10. Arcikníže Ferdinand podává císaøi Ferdinandu I. své dobré zdání, kdy by snìmové v zemích koruny Èeské rozepsáni a zahájeni býti mìli.

V PRAZE, 1558, 18. èervence. Nìmecký konc. v archivu èesk. místodržitelství.

Allergnedigister liebster Herr und Vater! Demnach E. Röm. Kai. Mt. mir in derselbigen Schreiben gnediglich und väterlich zu erkennen geben, dass sie zu Erhaltung der Cron Hungern, auch der besetzten Ortflecken und Granitzen E. Mt. Kunigreich, Erbland und getreuer Unterthanen auf kunftigs Jahr abermals und sonderlich umb eine beharrliche Hilf wider den Erbfeind gemeiner Christenheit den Turgen fur ihrem Verrucken auf den angestellten Reichstag gnedigist zu ersuechen entschlossen und Vorhabens sein, derowegen mir gnediglich beuehlend, ich wollte mit E. Mt. negst bei Prag gesessnen Landtofficiern notturftiglich beratschlagen, auf welchen Tag und Zeit E. Mt. in derselben Cron Behaim auf Prager Sloss einen gemeinen Landtag halten, und ob auch dazu aus den incorporirten Landen Mähren, Schlesien und Lausitz vollmechtige Ausschuss möchten erfordert werden; alles vermüg und nach Ausweis E. Mt. angeregts Schreibens.

Hierauf will E. Mt. ich gehorsamblich nicht pergen, dass ich alspald zu mir hieher den obristen Landhofmeister, Landcammerer und Landrichter erfordert, so habe ich auch zwo alhie bei mir Jan Smecziansky, Burggraf zue Karlstein, und den obristen Landschreiber gehabt (wie wol der obrist Landcammrer nicht herkomben) und mit ihnen berürts Euer Mt. Schreiben nach Notturft beratschlagt. Und kann auch kein andres befinden, dann dass E. Mt. gnedigstes Vorhaben, auf dass von wegen der beuorstehenden grossen Geferligkeit der Landtag gehalten und umb eine beharrliche Hilf mit E. Mt. getreuen Unterthanen gehandlet werde, gross von notten ist, und hette demnach gehorsamblich geachtet, es sollte zu Haltung angeregts Landtags, sintemal solches von wegen Einbringung der heurigen Frucht und der wieder angeenden Wintersaat und anderer genöttigen Arbeit und Wirthschaft nit wol ee beschehen kann, hierzu die bequemiste Zeit sein zu dem negstkünftigen Landrechten Jeronymi, dann zu derselben Zeit one das eine grosse Anzahl der Stände von wegen ihrer habenden Rechtfertigungen alhier sein muess, und aldieweil man die Landrecht nicht verschieben würde, von hinnen nicht verreisen kann, auch zu vermuthen ist, dass ohne das zur selben Zeit die Stände in grosser Anzahl alhier sein werden. So sein auch hievor mehr dann einmal die Landtäge und Recht zugleich gehalten worden, dass dieses kein Neuikeit, derer sich die Leut beschweren kondten, dann eines genottiger dann das andere ist, und möchten also E. Mt. benennten Landtag auf den Freitag am Tage Jeronymi einzukomben und den Sambstag hernach den Fürtrag zu thun, ausschreiben, einsetzen und publicieren lassen.

Und obwol von diesem Landtage eine kurze Zeit bis auf den angestellten Reichstag sein würde, so bin ich doch gueter Hoffnung, die Stände würden sich von wegen desselbigen und der beuorsteenden grossen Noth zu schleunigen Beschluss befördern, auf dass E. Mt. an derselben vorhabenden Reise auch nicht möchten verhindert werden; wiewol auch ich mit den Officiern lieber gesehen, dass dieser Landtag für angeregter Zeit möchte gehalten werden, so trage ich aber Fürsorge, diese Leut möchten sich beschweren, dass sie erstlich den Landtag und hernach den Rechten, weil eines dem andern pald folgen. würde, ab und auswarten müsten; sollten aber Eu. Mt. denselbigen auch langsamb (?) ansetzen, so möchten Eu. Mt. hernach an derselbigen Reise auch aufgehalten und verhindert werden.

