90. Arcikníže Ferdinand oznamuje králi Maximiliánovi své dobré zdání, kdy by snìmové v zemích koruny Èeské odbýváni býti mìli.

NA HRADÌ PRAŽSKÉM. 1563, 21. èervna. Orig. v archivu èesk. místodržitelství. L. 34. 1512 - 66.

Allerdurchleuchtigister Genedigister freundlicher geliebter Herr und Brueder. Demnach E. Röm. Kunigl. Mt. und Lieb den obristen Canzler mit mündlicher Werbung und Befehlich, dauon die Röm. Kais. Mt., unser allergenedigister liebster Herr und Vater, genedigists Wissen tragen, hieher zu mir abgefertigt haben, ist er hieher komben und folgunds die Artikel, so er von E. Röm. Kunigl. Mt. und Liebd in Befehlich gehabt, vor ersten mir und hernach in meiner Gegenwurt den obristen Landofficirern und Räten im Rat furgetragen. Und soviel nun erstlich Haltung der Landtage in E. Kunigl. Mt. und Liebd Cron Behaim und den zugehörigen Ländern betreffen thuet, habe ich mit ermelten Officirern und Räten diesen hochwichtigen Artikel, daran Ihrer Kais. auch E. Kunigl. Mt. und Liebd und derselbigen Kunigreichen, Landen und Underthanen zum höchsten gelegen und vonnöten. sein will, auf das darinnen zu ehister Gelegenheit fortgeschritten werde, statlich und nach Genuge beratschlaget und befinde aus hernach erzelten Ursachen, dass nach Gestalt der Zeit, Gelegenheit, und itzigen vorsteenden allerhand Handlungen am bequemisten sein wirdet, mit Haltung der Landtage im Marggrafthumb Märhern ein Anfang zu machen, dann Ihre Kais. und E. Kunigl. Mt. und Lieb von Pressburg aus am negsten in Märhern haben und werden nach E. Kunigl. Mt. und Liebd verrichter hungerischen Cronung und anderer notwendigen Handlungen auf dem Rakusch daselbsten stracks ihren Weg auf Märhern nehmen und zu Olmüz einen Landtag halten können.

Nichts destoweniger auch wirdet die Kais. Mt. allda in bemelt Marggrafthumb E. Kunigl. Mt. und Liebd einfuren und die Underthonen mit Leistung gebürlicher Pflicht anweisen und folgunds darauf E. Kunigl. Mt. und Liebd die Stände die schuldige Hilf sowol als die in Beheim auch bewilligen mugen.

Dieweiln auch die Kais. Mt. je und albege im Gebrauch gehabt die Landtäge in dieser Cron und den incorporirten Ländern unterschiedlich zu halten, darinnen Veränderungen und nit albege, wie dann von vielen Jahren nacheinander bishero bescheen, den Anfang in Beheim zumachen, derowegen wirdet zu Beförderung und Erhaltung einer künftigen Hilf fur notwendig und zuträglich erachtet, dass in Namben Gottes die angeenden Landtäge in Märhern angefangen und folgunds in Schlesien, Ober und Nieder Lausitz und letzlich in Behaim gehalten werden; dann aus allerleihand Vermutungen, sonderlich aber von wegen der fünf unterschiedlichen dieses Jahr der Kais. und E. Kunigl. Mt. und Liebde auch derselbigen liebsten Gemahel bewilligten und geleisten Steurn und Hilfen, dann auch durch die grossen Gewässer und Fluten erlittene Schäden, sowol auch dass noch viel Restanten unter den Leuten sein und jetzo mit der höchsten Execution von wegen Einbringung derselbigen wider die seumunden Personen verfaren, wirdet, und in sonderheit auch von wegen der Kais. Mt. neuen Munzordnung zu besorgen ist, die Stände in Beheim werden mit grosser Muhe und Beschwerlicheit zu einer Hilf und Steuer persuadirt und bewegt werden können, sonder sich desselbigen soviel muglich weigern und sie damit zu verschonen underthänigst bitten. Und hat sich gleichwol bishero aus allerlei mit den. Märhern von wegen der Turkenhilf gepflogenen Handlungen soviel befunden, dass sie sich als die, so dem Feind am negsten gesessen, mit Bewilligungen und Reichung der Turkenhilf fur andere Länder underthänigst und gutwillig erzeigt und da auch die Kais. Mt. von dergleichen Hilf wegen in sie nit gedrungen, haben sie doch aus eigner Bewegnus zu Beschützung und Erhaltung ihrer Gränitz oftmal ein Anzahl Kriegsvolk bewilligt und dasselbige auf ihren eigen Uncosten auf den Gränitzen erhalten, dass also guete Hoffnung ist, sie werden sich auf kunftige Landtag dieses Artikels halber nit weriiger als hieuor underthenig und guetwillig finden lassen, dadurch dann die andern nachgeenden Länder und beuorab die Cron Beheim verursacht werden, sich hierinnen gleichfalls mit der Bewilligung und Leistung einer Hilf underthenigst zu erzeigen und den märherischen Ständen nichts bevor geben. Also ist auch guete Hoffnung, die hungerische Stände werden sich auf den angeenden Rakusch einer statlichen Hilf entschliessen, dieselbige bewilligen und reichen und darmit den Märhern auch zu desto merer Bewilligung Ursach geben, dann sollten die Kais. und E. Kunigl. Mt. und Liebd von Pressburg aus erstlich hieher gen Prag und folgends zuruck wieder in Märhern und die andern Länder ziehen, haben E. Kunigl. Mt. und Lieb genedig und brüderlich zu erachten, dass solches mit viel vergebnen Reisen, auch grossen Uncosten und Unbequemigkeit bescheen würde; ja es wurden auch E. Kunigl. Mt. und Liebde von dem hungerischen Wesen desto lenger aussen sein müssen und wie die Hungern, wenn die Kais. oder E. Kunigl. Mt. und Liebde nit nahend bei ihnen, gesinnt und verzaget sein, das wissen E. Kunigl. Mt. und Liebde am pesten. Zu deme erfordert allwege die hohe unvermeidliche Notturft, dass die Kais. und E. Kunigl. Mt. und Liebde die Landtäge in den zugehörigen Ländern in Gegenwurt ihrer eigen Kais. und Kuniglichen Personen halten und denselbigen beiwohnen, dann one das ist sich gar nit zu versehen, dass bei ihnen was fruchtbarlichs und nutzlichs ausgericht und geschafft werden sollte; dann sich auch die Stände in den incorporirten Ländern desselbigen mit dem hochsten beschweren, dass Ihre Kais. Mt. von vielen Jahren her bei ihnen in eigner Person keine Landtage gehalten und ihr Obligen Ihrer Kais. Mt. nit fürbringen können.

