22. Ferdinand I. žádá arciknížete Ferdinanda za dobré zdání, kdy by sněm na hrad Pražský položen býti měl.

VE VÍDNI, 1561, 17. srpna. Konc. v archivu česk. místodržitelství.

... Wir haben D. L. sunlichs Schreiben vom 17. negstverschienes Monats Juni datirt, auch die ausgeführten gehorsamen Guetbedunken von wegen Haltung kunftiger Landtag und was denselbigen Artikeln mehr anhängig ist und D. L. auf vorigen unsern väterlichen Beuelch mit unsern obristen Landofficieren in geheim notturftiglich und fleissig beratschlagt hat, zu vaterlichen Gnaden und Wolgefallen nach lengs verlesend angehört und vernommen; dass wir aber D. L. darüber bisheran nit beantwort, ist die Ursach, dass wir die Zeit her alle Umbstend und, Gelegenheit und wie sich die Sachen anlassen möchten, in ein gnedigsten Bedacht genommen haben. Und obwol D. L. sunlichs Bedenken, dass wir den Landtag zu Prag ungeuerlich nach Anfang des negstkommenden Landrechtens in sechs oder acht Tagen publiciern lassen möchten, dieweil eben zur selben Zeit one das zum Landrechten viel Personen aus allen Ständen und Kreisen ihrer Rechtshendl und andeřer Ursach halb dahin kommen muessen, so geben wir doch D. L. hinwiederumb väterlich zu erkennen, dass uns nach Gelegenheit aller Umbstend am zueträglichisten sein will, dass berurter Landtag auf den Tag, wann die Ladungen publiciert werden, wie solichs hievor auch oft beschehen, ausgeschrieben werd, in Ansehung, dass zu Publicirung der Ladungen des meistentheils Personen erscheinen, und alsbald wieder hinweg ziehen, weliche dieser Gestalt, so der Landtag zu obbemelter Zeit bei Publicirung der Ladungen gehalten wirdet, daselbst verbleiben werden muessen. Und dieweil wir auch gnediglich entschlossen sein, die Proposition mit D. L. auch etlichen unsern vertrauten Officiern und Räten erst zu unsrer, wills Gott, glücklichen Ankunft in Behaim zu beratschlagen, so wäre abermals am zueträglichisten, dass soliches ehe dann das Landrecht anbeen würdet (beschähe), wie wir dann etliche Tag zuvor vermittels göttlicher Hilf zu Prag sein, die Officier zu uns fordern, und mit der Beratschlagung gemelter Proposition fürgeen wollen; dann sunst, wann wir die Proposition erst in werenden Landrechten beratschlagen und nur etzliche Officier zu solicher Beratschlagung fordern und die andern auslassen sollten, so würden sich soliches die ausgelassenen (wie D. L. vernunftiglich selbst zu erachten) nicht wenig beschweren.

Derohalben sein wir aus diesen únd andern mehr Ursachen gnediglich entschlossen, den Landtag, wie obsteet, wann die Ladungen publicirt werden, zu halten, auch unser Reiss nach Prag auf Znaym und Podebrot zu nemben und etlich Tag vor Michaelis in Behaimb zu sein. Ee wir aber berürten Landtag ausschreiben, haben wir dannocht solch unser ferner vätérliche und gnedigiste Bedenken an D. L. zu derselben sunlichen Wiederantwort gelangen wellen lasšen, ob D. L. wit starke Bedenken dawider hetten, dass wir die Landtagsausschreibung auf bemelte Zeit also fertigen lassen wöllen.




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