216. Antwort der Stadt Nürnberg über die von König Ferdinand angeordnete Nachforschung nach den Effecten, welche Kaspar Pflug bei einem Nürnberger Bürger aufgehoben haben soll.

16. Augusti 1549. - Original des böhm. Statthalterei-Archivs. K 1/128-136.

Allerdurchleuchtigster, Grossmechtiger Kunig. Euer Kuniglichen Maiestat seien unser underthenigst, schuldig, gehorsam und willig Dienst demutiglicli und mit allem Fleiss voran bereit. Aller gnedigister Herr. Euer Kunigl. Mt. Schreiben und Anzeig, als sollten vor dieser Zeit etliche Truhen und Fässer Caspar Pflügen zugehörig, darinnen Credenzen und Kleinoter, Silbergeschirr, Brief und anders eingemacht, zu unserm Burger Mertin Rosentaler gefurt, und ihme behaltnussweise uberantwurt, auch noch bei ihme vorhanden sein, mit angehenktem Bereich und allergnedigstem Begern, dass wir in solchem grundliche und eigentliche Erkundigung thun, was wir auch also bei ihme oder andern vorhanden sein befinden wurden, dasselbige inzuziehen und biss auf Euer Kunigl. Mt. weitern Beschaid in Verwarung behalten, oder im Fall dass nichts mehr darvon vorhanden, fleissig zu erfahren, durch wen oder welche Personen, auch wohin und wann solchs gehebt und verfurt worden, und in dem allem Euer Kunigl. Mt. forderlichen schriftlichen Bericht zuzeschicken, haben wir in underthenigster Gehorsam mit geburender Reverenz empfangen, und seine fernem Inhalts vernommen, und dieweiln wir Euer Kunigl. Mt. hierinnen underthenigste Wilfarung zu leisten uns schuldig erkennen, nit underlassen, den bemelten unsern Burgern Martin Rosentaler sampt seinem Sun Hanibald Rosentaler genannt alspald für uns zu beschicken, und sie bede auf obberurt E. Kun. Mt. Schreiben von ein Punkten auf den andern mit allem Fleiss zu besprachen, sie auch ernstlich zu ermanen, in Craft ihrer Burgerspflicht und Eide die lauter Warheit, was ihren von diesen Dingen allenthalben zu wissen, anzuzeigen und uns nichts derhalben zu pergen, mit angehengter Erinnerung, was ihren sonst, so sichs mit der Zeit änderst erfinden solt, für Gefahr daraus zu gewarten. Darauf nun sie die bede Rosentaler sich erstlich zum höchsten verwundert und befrembdet, wer doch sie bei Euer Kunigl. Mt. dermassen eingetragen, und daneben weiter bei ihren Bürgerpflichten angesagt, dass weder ihnen beden, noch auch ihrem Gesind von solchen Truhen, Fässern noch anderm, darinnen obberurte Stuck laut Euer Kunigl. Mt. Schreibens sein sollen, gar nichts zukommen, noch behaltungsweise uberantwurt worden, also dass sie nit allein gar nichts dem in Euer Kun. Mt. Schreiben vermeltem Caspar Pflügen zustendigs bei ihren Händen hetten, sonder were auch ihnen nit wissend, wohin er sonst das seinig verfuren oder wem ers zu behalten uberantwurten lassen. Nachdem nun allergne-digster Kunig und Herr wir die nechstbemelten beden Rosentaler in solchen ihren Ansagen bestendig und unerschrocken befunden, und wir auch sonst anderer Personen halb, die dieser Sachen zu thun haben solten, kein Wissen tragen, so haben wir es also dabei lassen beruhen, und solchs Euer Kun. Mt. in underthenigster Gehorsame also unangezeigt nit wollen lassen, ihr ferner Notturft und Gelegenheit darunter wissen zu handlen und furzunemen. Thun also Euer Römischen Kunigl. Mt. als unserm allergnedigsten Herrn uns und gemeine diese Stadt underthenigst befelchende.

Datum Freitags 16. Augusti anno 1549.

Euer Kunigl. Mt. und des heiligen Römischen Reich getreue Underthanen

Burgermeistern und Rathe zu Nürnberg.





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