Alsdann und nach Verrichtung des Märherischen Landtags werden die Kais. und E. Kunigl. Mt. und Liebd straks in Slesien ziehen und zu Presslau einen Fürstentag halten können und wiewol sich aus allerhand bisher verloffnen und einkombenen Handlungen keines andern zu vermnten ist, dann dass die Kais, und E. Kunigl. Mt. und Liebd mit derselbigen hochwichtigen eigen, gemeinen Landsund Parteisachen, so von vielen Jahren her von anderer vielfaltigen und unaufhörlichen Geschäft und Verhinderungen wegen ungeörtert hangen blieben, auf den Land- und Fürstentagen in Märhern und Slesien viel zu thuen haben werden, so wird doch demselbigen allem zu dememal nit abgeholfén werden können, sonder nach Verrichtung der Kais. und E. Kunigl. Mt. und Liebd eigenen und hochangelegenen und auch soviel muglich der Stände gemeinen furnemben Landsachen mochten Ihre Kais. Mt. die übrigen Parteihandlungen auf eine andere Zeit prorogiren und einstellen und werden sich Ihre Kais. und E. Kunigl. Mt. und Liebd die grossen vorsteenden Geschäft in bemelten beden Ländern hieran gar nit hinderu lassen, und folgunds fort in Lausitz und hernach hieher aufs Prager Schloss zu dem Landtage verrucken können.

Und wiewol die Hilf auch Piergelt in Behaim auf Galli negstkommend ausgeen werden und derohalber guet wäre, do alleine die Zeit und Gelegenheit solches geben könnte, dass der Landtag allhier zuvor und ehe gehalten und das Piergelt continuirt wurde, so kann doch solches von wegen oben erzelten hochwichtigen und unvermeidlichen Ursachen jetzo nit gescheen und ob auch gleich das Piergeld etlich Wochen nicht gereicht, wirdet dasselbige nit ein grosses antreffen und durch der zugehörigen Länder zeitliche Bewilligunge wieder eingebracht und er stattet, auch hernach mit der kunftigen bewilligten Steuer ein Weg und Mittl, damit dieselbige auf gelegne Termin gerichtet, getroffen werden können.

Beschliesslich haben die Kais. und E. Kunigl. Mt. und Lieb gnedig und vernunftig zu erachten, alldieweil die hügen Hilfen nit ausgeen, will Ihrer Kais. noch E. Kunigl. Mt. und Liebde gar nit zu raten sein Landtäge zu halten und andere Hilfen zubegeren, dann solches und dass bei ihnen ehe zwene als in den incorporirten Ländern ein Landtag gehalten, den Ständen nur zu desto merer Verwiderung und Disputirung Ursach geben wurde. Doch stelle ich dieses alles in der Kais. auch E. Kunigl. Mt. und Liebd ferner genedigs vaterlichs und bruederlichs Gefallen und Resolution.




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