105. König Ferdinand ersucht den Kurfürsten Moritz von Sachsen die versprochene Kriegshilfe in gehörigen Stand zu setzen, um nöthigen Falls sogleich nach Böhmen mit ihr aufbrechen zu können.

AUSSIG, 2. Juni 1547. - Konc. Arch. d. kk. Minist, d. Inneren in Wien. Böhmen IV. M. 3.

Ferdinand etc. Dein Lieb tregt in frischer Gedechtnus, welchermassen wir jungstlich mit Deiner Lieb persönlich geredt und sie gnediglich und freundlich ersucht haben, wo sich begebe, dass wir in unser Cron Behem ein Gehorsam mit einem Ernst machen müssten und neben unsern Kriegsvolk einer Hilf bedürftig sein wurden, dass sich Dein Lieb alsdann mit ihrem Zuzug willfarig erzeigen und halten wollte; und dass sich darauf Dein Lieb solches Zuzugs halben gegen uns ganz freundlich und willfarig erboten und allein gebeten, wo es sein kunt, dass wir Deiner Lieb in Ansehung irer jetzigen Erschöpfung mit Erforderung gemelts ihres Zuzugs aufs lengist zuverschonen geruhten.

Wiewol wir nun solches zu thun gnediglich und freundlich geneigt weren, immassen auch damals Dein Lieb von uns mündtlich verstanden, dass wir derselben so viel muglich hierinn verschonen wollten, so wellen wir doch Deiner Lieb gnediger und freundlicher Meinung nit pergen, dass sich die Sachen der Pundtnus halben, so von etlichen in unser Cron Beheim gemacht worden, noch nit so ganz ruhig ansechen lassen, dass wir gewiss und sicher sein möchten, dass dieselb sopalt erleschen werde, sonder stehet mehr uf dem, dass die unvermeidliche Notdurft erforderen möcht, zu einer Gegenhandlung und Straf gegen etlichen zegreifen und sie dardurch zur gepürender Demut und Gehorsamb zebringen. Dann wo diese Unruhe und Ungehorsamb nit gedempft, gestraft und die Sach auf ein bestendigs gestellt werden sollt, hat Dein Lieb zubedenken, was nit allein uns sonder auch Deiner Lieb für Nachtheil, Schaden und künftige Weiterung daraus erfolgen wurde.

Derhalben und dieweil dem also und sölliche Gegenhandlung, wo die je fürgenomen werden musste, einer stattlichen Verfassung bedarf, so kunnen wir Dein Lieb umb ihr bewilligte Hilf und Zuzug jetzo ferrer anzesprechen nit umbgeen, und ist hierauf an Dein Lieb unser gnedigs und freundlichs Begeren, sie welle nit allein der zwischen uns und Deiner Lieb aufgerichten Verstendnus und Erbeinigung nach, sonder auch in Ansehung der hochen Notdurft und zur Fürkommung unser beder-seits besorgenden Unrats, wo nit zeitliche Wendung und Begegnung beschieht, sich mit einem Zuzug zu Eoss und Fuss aufs sterkist gefast machen also dass sie, wenn wir sie widerumb ermanen, damit fertig sein und uns on alles Verziehen zu Hilf kummen muge. So wellen wir aueh so viel immer muglich verhüten, dass Dein Lieb mit ihrem Zuzug keinen vergebnen Kosten aufwenden dürfe, sonder derselben aufs lengist verschonen, und wo es muglich, dass die Sachen ausserhalb Deiner Lieb Zuzugs verricht werden mochten sein wir auch gnediglich und freundlich geneigt, denselben gar zu Rue zustellen. Wo es aber je die Noth so gwisslich eräschte [sie], dass die Verschonung nit beschehen kunte, und wir widerumb anmanen wurden, so welle alsdann Dein Lieb ihrem Erbieten und Bewilligen nach sich freundlich und ungesaumb erzeigen und an ihr nichts erwinden lassen, sonder damit unser und ihr selbs Sachen der Enden zu guter Sicherheit und Vergwissung bringen helfen und dann sich allem Wesen zu gutem mit ihrer Person und soviel muglich, mit ihrem Kriegsvolk auf Dresden oder andern Ort gegen der behemischen Grenzen zu nähern. So wellen wir auch vermittelt göttlicher Gnaden die Sach desto stattlicher und furderlicher also anschaffen und uns bei andern unsern Freunden und Verwandten gleicherweise umb Hilf dermassen bewerben und daneben auch alles thun und dahin richten, dass wir Deiner Lieb Zuzugs, so der von uns erfordert wirdet, nit lange Zeit bedürfen sollen. Und versehen uns demnach zu Deiner Lieb gnediglich und freundlich, sie werde jetzo an furderlicher Verfassung und Zubereitung ihrer stattlichisten Hilfe und auf den Fall unserer Erforderung an furderlichen unseumigen Anund Zuzug keinen Mangi erscheinen lassen, sonder dieselb ihr Hilf sovil menschlich und muglich ist, furdern. So sein wir hinwiderumb ungespart unsers Ver-mugens, Leibs und Guts, wo sie ein Not anstiess, dass Gott gnediglich verhüten welle, gnedige und freundliche Zusetzung, Hilf und Beistand zuthun mit sondern Gnaden und Freundschaft geneigt.

Datum Aussig den andern Juni anno 47.




Přihlásit/registrovat se do ISP