66. Ferdinand I. králi Maximiliánovi o přípravách k české korunovací a jakým způsobem by spor mezi španělským a francouzským vyslancem v příčině přednosti při slavnosti korunovační urovnán býti mohl.

Sine dato. (1562.) Konc. v archivu česk. místodržitelství. K. 1/5.

... Wir haben E. L. Schreiben den 20. Augusti Linz dies gegenwertigen Jahrs datirt, den 25. empfangen, des Inhalts genediglich und väterlich vernommen, und nachdem wir unsern fr. lieben Sohn, Vetter und Fürsten Herzog Albrechten von Baiern neben E. L. genugsam avisirt, und welchergestalt S. L., desselben Gemahel und Hofgesind ihren Weg auf die angestellte Cronung allher nehmen sollen, Bericht gethan, auch allreit Personen S. L. im Land anzunehmen und bis zu E. L. zu beleiten, neben Generaln, damit dieselbig dester stattlicher zu Profant und sonst aller zuuelliger und erheischender Notturft gefurdert werden, als den (Titel) Obristmeister zu Strakonitz und Jan Tschabeliczký von Sautitz auf Teinetz geordnet, Iassen wir es bei solicher Anordnung gnediglich und veterlich verbleiben, wüllen auch also E. L. underthenigen Gutbedunken nach auf E. L. jungstes S. L. diesfalls gethanes Schreiben zu pesserer Nachrichtung Antwort gewarten.

Betreffend den Streit der spanischen und französischen Potschaft haben wir E. L. freundlichs gehorsams Gutbedunken auch zu vaterlichen Gnaden vernommen; wir tragen aber Fürsorg, dass E. L. Wolmeinung nach bei keinem Theil zu erhalten sein werde, dass sie sich in Zeit des Einritts vmd Crönung und derselben solemnitatibus anheims werden enthalten wöllen allerlei beweglicher Ursachen halben; wir haben aber auf diesés Mittel gedacht, dass nit allein diese zwei Potschaften, sondern die andern alle an unserm kaiserlichen Hof sich des Einritts enthalten möchten, aber in Zeit der Crönung wollten wir diese Underhandlungen zwischen den zwei strittigen Ambasciatoribus pflegen lassen; dieweil E. L. Crönung das Reich gar nit betrifft, und die Königl. W. in Spanien E. L. und derselben Gemahel Blutsfreundschaft, Vetterschaft, Bruderschaft und Schwegerschaft halben näher verwandt als dem König von Frankreich, dass diesfalls in E. L. Crönung den ersten Tag die spanische Potschaft bei solicher Solemnitet sei, wie dann sonst in dergleichen actibus von wegen der naheten Plutsfreundschaft gehalten wird, aber in der Solennitet unser fr. geliebten Tochter, E. L. Gemahel, Crönung möchte den andern Tag die französische Potschaft solichem actu beiwonen.

Derwegen wollen wir des Einritts halben diese Anordnung, wie obgemelt, thun, damit sich desselben alle Potschaften an unserm kaiserlichen Hof enthalten und zu E. L. glucklichen Ankunft, dann sich die Crönung etzlich Tag nach derselben verziehen wird, wollen wir weiter beider obgemelter spanischen und französischen Botschaft halben vom allen Sachen notturftige Handlung mit E. L. pflegen. Wir lassen es genedigist auch bei unsern vorigen vaterlichen wolmeinenden Gutbedunken verbleiben, wie dann E. L. damit sonlichen zufrieden, damit die Danksagung anstatt E. L. vom Bischof von Presla oder von Landshauptmann in Mehrern, da der Bischof der bemischen Sprach nit genugsam kündig, geschech; so wollen wir auch verfügen, damit E. L. und derselben Gemahel durch die Clerisei mit denen solemnitatibus, wie sich diesfalls geburt, vor der Kirchen empfahen und angenommen werden.

Beschliesslichen, dieweil E. L. etlich Ursachen einfüren, warum die Ungern nit wol auf dem Fischerad (Wyschehrad) liegen und losieren werden mügen, wollen wir die Verordnung thun, damit sie bei Sant Margaretha in den nechsten Dorfern daselbst umb losiert und underbracht werden, auch E. L. Quartirmeister beuelhen lassen, dass er mittlerweil befurder, dass sie dester statlicher mit Profandt und aller Notturft versehen werden.




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