90. Kurf. Johann Friedrich von Sachsen an die Stände von Böhmen wegen Aufnahme Friedrichs des Altern Herzogs von Schlesien in den Bund u. a.

FELDLAGER BEI MEISSEH, 21. April 1547. - Konc. des grossh. Ges.-Arch in Weimar. Reg. J. Fol. 60-76. 1-4.

Unsern gnedigen Gruss zuvor. Edlen, wolgebornen etc...! Wir zweifeln nicht, ihr habt aus unserm nechsten Schreiben, der Datum stehet Meissen Montags in Ostern unter anderm vorstanden, dass wir vor uns den eingeleibten Landschaften der Cron Behem gnediglieh auch geschrieben und gebeten, sich von euch nicht zu sundern, euch und uns in diesen itzigen furstehenden Noten mit Rath, Hulf und Zuzug uf euer bescheen Ersuchen nit zuvorlassen. Dergleichen Schreiben haben wir an den hochgebornen Fürsten unsern freuntlichen lieben Ohem und Swager Herrn Fridrichen den Eltern Herzogen in Schlesien etc. auch gethan. Nun haben S. L. gestern vor Datum einen S. L. vortraueten Rath bei uns gehabt und sich uf bemelt unser Schreiben ganz freuntlich erboten, dass sich S. L. in eure Gemeine oder in eine sonderliche Voreinung einzulassen ganz geneigt und willig. Es weren auch S. L. entschlossen, euch und uns mit eilender statlicher Hulf nicht zuvorlassen, doch sofern das S. L. von euch wiederumb ein schriftlichen Schein gegeben wurd, S. L. bei der wahren cristlichen Religion, dergleichen auch bei ihren alten Freiheiten und Privilegien zu schützen und zu hanthaben helfen, mit freundlichem Bitten, dass wir bei euch befurdern wollen, domit solchs also furderlich erfolgen mocht. So weren S. L. herwiederumb bedacht, ihre ansehenliche Hulf und sonderlich von Reisigen forderlich abzufertigen, domit dieselbst euch und uns zu Rettung und Entsetzung kommen mocht. Dieweil dann diese Suchung, so S. L. bei uns gethan, an ihr selbst erbar und billich, und wir darneben wissen, das eure Voreinigung furnemlich auch uf das Ende gericht, domit ihr euch bei der christlichen Religion und euren habenden loblichen Freiheiten und Privilegien schützen und handhaben und vortheidigen mochtet, so wollen wir nit zweifeln, ihr werdet an bemelter Suchung gar kein Bedenken haben. Gesinnen derhalben ganz gnediglieh, ihr wollet euch uf S. L. Erbieten gutwillig vornehmen und an dem gesuchten Schein nit Mangel sein lassen, dann wie wir S. L. Gemuth spuren, so seind S. L., wie angezeigt, erbotig, eure gemeine Einigung zu sigeln und derselben zu geleben sich zu vorpflichten, oder sonderliche Einung mit euch aufzurichten; allein das Ihr S. L. dargegen wiederumb einen schriftlichen Schein zustellet, darinnen S. L. uf obgehorte Mass vorsehen dass S. L. zu Erhaltung ihrer wahren christlichen Religion und derselben habenden Privilegien und Freiheiten mögen geschützt und gehandhabt werden, damit ihr und wir S. L. Hulf soviel forderlicher auch gewertig sein mögen. Es haben uns auch S. L. in Vortrauen anzeigen lassen, dass in der Schlesi die furnehmsten Stand ganz willig und geneigt weren, sich mit ihrer Hulf auch an euch zu halten, es weren aber die Sachen durch die Konigischen dermassen underbauet, do gleich Brief an gemeine Stand der Schlesi haltend uberschickt wurden, dass doch dieselben underdruckt und nicht an die Stand gelangen. Derwegen sehen S. L. vor gut an, dass ihr etzliche gedruckte offene Ausschreiben an die Stand hattet vorfertigen und etwan in die Stadt Preslau furderlich bescheiden und eure Commissarien zu ihnen vorordnen und mit ihnen Handlung furnehmen lassen, so wolten S. L. gar nicht zweifeln, dass bei ihnen den Ständen in der Slesi ein grosses solt ausgericht werden. Dieweil ihr dann ohne Zweifel darauf vordacht sein werdet, alles das zu thun und zu furdern, so darzu dinstlich, damit man sterker werde, und soviel mehr Rath und Hulf haben mag, so zweifeln wir nicht, ihr werdet euch ditzfalls auch wissen zu erzeigen und dasjenige, das nutz und gut ist, nicht underlassen. Und dieweil uns diese Tag von unsern Kriegsräthen und Befehlhabern, die wir euch zu Entsetzung vor dieser Zeit zugeordent, Anzeig bescheen, dass ihnen von euerm obersten Feldhaubtmann, Caspar Pflügen und andern uf ihr Ansuchen geschrieben worden, dass sie mit eurem Kriegsvolk soviel des itzo bei ihm ankommen, uns furderlich zuziehen wollen, so thun wir uns der selben gegen euch den dreien Ständen gnediglich bedanken, und gesinnen gnediglich, ihr wollet uns mit weiterm Zuzüge, so von der andern Aufmahnung ankommen werden, auch weiter nicht vorlassen, dann wir euch nit bergen wollen, dass uber alle unsere christliche, ehrliche und gleichmessige Erbieten, die wir jegen unsern Widerwertigen und mehr dann wir zu thun schuldig gewesen, gethan, unsere Land und Leut feindlich angegriffen und ganz gottlos und tyrannisch erbermlich tractiret werden. Damit wir nun solchs mit der Hulf des Allmechtigen abwenden mögen, so zweifeln wir nicht, ihr werdet euch wie bisher gescheen, solch tyrannisch Furnehmen leid und entgegen sein, und uns mit Hulf und Zuzug weiter nit vorlassen. Das wollen wir wiederumb mit Zusetzung unsers Guts und Bluts umb euch gnediglich beschuldigen. Dann wir euch allezeit mit Gnaden geneigt sein.

Datum in unserm Feldlager bei Meissen Dornstag den 21. Aprilis anno Domini 1547.




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