158. Ferdinand schreibt dem Churfürsten Moritz zu Sachsen wie er der Erbainigung gemäss gegen die entwichenen Theilnehmer des böhm. Aufstandes verfahren solle.

dd. PRAG, 15. Aug. 1547. - Konc. d. k. k. Statthalt. Arch. zu Prag. K. 1.-128-136.

Hochgeborner lieber Oheim und Churfürst, Wir haben Deiner Lieb Schreiben belangund die Personen, so auf unser ordentlich Erfordern vor Recht nicht erschienen, sonder in die Peen und Straf mit Leib und Guts rechtlich erkannt, dass Dein Lieb in kurz durch derselben Potschaft Antwurt auf unsere freundlich und gnedigst Begehrn, einkumben wollen lassen, vernomben und zweifln nit, Dein Lieb werden sich unsers jüngsten derhalben an Dein Lieb beschehen Schreiben zuerinnern wissen, und dieweil dann dergleich Personen soliche Handlungen wider uns iren Kunig und natürlichen Erbherrn auch gegen Autorität und Hocheit, auch ihr selbst Eid und Pflicht, darin sie sich gegen uns vergessen verhandelt, dardurch wir zur gepurlicher Straf verursacht, so wollen wir uns nochmals an einigen Verzug bei Deiner Lieb freundlich und gnediglich versehen, Dein Lieb werden.sich in Bewachung, dass wir zu solichen Deiner Lieb und derselben getreuen Underthanen halber am meisten kumben, auch der aufgerichten Erbainigung und sondern Verträgen unserm Begehrn nach gegen denselben ungetreuen und in die Straf erkennte Personen gemess und unabflegig, wie wir gleichfalls gegen Deiner Lieb thuen wollen, verhalten und Dein Lieb sich zu keiner anderen Weigerung bereden lassen. Dann sollten solche Verprecher zu Deiner Lieb Fürstentumb....(?) so kann Deine Lieb wohl achten, dass der Erbeinigung zuentgegen beschehe und dass allerlei darauf erfolgen mochte. Das haben wir Deiner Lieb freundlicher und gnediger Meinung nit wollen vorhalten.

Geben auf unserm kuniglichen Schloss Prag den fünfzehnten Tag Augusti Anno 1547.




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