214. Heinrich von Planen, oberster Kanzler von Böhmen, meldet dem K. Ferdinand I, dass eine Reformirung der Landesordnung besonders bezüglich der Artikel, welche die königliche Autorität betreffen, nothwendig erscheint, und legt demselben ein Schreiben an den Prokurator, den Vicelandschreiber und Johann Kolský, welche die Korrigirung und Kollationirung der Landesordnung vornehmen sollen, zur Unterschrift vor.

dd. PRAG. 1549, 6. August. - Orig. im Arch. d. verein. Hofkanzlei in Wien. II. A. 1.

... Euer Rom. Kun. Mt. gib ich underthänigist zuerkennen, dass ich sambt dem Herrn Landhofmeister die Reformation der Landsordnung übersehen und obwohl die Notturft erheischt in etlichen Artikeln von wegen Euer Mt. Authoritet Veränderung zethun, so will ich doch Euer Mt. jetzt hiemit solches weiter zu vermelden underthänigist verschont haben. Damit aber Euer Mt. möchten desto pessern Bericht bekomben, dardurch auf angestellten Termin nit Verzug erfolgte, da wäre mein underthänigist Bedenken, Euer Mt. hätten das Schreiben an die Personen, wie das beiligund Schreiben vermag, mit derselben Handzeichen gnedigist verfertigt, auf dass dieselben, so wie gemelt, darob sitzen sollen, die Artikel gegen einander comgirt, und wie solche nach einander geen und gedrukt werden sollen, in ein ordenlich Verzaichnus gestellet, auf dass sich Euer Mt. bei ihrer wills Gott glucklichen Ankunft desto pesser und grundlicher daraus verrichten und entsliessen köndten. Doch stelle ich solches alles zu Euer Mt. genedigisten Gefallen, und thu mich hiemit Euer Mt. underthänigist zu Gnaden befelhen.

Geben Prag den sechsten Tag des Monats Augusti anno etc im 49.




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