129. Schreiben der Churfürsten Moritz von Sachsen und Joachim von Brandenburg an Johann Hoffman etc. und Jakob Jonas (s. deren Adresse unten), womit sie ihre Vermittlung zwischen dem Könige von Böhmen und seinen Unterthanen anbieten.

1547, 9. Juli. - Orig. im Archiv d. Vereint.-Hofkanzlei. Böhmen. IV. M. 3.

Von Gotts Gnaden Moritz Herzog zu Sachsen etc. und Joachim Marggrafe zu Brandenburg, beide Churfürsten.

Unsern gunstigen Gruss zuvor etc. Wolgeborner etc. Uns gelangt an, als sollten der Römischen Kunigl. Mt. unsers allergnedigsten Herrn Underthanen in der Cron Behaim sich der mehrer Theil zu Gehorsam erbieten und villeicht zwuschen Ihrer Kun. Mt. und derselben Underthanen ein Missverstand sein müge, daraus auch diese furstehende Sachen nicht zu wenigen Sorgen und Geferlikeiten soviel lenger aufgehalten werden. Und wiewol wir achten von unnöten zu sein, uns zwuschen der Knnigl. Mt. und iren Underthanen in einige Handlung einzulassen, uns auch selbs itziger Zeit nicht wenig Gescherte vor sein, die uns daran verhindern möchten, wir auch keinen Zweifel tragen, ihre Kun. Mt. werden ane das fügliche Wege zugebrauchen haben, dardurch sie ire Underthanen zu gebür-lichem Gehorsam bringen mügen, so bedenken wir doch die ganz geferliche und geschwinde Leuffte, die itzo allenthalben ganz sorgfeldig furstehen, und wie die an ihnen selbs gelegen sein, ihr auch als die vorstendigen solchs bei sich wohl zuerwegen, und das ein Unrat den andern wol verursachen und treiben möcht. So weren wir als die, so Kun. Mt. Sachen undertheniglich und in allen Treuen meinen, wol unbeschwert, do es der Kun. Mt. gefeilig und wir bei Ihrer Mt. Underthanen darzu Bequemigkeit finden könnten, unsere etliche und furnehmen Räthe furderlichen zuschicken und Fleiss anwenden zelassen, dass wir Ihrer Kun. Mt. ihre Underthanen zu gebürlichem Gehorsam zu bewegen und den Missvorstand in Richtigkeit bringen möchten. Dann was wir hierinnen Ihrer Kun. Mt. zum besten in aller Underthänigkeit dienen, ihre Underthanen wiederumb zu billichem Gehorsam und derselben Land und Leut in Ruhe bringen furwenden können und mügen, seint wir willig und habens euch den furnemen Reihen der Kun. Mt., die wir auch wissen, dass Ihrer Mt. Sachen auch vor einen zum treulichsten von euch gemeint werden, am allerbesten gnediglichen vormelden wollen, gunstig und gnedig gesinnend, ihr wollet uns hirauf, was ihr ratsam bedacht, zum schieinigsten zuschreiben, so soll es an allem bei uns nicht erwinden. Und seint euch gunstigen und gnedigen Willen zuerzeigen gneigt.

Datum den neunden Tag des Monats Juli anno 47.

Den Wolgebornen und Hochgelarten unsern Lieben Besondern Herrn Hansen Hoffman Freihern zum Grünenbülh und Strechau, Römischer Kuniglicher Majestät JRath, Camerer, Burgvoit zu Steier, Haubtman zur Neustat; und Herrn Jacoben Jonas Ihrer Kuniglichen Majestät ViceCanzler.




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