59. Ferdinand I. králi Maximiliánovi o rozličných přípravách ke korunovací české.

NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 1562, 16. srpna. Konc. v archivu česk. místodržitelství. K. 1/5.

Wir haben E. L. Schreiben, darinnen Sie uns von wegen derselbigen und Ihrer geliebten Gemahl Einzugs auf das Prager Sloss, dann auch was fur Ceremonien und Solenniteten bei den Crönungen gehaten und die sonsten bei solcher grossen Menge und Anzal Volks guete Policei aufgerichtet werden muge, sunlich beantwurten, empfangen und sein Inhalt zu väterlichen Gnaden angehöret und vermerkt.

Erstlich soviel die Ordnung, welche im verschinen 52ten Jahre auf unsern Befel und gnedigste Ratification zu Gracz aufgerichtet, antrifft, aus derselbigen so wol auch der Ordnung, welche jetzo allhier durch etliche hiezu verordnete Officirer und Räte verfast worden, wollten wir eine Ordnung der Gelegenheit cüeser Lande und jeziger Zeit gemäss, wie wir es fur das bequemiste und peste erachten werden, eine Policei und guete Ordnung aufrichten, dieselbige auch volgends, wie gebürig, damit sich die Frembden und Einheimischen darnach werden zu richten haben, zu publiciren befelen und E. L. davon ein Abschrift, dass sie sich darin auch ihrer Notturft nach ersehen, zuschicken.

Wir lassen uns auch gefallen, dass die Strassen umb Prag durch hierzu verordnete Bereiter, damit, allerlei Vorkauferei verhuetet, beritten und dann auch eine Vacht auf alle Märkt, Pläcz zu Fürkombung allerlei Zank, Rumor und Lermen zwischen den Kaufern und Verkaufern, dann auch dass zu den Wachten in Prager Stedten von unsern, E. L. und auch unsers freundlichen lieben Sous Erzherzog Ferdinand Höfen etliche Personen verordnet werden und wollen darauf gnedigst bedacht sein; damit solches alles notwendig bestellt und angeordnet werde, und soviel E. L. Hof betrifft, dasselbig werden Sie auch wissen zu verordnen.

Als auch E. L. uns underschiedlich verzeichnet zugeschickt, wie E. L. sambt derselbigen liebsten Gemahl, sowohl S. L. Herzog Albrechten zu Baiern, auch der andern Personen, so mit E. L. aus der Cron Hungern und den Erbländern zu Eren und Gefallen ziehen, Ihre Reise und Nachtleger angestellt und ausgetheilt haben, dann auch, dass alle bemelte Haufen, so wol die aus den incorporirten Ländern zu Jessenicz zwo Meilen von Praga zu E. L. stossen, und dann wie die Haufen im Einzug aufeinander ziehen und reiten sollen, das alles lassen wir bei E. L. Austeilung und Verordnung verbleiben. Soviel aber unsere bede geliebte Söne Erzherzog Ferdinand und Erzherzog Carln Entgegenzug und E. L. hierein Beleitung betrifft, dieselbigen haben sich gegen uns gehorsam blich erclert, dass sie E. L. als Brudere und nicht wie andere entgegen reiten und aufs Prager Sloss beleiten wollen.

Betreffend, dass E. L. und derselbigen liebste Gemahl unter eins und mit eine Rede empfangen werden möchten, lassen wir uns gleichwol diesen Artikel gnedigst gefallen; jedoch wollen wir denselbigen den Officiren und Räten, so etlich Tage vor dem Einritt bei uns erscheinen sollen, anzeigen und zweiflen nicht, sie werden dies auch dabei verbleiben lassen. E. L. werden auch den Bischof zu Preslaw, dass er die Danksagung gegen der Geistlichkeit von wegen E. L. in lateinischer Sprach thue, wol gebrauchen können. Da auch ermelt Bischof der behemischen Sprach also erfaren und kundig, konnte er die behemische Danksagung auch verrichten; woferre er aber dasselbig in behemischer Sprach zuuerrichten nicht vertraute, so achten wir, E. L. mochte den Landshaubtman in Märhern, so auch ohne das E. L. Hofgesind ist, als eine ansehenliche Person, dieweil sich solches zweien Personen in dieser Cron zuuerrichten nicht wol schicken will, darzu gebrauchen.

