel weniger etwas darauf decretiret oder am die Konigl. Mt. gelanget.

Und nachdem ich derer Dinge bei den Räthen, Secretarien und andern gar fleissige Nachforschung gehabt, habe ich endlich meines Achtens den Grund erfahren, welchs ich auch E. Churf. zu einem gueten Bericht desto schleuniger zuschreiben wollen, und ist an dem: Obwol die Kais. Mt. der Kunigl. Mt. auf Anregung des eltern Burggrafen bevohlen, derwegen allhie Handelung furzunehmen, ob auch wol darauf des Vogtlandes und anderer Irrung halben der junger Burggraf mit dem eltern anher bescheiden, dass doch die Kunigl. Mt. solchs alles von der Zeit an, als sie bei E. Churf. G. zu Dresden gewesen, wiederumb abgeschaffet, auch sich dahin erkleret, dass kein Handelung, Tractat oder anders von dem Vogtland soll furgenommen werden, es habe dann zuvorn Ihre Konigl. Mt. der Kais. Mt. selbst mundlich und personlich berichtet.

Und hat mir Zasius diesen Morgen noch selbst gesagt, es sei alles (wie er geret) arrestiret und vorrigelt, dass man allhie von einiger Ablosung des Vogtlandes und was dem Vogtlande anhengig, nicht hóren, tractiren noch handeln solle, sundern Ihre Mt. welle die Kais. Mt. zu Wien davon selbst fur allen Dingen berichten, und solchs sei gewiss, darauf müge ich mich kuhnlich verlassen.

Nun halte ich dieses vor gar gut, dann weil die Stände der Kron Beheim in denen Sachen etwas herter und eiferlicher. sein, dann vielleicht die Kais. und Konigl. Mt. selbst, so wird es also dismals von ihnen weg genommeri. Es vorziehen sich auch sunst die Sachen dardurch und konnte sich allerlei zutragen, derwegen E. Churf. G. einen grossen Vorteil erlangen.

Des Consens halben hat fur etzlich Tagen Carlewitz emsig angehalten; wie ich aber hore, so sollten etzliche Behmen nicht so sehr die Jagd, als die Jagddienst und die Jurisdiction über die Wiltpretsdiebe difficultiret haben. Ich habe Ihre Mt. derwegen auch wieder angeret. Darauf haben mich Ihre Mt. berichtet, es sollen etzliche Behmen furgeben haben, dass man Carlewitz alle seine Gueter sollte einziehen, dieweil er sich hinter Ihrer Mt. und der Kron Behem in einen solchen Contract eingelassen. Dojegen habe ich hinwieder geantwort, dass es diesfalls der Stände Bewilligung nicht dorfte; so viel aber der Kais. und Ihr Kon Mt. Consens belanget, were der Contract anders nicht dann sub conditione ratificationis eingangen; habe auch gebeten, man sollte den Detzischen (Tetschnischen) Consens aufsuchen und diesen darnach reguliren. Ihre Mt. haben entlich gesagt, Ihre Mt. hetten es auch also vorstanden und vorantwort, hetten auch abgewendet, dass diese Sache fur gemeine Stände der Kron nicht kommen."

 




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