19. Arcikníže Ferdinand podává císaři Ferdinandovi I. své dobré zdání, kdy by v Čechách a jiných zemích koruny České sněmové držáni býti měli.

V PRAZE, 1561, 17. června. Orig. v archivu česk. místodržitelství.

... Eur Kais. Mt. genediges und vaterlichs Schreiben am achten Tag dits Monats ausgangen, darinnen sie genediglich vermelden, Eur. Kais. Mt. könnten von wegen der grossen und hohen vorsteenden Noth, wie es leider mit dem grausamben Erbfeind dem Turken und den Ortflecken eine nachteilige, beschwerliche und sorgsambe Gelegenheit hat, mit umbgeen, in Eur Mt. Cron Beheim und incorporirten Ländern Landtage anszuschreiben und omb Hilfen und weitere Vorsehung mit Eur Kais. Mt. getrenen Undenhanen auf allerlei Weg zu handlen, derowegen Eur Kais. Mt. mir auch gnedig und väterlich auferlegen, ich wollte mit Eur Kais. Mt. obristen Landofficirern ganz vertreulich und in aller Geheimb notturftiglich beratschlagen, auf welche Zeit vor oder nach Galli Eur Kais. Mt. die Landtage ausschreiben, an welchem Ort den ersten Landtag halten, ob die Ausschuss aus den incorporirten Ländern hierzu gen Prag auf den Haubtlandtag, dann auch Eur Kais. Mt. Officirer und Räthe aus der Cron Beheim und incorporirten Ländern zuuor zu Eur Mt. erfordert werden sollen, habe ich gehorsamblich empfangen und desselbigen Inhalt vernomben, auch alspalde angeregte hochwichtige und notwendige Handlung mit Eur Kais. Mt. obristen Officirern notturftiglich und alles Fleisses beratschlaget. Und befinde warlich, dass an diesem, wie oben gemeldet, mit alleine Eur Kais. Mt. und derselbigen getreuen Underthanen, sonder auch allgemeiner Christenheit hoch und viel gelegen ist, damit dieser grossen vorsteenden Geferlicheit zeitlichen vorgetrachtet werde, welches aber mit ander Gestalt, alleine durch Eur Kais. Mt. getreuen Ünderthanen Hilfe und Zuthat beschehen kann hierzu dann hochlich vonnotten sein will, dass Eur Kais. Mt. in derselbigen Kunigreichen und Ländern gemeine Landtage ausschreiben, dieselbigen selbst besuchen und halten, dann sollten Eur Kais. Mt. beuorab in der Cron Beheim den Haubtlandtag in Gegenwurt derselbigen kaiserlichen Person mit, halten, wäre zu besorgen, es möchte nach Gestalt der itzigen Leufte wenig Fruchtbarkeit und Nutz geschaft werden. Derowegen wäre mein underthanigs und gehorsambs Gutbedunken, Eur Kais. Mt. geruhten erstlich alhier in der Cron Beheim auf dem Prager Schloss, alda die Landtage dem alten Herkomben und Gebrauch nach gehalten werden, anzüsetzen, dann obwol der Landrechtsstuben halber, nachdeme dieselbige noch unerpauet, auch solicher Paw diesen itzigen Sumer nit kann vollbracht werden, dass man zum Abtreten und Beratschlahung Eur Kais. Mt. Proposition nit Platz und Raum haben wurde, ein Bedenken vorgefallen, so kann doch bemelte Stube palde und mit einem geringen Unkosten zugericht und verwaret werden, dass Eur Kais. Mt. darinnen die Proposition sicher thun lassen und als dann der Herrnstand wie gepreuchlich sich daselbsten von den Sachen underreden und handlen können.

Die Zeit aber, auf welche bemelter Landtag angesetzt und gehalten werden möchte, hette ich aus folgenden Ursachen hierzu am bequembsten geachtet, dass Eur Kais. Mt. denselbigen ungeferlich nach Anfang des negst kombenden Landrechtens in sechs oder acht Tagen publiciren und anstimben lassen möchten, dann zue selbiger Zeit one das zum Landrechten viel Leute aus allen Ständen und Kreisen von wegen ihrer habenden Rechtshändl auch Erlegung des letzten Theils an der bewilligten dreijährigen Hilf hieher komben mussen und werden sich also die Leute, sintmal zu gleich der Landtag und Recht, sonderlich die Waisentage gehalten und beden ein gnuge und Ausrichtung bescheen mugen, umb souil desto weniger zu beschweren haben, welche Ursachen Eur Kais. Mt, in derselbigen Ausschreiben auch mit vermelden lassen können und wiewol bei Beratschlahung dieses Punkts das Bedenken auch mit vorgefallen, es möchte solche Ansetzung des Landtags an Erlegung bemeltes letzten Theils ein Verhinderung bringen und die Leute sich beschweren, dass noch vor Ausgang der hievor bewilligten an sie ein andere Hilf begeret wurde, so können doch sie dasselbige in Betrachtung der hohen unvermeidlichen Noth, die dann Eur Kais. Mt. in derselbigen Proposition ihnen genedigist und wol werden auszufurn lassen wissen und sonderlich dieweil es ihnen selbsten, damit grosser Unkosten und Zerung ersparet, zum besten beschieht, fuglich nit thun, dann hievor gleicher gestalt auch geschehen ist. Woferne nun Eur Kais. Mt. in deme wie jetzo gemeldet kein Bedenken haben wurden, lasse ichs bei oben vermelten meinem gehorsamben Gutbedunken wenden.