Soviel aber den andern Artikel, ob E. Mt. mit den incorporirten Ländern umb Abfertigung ihrer vollmechtigen Ausschuss zu diesem Landtag handlen und derhalben sondere Landtage in jedem Lande halten lassen möchten, betreffen thuet, wissen E. Mt. sich gnedigist und wol zu erindern, wie gar beschwerlich E. Mt. bishero solche Abfertigung der Ausschuss bei den incorporirten Landen erhalten, auch sich letzlich ausdruckenlich gleich mit einer Protestation vernemben lassen, sie wollten aus allerlei eingewendten Ursachen hinfüran nicht mehr ihre Vollmechtige auf die Landtage hiehero abfertigen, der Ursach halben E. Mt. auch solches numer auf zweien Landtagen an sie nicht begern dörfen. So haben E. Mt. auch bisher wol spüren, sehen und vermerken können, dass dieselbige Ausschuss die hiesigen Landtage mehr aufgezogen und verhindert, dann den Handel befördert haben, und da angeregte Ausschuss neben den Ständen der Cron Behaim was bewilliget, haben doch nichts desto weniger hernach erst in den incorporirten Landen andere unterschiedliche Landtage gehalten werden müssen, bei welchen fast soviel Disputirn, Verhinderungen und Beschwerungen vorgefallen, dass man mit ihnen alle Artikel von neuem tractirn, handlen, schliessen und eben so viel Mühe, als hette ihr Bewilligung von neuem zu wege gebracht werden sollen, haben müssen. Zu deine geht auch auf solche Abfertigung mit Haltung der Landtäge und Schickung der Ausschuss ein grosser und mehr dann doppelter Unkosten, dessen sich dann die Stände der Cron Behem und incorporirten Lande neben andern Artikeln zum höchsten beschweret haben, derowegen kann ich sowol die ermelte Officier keineswegs für rathsamb und zueträglich erachten, dass E. Mt. bei den incorporirten Landen umb Abfertigung der Ausschuss handlen lassen sollten, sondern ist mein gehorsamblich Guetbedunken, Euer Mt. wollten im Namben Gottes in Marggrafthumb Märhern, dieweilen E. Mt. im hinein Reisen daselbsten durchziehen müssen, den Anfang machen und in eigner Person (dieweilen ausser derselben persondlichen Gegenwart nicht viel fruchtbarliches, wie zu besorgen ist, gerichtet werden möchte) ein Landtag zu Znaim oder derselben Gelegenheit nach an einem andern Ort halten, dann wir zweiflen gar nit, die Stände als die dem Feuer am negsten gesessen, werden auf Euer Mt. gnedigste und vaterliche Erzelung der beuorsteenden grossen Noth sich ihrem höchsten Vermügen nach angreifen und underthenigst erzeigen; und da auch gleich ein mereres bei ihnen zu erhalten nicht sein würde, so werden sie doch zum wenigsten dasjenige, so die Stände dieses Königreichs hernach willigen werden, auch zu leisten und zu geben zuesagen und bewilligen: wofern auch sie fürwenden wollten, dass ihnen nicht gepürete dem Haubt vorzugreifen, können E. Mt. ihnen solches mit deme, dass sie, wie gemelt, dem Feindt am negsten gesessen, auch mit andern gueten begründten Argumentis ableinen und zu der Bewilligung bringen, welches auch hernach bei den hiesigen und andern Landtagen ein guete Zuthuung und Förderung sein würde.

Und nach Vollbringung und Beschluss bemelter beder Landtage möchten E. Mt. die andern in Schlesien und Lausitz auch ihrer gnedigsten Gelegenheit nach ausschreiben und halten lassen, welche, so der Marherische und Böhmische Landtag glücklich beschlossen, durch Commissarien können und mügen verrichtet werden.

Dass aber E. Mt. in dem Ausschreiben des böhmischen Landtags von einer beharrlichen Hilf und was sie sonsten zu handlen Vorhabens wären, Meldung thun sollte, dazu kann ich gehorsamblich nicht rathen, allein dass solche Ausschreiben den vorigen gemäss gestellt und verfertigt und hernach, so viel von nötten, in den Fürtrag verfasst würde. - Doch stelle ich solichs alles in E. Mt. gnedigstes Wolgefallen, ferner Bedenken und Resolution. Und ich etc.




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