160. Auszug aus den Reversen des im Aufstande vorn J. 1547 kompromitirten böhmischen Adels, dessen Güter eingezogen und zu Lehen gemacht wurden. (Dieser Auszug wurde im J. 1571 auf kaiserlichen Befehl von der böhm. Kammer verfasst und an die Hofkammer eingeschickt.)

Ohne Datum. - Koncept im k. k. Statthalt.-Arch. zu Prag. K. 1/129.

Verdeutschter Auszug der Herrn und vom Ritterstand Revers ihrer eingezognen und zu Lehen gemachten Gueter halber.

Herr Wolf der Jünger vo Kraig hat der kais. Mt. das Schloss und Herrschafft Schwanberg sambt allen derselben Einund Zugehörung nichts davon ausgeschlossen seiner Verwurkung halben abgetreten und in die Landtafel einleiben lassen; dagegen haben Ihr kais. Mt. ihme und seinen Kindern aus Gnaden und keiner Gerechtigkait andere Stuk und Guter, doch mit Vorbehaltung der Perkwerch und was denselben anhengig, so in die 16000 Schock Meissnisch mochten wert sein, die gleichwol in seinem Revers nicht nambhaft gemacht, aber nicht erblichen, sonder nur lehensweis einraumben und übergeben zulassen bewilligt.

Herr Wilhalm von Walstein hat der kais. Mt. das Schloss und Herrschaft Richmberg sambt allen desselben Einund Zugehörung abgetreten und in die Landtafl einlegen lassen. Entgegen haben Ihr kön. Mt. ihme und seinen Kindern gleichsfals andere Guter, so aber im Revers nicht mit Namen vermelt, mit Vorbehaltung der Perkwerch, Welche auch in die 16000 Schock Meissnisch wert sein mochten, aus Gnaden und kainer Gerechtigkait doch nur lehensweis übergeben und einraumben lassen.

Herr Adam von Warttenberg hat der kais. Mt. die Schlösser und Herrschaften Rohozecz, Skäl, Aich und Fridstein sambt allen denselben Einund Zugehörungen abgetreten und in die Landtafl einlegen lassen; dagegen haben die kön. Mt. ihme und seinen Kindern das Gut Swierzetiz und das Kloster Hradisstie sambt allen derselben Einund Zugehörungen, doch mit Vorbehaltung der Perkwerch lehensweis aus Gnaden und kainer Gerechtigkait einraumben und übergeben lassen.

Herr Bohusch Kostka hat der kais. Mt. das Schloss und Herrschafft Leitmischl sambt allen desselben Einund Zugehörungen abgetreten und in die Landtafel einleiben lassen. Dagegen haben Ihr kais. Mt. ihme und seinen Kindern die Guter Neuschloss und Brandeis, so am Wasser die Adlerin genannt liegt, sambt denselben Zugehörungen, doch nur lehensweis übergeben lassen, und ihme noch darüber aus Gnaden und kainer Gerechtigkait andere mehr Guter, so in die 10.030 Schock meissnisch mochten wert sein, die aber in seinem Revers nicht nambhaft gemacht worden, innerhalb dreier Monaten nach dato des Revers mit Vorbehaltung der Perkwerch lehensweis einzuraumben bewilligt.

Herr Dionisius Slawata hat der kais. Mt. das Schloss und Herrschafft Kostelez sambt allen derselben Einund Zugehörungen abgetreten und in die Landtafl einleiben lassen. Dagegen haben die kais. Mt. ime und seinen Kindern aus Gnaden und kainer Gerechtigkait die Guter Koschmberg und Chlum sambt derselben Zugehörungen mit Vorbehaltung der Perkwerch lehensweis wider zukomben und einraumben lassen.

Herr Ernst von Kraig hat der kais. Mt. das Schloss und Herrschaft Brandeis sambt aller derselben Einund Zugehörungen sowol auch Tauschin abgetreten und in die Landtafl einlegen lassen. Dagegen aber haben Ihr kais. Mt. ihme und seinen Kindern die Herrschaft Jung Bunzl, doch nur lehensweis wider übergeben und einraumben lassen; doch die Perkwerch und was denselben anhengig vorbehalten.

Herr Georg von Walstein hat sich verschriben sein geburend erblich Antheil an der Herrschaft Arnau in einem halben Jahr nach dato des Revers zu Lehen zu machen und in die Hoftafl einleiben zu lassen, und im Fall auch hernacher einiges Erbtheil mehr von seinen Brüdern auf ihn fallen oder kommen wurde, dass er dieselben Erbfäll gleichsfals zu Lehen zu machen und in die Hoftafel einzulegen sollte schuldig sein. Doch behalten die kais. Mt. ihr die Perkwerch daran und was denselben mer anhengig ist bevor.