Dass aber Eur Kais. Mt. in den zugehörigen Ländern zuvor und ehe dann in der Cron Beheim von wegen dieser vorsteenden Noth einigen Landtag halten sollten, dazu kann Eur Kais. Mt. ich keines weges raten; dann einmal haben solches Eur Kais. Mt. aus den hievor geptlognen Landtagshandlungen genugsaxnb erfaren, dass auf solchen Landtagen gar selten was fruchtbarlicbs ausgericht ist worden, sonder haben albege die Stände der incorporirten Länder auf die Cron als das Haubt gewiesen, derselbigen nit vorgreifen wollen und da sie gleich was bewilligt, albege mit dieser Condition und Vorbehalt geschlossen, woferne die Stände der Cron Beheim dasselbige auch also willigen wurden, wolten sie ihre Hilfen leisten, daraus dann erfolget, dass nach der Cron Beheim Bewilligung in den incorporirten Ländern wieder von neuem Landtage haben gehalten werden müssen.

Gleichergestalt auch wenn die zugehörigen Länder ihre vollmeähtige Ausschuss auf die hieige Landtage schicken sollen, mussen albege zuvor und hernach Landtage gehalten und zwiefachiger Unkosten auf Haltung der Landtage und die Abfertigung hieher angewandt wer den und haben sich die bemelte Stände zum oftermalen auf den verschienen Landtagen solcher Schickung mit dem hochsten beschweret und fast daselbsten und allhier vernemben lassen, sie wolten hinfuran nit meln ihre volmechtige Ausschuss hieher abfertigen, dass also in Zweifel steet, ob solches bei ihnen erhalten werden könnte; zu deme, welches das meiste ist, geen die Handlungen auf solchen Landtagen, dabei die Ausschüsse sein, gar beschwerlich, muselig und langsamb von statten, und hat gleich das Ansehen, samb machte ein Parthei die ander stutzig und widerwertig, dass man also desto langsamber zum Beschluss komben kann. Wenn aber die Stände in Beheim gewilligt haben, können alsdann sich die nachgeenden Länder destoweniger Behelf und Ausfluchte furwenden und werden also zu der Bewilligung und Leistung desto ee gebracht.

Dass Eur Kais. Mt. auch gnedigist zu wissen begern, ob der Sachen zutreglich sein würde, da Eur Kais. Mt. aus der Cron Beheim und iricorporirten Ländern derselbigen Officirer und Räthe zu sich erforderten und dieses, so sie unvermeidlich vorhaben, mit ihnen beratschlagten, kann ich aus allerlei Ursachen und Umbstenden nit befinden, dass solches dem Handel zuträglich und nutzlich sein sollte. Dann einmal wissen dieselbigen alle, dass die Noth viel grösser verhandew ist, dann sie Eur Kais. Mt. inen erzelen und furhalten können, und erfolget aus solchen Erforderungen allerlei llisstrauen, dann hernach bei den Landtägen die Stände nit anders meinen, dann alles das, so Eur Kais. Mt. an sie begeren, sei albereit durch dieselbigen Personen nit alleine abgehandelt und beschlossen, sonder Eur Kais. Mt. sei auch solches von ihnen also gerathen, darauf gewiesen und geleitet worden, dadurch dann, wie Eur Kais. Mt. genedigist zu ermessen haben, wie oben gemeldet, zwischen den Ständen nur ein Missverstand erregt und können auch dieses Verdachts halber bei ihren Freunden Eur Mt. pestes nit handlen, noch befordern. Derowegen halte ich solche Erforderung fur vergebenlich und unnötig, kann auch Eur Kais. Mt. dazu gehorsamblich nit raten, doch will ich solches zu Eur Kais. Mt. ferner genedigisten Bedenken, Resolution und Wolgefallen gehorsamblich gestellt haben.

Alleine das kann ich nit umbgeen Eur Kais. Mt. gehorsamblich anzuzeigen, dass mir die Landofficirer, mit denen ich dieses, wie oben erzelet, beratschlaget, unter anderm den Bericht gethan haben, dass etliche Tage zuuor, dann mir angeregt Eur Mt. Schreiben zukomben, Personen des Herrnund Ritterstandes, ihnen von dieser Eur Mt. vorhabenden Handlung, dass Eur Kais. Mt. in kurz in die Cron Behaim komben, ein Landtag halten, auch Personen von hinnen erfordern wurden, Anzeigung gethan hetten. Wie sie aber das erfahren, ist fur mir verporgen, vermelde auch solches Eur Kais. flIt. nur darumben gehorsamblich, dass Eur Mt. nit gedenken möchten, solches were von errnelten Officirern lautbar gemacht worden.




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