238. König Ferdinand I. frägt seinen Sohn den Erzherzog Ferdinand, welche Steuern man am nächst abzuhaltenden Landtag zu Prag von den Ständen Böhmens begehren solle.

dd. WIEN, 6. Aug. 1554. - Orig. im k. k. Statthalt.-Arch. zu Prag. L. 34/1512-1566.

Durchleuchtiger etc. Wir haben Deiner Lieb, desgleichen unsrer Behemischen Officier und Räth Rath und Gutbedunken, welichermassen und mit was Bescheidenheit der Fürtrag in unserm jetzigen vorhabenden Landtag den Ständen in unserm Kunigreich Böheim beschehen soll und mechte, empfangen, nach lengs mit Gnaden angehört und verstanden.

Geben auch auf solich Schreiben Deiner Lieb und ihnen unsern behemischen Officiern und Räthen in einem andern unserm Schreiben wiederumben Bescheid und Antwurt, wie dieselben vernehmen werden. - Dieweil aber in demselben Deiner Lieb und berürten behemischen Officier und Räth Gutbedunken nit ausdruckenlichen vermelt oder begriffen, was wir an vermelte Stand des Kunigreichs Beheims neben und über das Piergeld begeren mechten oder sollen, sonder dasselbig ihnen den Ständen heimbgestellt wirdet, so haben wir in angeregter Sachen nit allein das Bedenken, sondern sein auch in diesem Fall gleich zweiflig, ob fürträglich und pesser wäre, etwas benants zu begeren, oder ihnen den Ständen die Sachen vermug angeregts Gutbedunken frei heimbzustellen. Und wiewol wir solichen Artikl zu unserer schierist glücklichen Ankunft geen Prag von neuem und wiederumben neben und mit Deiner Lieb, angeregten behemischen Officieren und Räthen der Notturft nach berathschlagen wellen, so ist doch nicht dest weniger unser gnediger Bereich, dass Dein Lieb allein mit unsern verordneten behemischen Cammer-Räthen hiezwischen und mittlerweil, was Dieselb und Sie in obvermelter Sachen für das bequemblichist, pest und nutzlichist ansehen wirdet, auf was Mittl und Weg wir auch zu berürter unser Hineinankunft diesen Artikl mit obgedachten unsern behemischen Officieren und Räthen rathschlagen mügen und sollen und auf was Weg das Begeren gestellt werden mechte, alles Fleiss erwegen und berathschlagen.

Zum andern, weil wir, wie Deiner Lieb zum Theil unverporgen, in den nechst vergangenen Jahren her durch die langwierigen beschwerlichen Kriegslauf jedermassen so hoch in Schulden und Verpfendung unsrer Cammergüter kumen sein, also dass wir pillichen und aus genügsamen Ursachen bewegt werden, auf Mittl und Weg zu gedenken, dardurch wir soliches grossen Lasts einstheils und so viel müglichen enthebt und unsrer Cammer-Einkumen gemehrt und gepessert werden, so haben wir hierinen das Bedenken, ob nit aus obvermelten und andern Ursachen mit Gelegenheit neben und über die gemeinen Auflagen und Steuern noch andere Mittl an die Stand berürts unsers Kunigreichs Beheim begert und erlangt werden mechten, als nemblichen, dieweil von allem Wein in unser Cron Behaim kein Un- oder Weingeld, desgleichen auch von den Fischen, so daselbs allenthalben schockweiss verkauft werden, gleichsfalls nichts gegeben wirdet, ob nit auf diese zwei Stuck als den Wein und Fisch, in Erwegung, dass den Weinungelt nit allein die Armen und Inwohnenden sondern viel mehr die Durchreisenden sowol als sie, desgleichen das Fischgeld am meisten die Ausländer, weil die Fisch in grosser Anzahl aus dem Land geführt werden, dargeben und bezahlen müssten, etwas gepür-lichs und unbeschwerlichs geschlagen und dardurch unsrer Cammer-Einkumen gemehrt werden mechte.

Derhalben ist unser gnediger Bereich, dass Dein Lieb hieobvermelt unser Bedenken gleichsfalls allein mit und neben berürten unsern behemischen Cammer-Räthen alles Fleiss erwegen und rathschlagen, ob auch und mit was Bescheidenheit solche zwen Artikel mit gedachten unsern behemischen Officieren berathschlagt mechten werden.

Zum dritten und letzten bedenken wir Notturft zu sein, dass oft vermelte Stand in erneutem jetzigen Landtag von wegen förderlicher Erlegung der noch ausstendigen Steuer angesucht und vermant würden; dieweil wir aber nit wissen, wie sich gedachte Stand sider Deiner Lieb uns derwegen gethanen Schreiben, darinnen ein grosser Ausstand befunden, mit der Erlegung bis anher erzeigt und verhalten und ob es ein Notturft sein, dass solliches in angeregtem Landtag fürgepracht würde, oder wie sie die Stand sonsten zu der Erlegung und Einpringung vermelter ausstendigen Steuer gepracht oder gehalten und damit auch in allweg nit etwo von einer geringen Ursach wegen die alt Beschwerung verneuert werden mechte, so ist abermals unser gnediger Bereich, dass Dein Lieb diesen Artikel gleichsfalls wie die andern mit und neben den behemischen Cammer-Räthen alles Fleiss erwegen und berathschlagen und hieobvermelte Sachen und Handlungen alle dermassen wie hieobgeschrieben steet befördern, damit wir alspald zu unsrer glücklichen Hineinankunft darinnen lautern guten Bericht, uns auch darauf zu entschliessen haben. An dem allen vollziehen Dein Lieb unsern vatterlichen Willen und Meinung.

Geben in unsrer Stadt Wien den sechsten Tag Augusti anno im vierundfünfzigisten...




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