Herr Waczlaw von Wartenberg hat der kais. Mt. das Schloss und Herrschaft Grauppen sambt dem Zinnperkwerch und aller Zugehorung abgetretten, darzu 6000 Schock Meissnisch paars Strafgelts erlegen und von den Schulden, welche er bei der kais. Mt. gehabt, ablassen auch alle andern seine Guter, welche aber in seinem Rewers nicht nambhaft gemacht, zu Lehen in die Hoftafl einleiben müssen lassen; allain behalten ihr die kais. Mt, die Perkwerch bei den Lehengutern bevor.

Herr Boržko von Dhonau hat der kais. Mt. die Herrschaft Kostomlat sambt aller derselben Zugehorung abgetreten. Dagegen aber haben Ihr kais. Mt. ihme aus Gnaden und keiner Gerechtigkait von dieser Herrschaft die Ubermass, als sie uber 12000 Schock Meissnisch mochte wert sein, herauszugeben bewilligt, dergestalt, das er sein uberig Gut, welches er nach seinm Vätern ererben mochte, soll zu Lehen machen und in die Hoftafel einleiben lassen, an welchen Lehengutern ihnen die kais. Mt. die Perkwerch und was denselben anhengig auch bevor behalten.

Herr Ernst Gilemnizky hat sein Erbgut Gilemiz zu Lehen machen und in die Hoftafel einleiben lassen, auch der kais. Mt. 900 Schock Groschen Behamisch Strafgelt erlegen und aller Schuld, so er bei der kais. Mt. gehabt, sich begeben, auch die Begnadungs-Verschreibung, so er uber des Closters Guter zum heiligen Feld gehabt, wieder von Händen geben müssen. Die kais. Mt. aber haben Ihr bei dem Lehen gut die Perkwerch und was denselben anhengig vorbehalten.

Herr Sebastian von Hassenstein hat der kais. Mt. sein Freihait uber das Gehulz und Wald, auch die Jagt auf den Presnizischen Wäldern und den Zoll daselbst abgetretten.

Herr Hainz Niclas von Hassenstein ist bei seinem Lehengut Eidliz gelassen und allain mit Gefengknus gestraft worden.

Graf Moriz Schlick hat der kais. Mt. sein geburenden Zehent, welches er neben seinen Vettern im Joachimbstal gehabt, so woll auch die Erbkukus abgetreten, und dann das Schloss und Herrschaft Plan zu Lehen gemacht und in die Hoftafl einleiben lassen, und noch darzu das ganze Perkwerch zur Plan der kais. Mt. in derselben Gewalt übergeben, und von allen Schuldverschreibungen, die er von der kais. Mt. gehabt, ablassen müssen.

Graf Kaspar und Heinrich Gebruder die Schlicken haben auch der kais. Mt. ihre ge-burende Zehentantheil sambt den Erbkukussen, welche sie im Joachimbstal gehabt, abgetretten, auch ihre Erbguter zu Lehen machen und in die Hoftafel einleiben, und noch uber das von allen Schulden, so sie bei der kais. Mt. gehabt, ablassen müssen. Allain haben ihr die kais. Mt. die Perkwerch und was denselben anhengig, auf den Lehengutern vorbehalten.

Herr Heinrich Haugwiz hat sich verobligirt, der kais. Mt. zur Straf 5000 Schock meiss-nisch von dato des Revers auf negstfolgend Wenzeslai par zuerlegen, und ist ihme noch darüber sein geburendt Antheil, so er an dem Gut Kopidlna erblichen gehabt, in der Landtafl cassieri und bei der Hoftafl mit Vorbehaltung der Perkwerch zu Lehen gemacht und eingeleibt worden.

Georg Dläsk Wchinský hat der kaiserl. Mt. sein Dorff Kurží sambt allen desselben Gerech-tigkait umb 700 Schock Meissnisch abgetreten, und weil dasselbe zuvor umb 61 Schock Groschen hocher gekauft worden, hat die kais. Mt. ihme die Ubermass bei der Abtretung aus Gnaden zuerlegen bewilligt.

