198. Erzherzog Ferdinand berichtet dem König, seinem Vater, über das Gesuch der Stadt Klattau und anderer Städte um Linderung ihrer bedrängten Lage, in welche dieselben durch die Einziehung ihrer Güter gerathen sind. Der Erzherzog empfiehlt dem König, gegen die ärmeren Städte Gnade zu üben; er habe der zur Bereisung der Güter in Böhmen verordneten Commission aufgetragen, den Vermögensstand der Städte zu untersuchen und will das Ergebniss dem Könige bei seiner Ankunft in Böhmen vorlegen.

12. Oct. 1548. - Concept des böhm. Statthalterei-Archivs. K 1/128-136.

Allergnedigister, liebster Herr und Vater. E. Kun. Mt. haben nun etliche Bereich aus der selben Behmischen Hofcanzlei auf etlich E. Mt. Stadt in Behaim furuemblich aber der Stadt Glattau und ihrer zu E. Mt. abgefertigten Gesandten Supplicirn und Fürbringung ihrer Mengel und Gebrechen bei gemeiner Stadt mich derselben zu erkundigen und E. Mt. darauf mein Bericht und Gutbedunken mitzuteilen, ausgeen lassen, welichen ich gleichwol gern gehorsame Volziehung gethan. Ich will aber E. Mt. in Gehorsam mich pergen, dass mir von andern Städten mehr dergleichen Supplicationes und Beschwerungen fürkummen, welichen ich aber, nachdem ich von E. Mt. in der Sachen keinen aus- trücklichen Bereich gehabt, andern Bescheid und Antwort nit zu geben gewusst, dann dass ich die Sach an E. Mt. gelangen lassen wolt. Weil sie aber daran nit benugig gewesen, sondern ihr mehr und mehr an mich suppliciret und E. Mt. auch darumben ersucht haben, und dann E. M. ernennten Städten in Behaim meines Erachtens fürnemblich aber den unvermuglichisten darinnen gegen den vermuglichern ein Underscheid zuhalten sein wirdet, zu dessen stattlicher Underhaltung ihrer Pfarren, Spitale, Schuln und anders, auch damit E. Mt. das bewilligt Piergeld und Cammerzins von ihnen desto (besser) folgen muge, on Zweifl etwas zu Gnaden thun werden, darinnen sich aber gleichwol zu bedenken sein wirdet, so hab ich demnach zu einer Zubereitung auf künftige Handlung und weitern E. Mt. gnedigisten Entschluss den Cominissarien zu Bereitung der Güter in Behaim verordnet, auf erlegt und befolchen, sich aller der Stadt Mangi und Gebrechen eigentlich zu erkundigen und ein Gutbedunken, wie und was gestalt E. Mt. in den Städten mit Gnaden entgegen geen möchten, zuver fassen, und in Schrift zustellen, und wann solches beschicht will ich E. Mt. ... gehorsamlich berichten; aber (mein Gutbe)dunken wer, E. M. hetten den Entschluss und Erörterung dieser Sachen bis auf E. M. glückliche Ankunft hieher anstellen, und die Stadt auf ihr ferrer Ansuchen darauf verabscheiden lassen. Und ob ich nun solich obbemelt der Commissari Gutbedenkungen E. Mt. zuschicken oder E. M. Ankunft damit erwarten soll, das wellen mich E. Mt. gnedigist berichten. Solchs hab E. M. ich auf derselben ausgangen Bereich und zu der Stallt Suppliciern und Anhalten in Gehorsam anzuzeigen nit underlassen mugen, und thu ich etc.

Datum den 12. Octobris anno 48.




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