106. Zástupcové měst Pražských a všeho stavu městského na sněmu shromáždění předkládají králi Maximiliánovi důvody, pro kteréž stavem panským a a rytířským navrženou novou berní z prodaje všelikých věcí na místě berně z jmění přijmouti nemohou.

Sine dato. (1564.) MS. souč. v archivu českého místodržitelství v Praze.

Durchleuchtigister ac. E. Röm. Kunigl. Mt. geben wir underthenigist zuvernehmen, aus welichen Ursachen wir zu der Herrnund Ritterstand ihrer Verwilligung und Meinung der Hülf halben wider den Erbfeind der ganzen Christenheit den Turken kein Statt und Bewilligung nicht können geben; aus diesen nachvolgenden Ursachen.

Erstlichen, dieweil Ihr Gnad solicher Meinung sei, welche uns gedunkt, dass es wider Ihr Röm. Kais. Mt. unserm allergnedigistem Herrn auf dem Landtag furgehaltener Instruction furgenummen ist worden, dann Ihre Röm. Kais. Mt. des darinnen, was die erste Ständ wegen ihrer Geringerung erdacht haben, von uns nit begert, derhalben haben sie sich nit sollen neben soliche Ihr Mt. Instruction darein begeben und wider unser Beschwernus bewilligen, dann wenn es Ihr Röm. Kais. Mt. solichs auf uns mit der Instruction begert, so hetten wir uns in solichen Fall als die getreue Underthanen gewust zu verhalten; aber Ihre Röm. Kais. Mt. haben genediglich wol bewogen, was Ihrer Mt. nutz und uns leichtlich und unbeschwert sein möcht, derhalben hat Ihre Mt. durch E. Kunigl. Mt. soliche Steuer nach Laut der Instruction genedigist begert.

Zum andern kunnen wir das auch nicht erkennen, dass soliche Hulf, so von den Ständen one die. Instruction erdacht, was nutzlich und geniesslich Ihrer Röm. Kais. Mt. sein möchte, denn sie ist nicht gewiss und kann man mit dem Verstand nicht erdenken, dass deme nach, wie Ihre Gnaden gedenken und sich vereinigen, ihren Ausgang kund haben und also wurde Ihre Röm. Kais. Mt. mit ungewissen Sachen vertröst. Darumb ists geverlich, denn es ist auch auf soliche Meinung im 34. Jahr genug versucht worden, dass auch derogleichen Steuer ist erwelt worden, gleichwol wegen der armen Leut Beschwernussen und unmessige und unleidenliche Teurung kein Fortgang nit muegen haben und Ihre Röm. Kais. Mt. von der Zeit an auf keinem Landtag solichs an den Ständen dieses Kunigreich nie begert.

Die dritte Ursach, dass ein jedliche Hulf und Steuer soll in rechtmessiger Geburlicheit gehalten werden, also wer mehr Gueter hat, der soll auch nach der Gebuer mehr, und wer weniger minder geben; aber nach dieser Ihrer Gnaden Meinung, wann es ihren Fortgang haben sollte, so wurde deme nicht nachkommen, dann die Herrschaft und die Ritterschaft solche Buerden aufs allerwenigist tragen wurden, nur die armen Handwerchsund Gewerbsleut von ihren Narungen und Handwerchsgewerben mussten dasselbig am meisten erstatten und einbringen; denn die Herrschaft und Ritterschaft was sie verkaufen, das verkaufen sie was ihnen uber ihre Notturft und Nutzung überbleibt und welches ihnen alles daheimen auf ihren Grunden aus Gottes Segen wechst, dasselbig allein wie gemelt, verkaufen sie zwier in einem Jahr, aber wir und die unserigen Gewerbsund Handwerchsleut von dem kleinigisten bis auf den meisten alles umb das Geld kaufen muessen und also was sie alle Wochen und tägliche Tag verkaufeten, dar von sie soliche Steuer geben muessen. Wenn gleich einer etlich hundert Taler in seinen Händen oder in seiner Narung hett, er muesset nit einmal, sonder vielfeltig in einem Jahr aus dieser einzigen Summa geben, dass also ein armer Handwerchsmann von solichen etlich hundert Talern mehr geb in einem Jahr, denn ein Herr oder ein Ritter aus viel Tausenden, das nur einmal in einem Jahre bescheche.

Zum vierten geben wir E. Röm. Kunigl. Mt. unterthenigist zu vernemen, dass in den Städten vorhin Ihr Röm. Kais. Mt. jahrlichen von Alters hero langwerende Steuer zwier in einem Jahr, als umb Lichtmess einmal und auf Martini zum andern, erlegt werden und die Gewerbsund Kaufleut Zoll und Ungelt aus allen ihren Gewerben geben und erlegen muessen nach der Instruction, die von Ihr Röm. Kais. Mt. Cammerräten gestellt ist worden; so sie aber nach dieser Bewilligung sollten weiter beschwert werden, so musste man von eiem Ding zwier oder dreimal Steuer geben, aus welichen Ursachen in den Gewerben und in allen Dingen ein grosse Teurung entsteen und von den armen Leuten gross Weheklagen geschehen wurde.

Zum lezten, wenn schon nach Ihrer Genaden Meinung solichs bewilliget wurde, dass man solichen Steuer geben solle, so ist nicht mueglich, wie man das einbringen und einmanen möchte, es wuerden dann der Ambtleut so viel an allen Orten, die es einbrechten, dass auf die lezt alles das Einkummen mehr auf die Ambtleut und die solches einnehmen, dann Ihre Röm. Kais. Mt. zu Nutz und gueten gereichen wurd.

Weil dann allergenedigister Kunig und Herr soliche unsere geburliche Ursachen von uns furgebraeht sein, derhalben ist uns unmöglich zu solcher Bewilligung auch darein zu bewilligen; bitten E. Röm. Kunigl. Mt. als unsern allergenedigisten Herrn und Kunig, dass E. Röm. Kunigl. Mt. wolle derhalben genedigist Einsehen haben und uns als E. Röm. Kunigl. Mt. getreue Underthanen in dem Fall genedigist zu bedenken auch zu bewegen, ob in solichem rechtmessige und geburliche Messigkeit zwischen dem Reichen und Armen beschehe; denn wir als die getreue und underthenigiste der Gebuer und unserm hochstem Vermögen nach alles dasjenige verwilligen und was uns aufs höchste muglich ist Ihrer Röm. Kais. Mt. auch E. Röm. Kunigl. Mt. sich erzeigen wellen.

E. Röm. Kunigl. Mt. getreue underthenigiste Prager auch Gesandte aus andern Städten.




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