Dass aber S. L. Herzog Albrecht durch die behemischen Officirer und Stende auch dazumal im Felde empfangen werden sollte, solches (dieweiln S. L. alleine E. L. zu Eren hierher komben und die Stende dasselbig nicht angeet) achten wir nicht fur notwendig sonder solche Empfahung kann unsers Erachtens am bequemisten erstlich hernach in S. L. Herberge oder Zimbern durch die Officirer und Rete, wie sie dann hieuor gegen andern Chur- und Fürsten, so hieher komben sein, auch gethan haben, verrichtet werden; die Entgegenschickung aber bis auf die Granitz beschicht pillich, wollen auch auf zwo Personen des Herrn- und Ritterstands, so darzu gebraucht werden sollen, bedacht sein und dieselbigen zeitlich genug, damit sie S. L, auf den Granitz annemben und bis zu E. L. beleiten, abfertigen.

Nachdeme auch E. L. in Ihren Schreiben dieses Artigls halber betreffende, dass Sie sambt Ihrer geliebten Gemahl nach Ausweisung unsers hieuor E. L, zugeschichten Ratschlages vor der Thuxnkirchen abtreten und hinein geen sollten, Meldung thun und gerne wollten, dass die Clerisei E. L. vor des Erzbischofs Hause empfahen und Sie alsdann den nägsten zu uns reiten möchten, tragen wir Fürsorge, solches werde sich gai nicht schicken noch gepüren wellen, dann wir wissen, dass bei unserer Vorfahren Kaiser und Könige zu Beheim, auch unserer Crönung und allen dergleichen Solennitatibus und Einzugen allbege der löbliche Gebrauch gehalten worden und werdet, dass man vor der Kirchen abzutreten, alldo die Clerfsei in ihrem habitu solemni aufwarten, darein zu geen, alldo die gewonliche Benediction zu empfahen und das Te Deum laudamus anzuhören pfleget. Derowegen wir nochxnaln für christlich, catolisch und guet achten, auch keiues Wegs auszulassen sich gepüren will, sondern, dass solches vermug angeregts verfassten und E. L. zugeschickten Ratschlags zu derselbigen durch göttliche Verleihung glücklichen Ankunft auch also beschehe. Wir wollen auch die Verordnung thuen, damit zum Abtreten ein geraumer Platz und in die Kirche ein gueter Eingang gemacht werden solle und das hieige Frauenzimmer alldo desto füeglicher auf E. L. Gemahl warten könne. Dergleichen wollen wir auch von wegen der inficirten Personen, woferne sich was zutruge, das doch der Allmechtige gnediglich verhueten welle, soviel muglich die Verordnung thun, damit dieselbigen auf ein Ort gethan und mit Wartung versehen werden sollen; nichts desto weniger auch anzuordnen befelen, damit allerlei Unlust, Raufen und Schlahen durch die Pueben und dann Rotirung des Gesinds, daraus dann zu Zeiten allerlei Unrat und Rumor erfolgen, wie E. L. in derselbig Schreiben selbest fur ratsamb erachteten, abgestellt und nicht gelitten werde.

Ferner meldet auch E. L. Schreiben, damit für die Hungern in den umbliegenden Dörfern nahend bei Prag Losamenter zu Wege gebracht werden möchten; dass aber solches wol zuthun sei, können wir bei uns nicht befinden, dann wir die Fursorge tragen, sie wurden, wie dann sie gerne zu thun pflegen, den Leuten allerlei Victualien und Fuetterung ihres Gefallens nemben, auch denen, so in die Prager Stedte allerlei Profiant und Notturft furen und tragen, dieselbig auf den Strassen und Wegen mit Gewalt abdringen wellen, daraus dann allerlei Unrat und Pöses erfolgen könnte, die Leute auch, dass sie alsdann nichts zufueren noch zuetragen wurden, scheuch und abwendig machen. Derowegen wir fur das peste erachten, dass bemelte Hungern auch in der Stadt losirt werden, inmassen dann wir die Verordnung gethan, dass sie alleine auf dem Wischehrad, daselbsten sie genug Platz haben, auch zu Dienst komben werden und bei einander bleiben können, forirt und einlosirt werden sollen. Dieweiln wir auch uns besorgen, sie möchten im Hereinziehen den Leuten allerlei Schaden zuznfügen sich untersteen, auch in Herbrigen nicht bezalen wellen, derowegen achten wir ein Notturft zu sein, dass E. L. ihnen Personen, die sie fueren und davon abwenden, zuordnen wollten; dann sollten sie jemanden Schaden zufugen, haben E. L. zubedenken, dass die Leute solches bei Ihnen suchen und fordern werden.

Besliesslich, wiewol wir hiuor der Profiant und Victualien halber auf den Strassen Fursehung gethan, so wellen wir doch solches nochmaln also verordnen und befelen, dass sich die Leute in allen Nachtlegern mit Fuetterung und Prohant gefast machen, auch die Wege, Pruggen und Thämme gepessert und gen Štiřín etliche Zelt verordnet werden sollen.




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