194. Erzherzog Ferdinand fragt seinen Vater, den König, wie sich die zur Bereisung der k. Schlösser und Güter verordneten k. Kommissäre hinsichtlich der Güter, welche einige Städte in Böhmen von Klöstern pfandweise besitzen, verhalten sollen.

dd. PRAG, 28. Januarii 1548. - Concept des böhm. Statthalterei-Archivs. K. 1/128-136.

Allergenedigister, liebster Herr und Vater. Ich bin under andern von E. Mt. Commissarien, so zu Bereitung E. Mt. Herrschaften und Gütern in Behaim verordnet, umb Bericht und Bescheid, wie sie sich mit den Landgütern und Dörfern, so etliche E. Mt. Stadt in Behaim von Clöstern pfandweiss innengehabt und genossen, deren eins Teils verwüst und zerstört und eins Teils vor langen und etlich hundert Jaren her in keiner Possession noch Niessung gewesen, halten, und ob sie dieselben nit erblich verkaufen oder gegen andern E. Mt. Herrschafften gelegenen Gütern auswechseln sollen, ersucht und angelangt worden. Dieweil ich ihnen aber in solichem ausserhalb E. Mt. Vorwisseu kein Mass noch Ordnung zu geben gewusst noch darinnen einiche Erledigung thun, sondern soliches zuvor an E. Mt. gelangen lassen wellen, so wer mein gehorsams Bedenken, E. Mt. hetten mich, was ich gemelten Commissarien auf solich ihr Ersuchen zu Antwort und Bescheid geben soll, mit ehisten gnedigist verstendigt. Dann wo dieselben nit in Kauf, Tausch oder Auswechsl eingebracht sollten werden, so wessten sie nit, woher die Vergnügung und Erstattung der Güter, so E. Mt. von Gelegenheit wegen zu derselben etlichen Herrschaften zu bringen Willens und Vorhabens, fürnemblich dieweil an barem Gelt zu Vergnügung der Gfanngen, wie E. Mt. gnedigist wissen mögen, vorhin Mangel und Abgang erscheint, und die Güter auch nit allenthalben gereicht werden mugen, beschehen sollte. Und obgleich in erblicher Verkaufung gemelter geistlichen Güter E. Mt. etwas abgeen, dass es doch an andern E. Mt. erkauften oder im Tausch an sich gebrachten Gütern widerumben zuegeen wurde. Was nun uber soliches E. Mt. ferrer Willen und Meinung, werden E. Mt. mich desselben mit eeisten solliches den Commissarien weiter anzuzeigen gnedigisfe wissen zu berichten. Und thun mich etc.

Datum Prag am 28. Tag Januarii anno 1548.




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