Hinko Kräbiczer hat umb all sein Geld, so er auf Zinssen ligen gehabt, wird aber im Revers nicht gemelt, wie vil desselben gewesen, von dato des Revers innerhalb anderthalben Jahrs Landguter erkaufen, folgends dieselben zu Lehen machen, und in die Hoftafl einleiben müssen lassen, die kais. Mt. aber behalten ihr bei solchen Lehengutern das Perkwerch und, was demselben anhengig, bevor.

David Bornie hat uber seinen Sitz Mikowiz sambt dessellben Einund Zugehörung in der Landtafel die Erbschaft cassieren und bei der Hoftafl zu Lehen machen und einleiben müssen lassen, auch der kais. Mt. noch darüber 200 Schock Groschen par zu Straf erlegt. Allein die kais. Mt. haben ihr die Perkwerch alda vorbehalten.

Nachdem Wazlaw Walkaun den Markt Trschebeniz und etliche Dörffer, so zum Kloster Sant Georgen aufm Pragerer Schloss gehörig, sambt seinem Weib pfandweis innengehalten, und er aber für sein Person seines aignen Gelds 2000 Schock Groschen auf solchen Pfandschilling gehabt, welche Summa Gelds er sambt dem ermelten Markt der kais. Mt. abgetreten, aber umb die uberige seinem Weib zustendige Pfandssumma der 1750 Schock Groschen Behaimisch ist ihr von der kais. Mt. gegen Abtretung ihres geburenden Pfandschillings ein Verschreibung aufgericht worden. Aber die kais. Mt. haben ihr unter andern vorbehalten, wofern mehr Guter, so sein des Walkouns aigen weren, erfragt wurden, damit Ihr Mt. sollen Macht haben, dieselben zu Ihr Mt. Kammer einziehen zu lassen.

Peter Malowez hat der kais. Mt. das Schloss und Herrschaft Winterberg sambt allen derselben Zugehörung abgetreten, und weile ihme dagegen die kais. Mt. das Gutt Bresnitz aus Gnaden gelassen, derwegen so hat er die Erbschaft desselben in der Landtafl cassiera, und bei der Hoftafl.zu Lehen machen, auch noch darüber der kais. Mt. zur Straf 4000 Schock Grosch. Behm. par auszalen müssen. Die kais. Mt. haben ihr auf solchem Lehengut die Perkwerch und was denselben anhengig vorbehalten.

Sigmund Andiel hat sich gleichsfals verschrieben, der kais. Mt. von dato seines von sich gegebnen Revers auf negstkunftig Wenzeslai 2000 Schock Groschen zur Straf par zu erlegen, und hat noch darüber seine erbliche Guter, die nit nambhaft im Revers begriffen seind, bei der Landtafi cassieren und in der Hoftafl mit Vorbehaltung der Perkwerch zu Lehen machen müssen.

Waczlaw Ziehuschizky hat der kais. Mt. den Sitz und Gut Ziehuschiz sambt allen desselben Einund Zugehörungen abgetreten und in die Landtafl einlegen lassen. Dagegen haben die kais. Mt. ihme und seinen Kindern aus Gnaden und keiner Gerechtigkait andere Stück und Guter, die gleichwol in seinem Revers nit nambhaft gemacht, und welche in die 15.000 Schock Meissnisch mochten wert sein, mit Vorbehaltung der Perkwerch lehensweis einzuraumben und zu übergeben bewilligt.

Zdeslaw Wrabsky hat alle seine erbliche Guter in der Landtafl cassieren und bei der Hoftafl zu Lehen machen müssen; doch haben die kais. Mt. die Perkwerch vorbehalten.

Jan Wrabsky hat gleichsfalls alle seine erbliche Guter in der Landtafl cassieren und bei der Hoftafl mit Vorbehaltung der Perkwerch zu Lehen machen müssen.

Diese zwen nachfolgende deutsche Revers seint erst hernacher, als die andern schon verzeichnet, auf die Hofcammer übergeben gefunden worden.

Graf Jeronimus Schlick hat der kais. Mt. das Schloss, Stadt und den ganzen Elbognischen Krais sambt derselben Einund Zugehörung umbsonst abgetreten. Hiergegen haben ihne die kais. Mt. bei den 4 Herrschaften: Kunigsperg, Schonpach, Herttenberg und Grosslens gnedigist verbleiben lassen. Item die Herrchafft Moschau, so dazumal sein Sohn Graf Joachim innen gehalten, hat er zu Lehen gemacht und sich verobligirt, mit zehen Pferden den Ritterdienst davon zu leisten.

Mehr hat sich gedachter Schlick durch ein sondern Revers verobligiert, der gethanen Straf oder Einziehung und Abtretung der Güter nimmer mehr zugedenken.




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