67. Der Kurfürst von Sachsen schlägt den böhmischen Ständen eine Zusammenkunft beiderseitiger Vollmachthaber zur Erneuerung der alten Bündnisse zwischen Böhmen und Sachsen vor, verlangt von ihnen Zuführung von Lebensmitteln und die Abberufung der böhmischen Besatzung in Zwickau, weist die Böhmen an, im Nothfalle sich bei dem sächsischen Kriegsvolke in den Bergstädten Hilfe zu holen, und wünscht neben den böhmischen Schreiben auch eine lateinische oder deutsche Übersetzung.

GLEITEN, 1. April 1547. - Coc. grosah. Ges.-ArcMv in Weimar. Reg. J. Pol. 60-75, 1-4.

Johann Friedrich. Unsern Grass zuvorn. Edlen, wolgebornen, festen, ehrsamen, erbarn und weisen liehen besondern. Uns ist euer letztes Schreiben, gegeben zu Präge Montag nach Judica negstverflossen heut dato zukommen, welchs wir Inhalts hören lesen. Und anfangs doraus gerne vernommen, dass ihr die ufgerichte Erbeinung zuvorneuen und zu halten geneigt seid; dann zu was Nutz und Frommen solchs beiden Theilen, euch und der ganzen Chron Behem und uns nach Gelegenheit der itzigen furstehenden geschwinden Practiken und zu Erhaltung unserer beiderseits christlichen Keligion gereichen wirdet, do wir uns zusammen treuelich halten, und ein Theil den andern mit Hulf und Rath beistendig sein wirdet, das habet ihr als die verstendigen leichtlich zu ermessen. Nun sein wir unsers-theils nichts minder dann ihr gnediglich geneigt, nicht alleine gemelte Erbeinung zu vorneuen, sondern auch dieselbte in massen, als wer die albereit verneuet, getreulichen zu halten, wie wir dann ane Rum die Zeit unser Regierung gethan haben. Nachdem aber gleichwol die Sachen und Leufte itzi-ger Zeit etwas geschwinder dann do Anfangs solche Erbeinung ufgericht, furfallen, derhalben auch die unvermeideliche Notturft beider Theil erfordern will, zuforderst der Hulf und Zusammensetzung halben weitere Vorsehung zu thun, so erachten wir notwendig sein, dass ein forderliche Zusammenkunft der unsern von beiden Theilen mit volkomenen Gewalt abzufertigen gemacht werde, von diesen Dingen sich nach Gestalt und Gelegenheit der Leufte mit einander zu unterreden und zu schliessen. Dann wie ihr zuerachten, so wollen sich die Ding, wie es wohl die Notturft erheischet, in Schrifften nicht fuglichen ausrichten lassen. Und ob es wohl, an deme, dass itziger Gelegenheit nach die Schikkungen von beiden Theilen zu thun fast sorglich, so wollen wir es doch dafür halten, dass ir die ewern ins Joachimsthal uf einen namhaftigen Tag, den ihr uns hettet zu benennen und anzusetzen, wohl sicher schicken muget. So seint wir uf den Fall ganz geneigt, die unsern der Enden auch zu vorordenen, und obgehorter Gestalt mit den euern Handlungen furnehmen zulassen.

Sollte euch aber angezeigter Ort nicht gelegen sein, und ihr wurdet uns einen andern, dohin wir die unsern sicher bringen mochten, benennen, soll abermals an uns der Beschickung halben nicht Mangel sein, dann ihr sollt es gewislich dafür halten, do wir befinden werden, dass ihr nicht alleine wider uns nicht zu handeln bedacht, sondern auch uns darüber im Fall der Noth mit Rath und Hulf nicht verlassen wollet, dass wir solchs in gleicher Gestalt gegen euch getreulichen zu thun auch entschlossen seint. Und ob wir wol aus euerm itzigen Schreiben so klerlichen nicht haben verstehen können, ob euer Erbieten one Underschied neben denjenigen, die wir euch uf euer weiter Schreiben zur Hulf zuschicken solten, ewer Leib und Gut auch furder bei uns im Fall der Noth weiter zuzusetzen bedacht, so haben wir doch nichtes dester weniger uf gute Zuversicht, dass solchs ewer entlich und gewisse Meinunge auch sei, nicht unterlassen, den edlen unsern Rath Obersten und lieben getreuen Heinrichen Reussen von Plauen, Herr zu Graicz und Cranichfelt, Jörgen Edeln von der Plaunicz und Wilhelm Thumbschirn zu befehlen, wie wir dann vor des albereit auch gethan, do ewer Konig, Herzog Moritz und sein Bruder sich unterstehen wurden, den Joachimsthal oder euch andern thetlichen anzugreifen, euch mit Rath und Hulf, dieweil wir ihnen ein stattlich Kriegsvolk von Reitern und Knechten sampt etzlichen ausehenlichen Geschütz zugeordent und weiter zuorden wollen, nicht zu verlassen. Und dieweil wir dann aus ewerm Schreiben vernehmen, dass ihr uf künftig Montag nach Palmarum von Präge aus mit ewerm Kriegsvolk ins Feld und furder dohin, do es die Notturf erheischet, zuverrucken Willens, so zeigen wir euch solchs gnediger Meinunge dorumb an, domit ihr euch darnach zu achten, und sollen bemelte unsere Oberste und Befehlhaber uf unsern Bergkstätten anzutreffen sein, den werdet ihr zu jeder Zeit, wie es sich mit den Feinden ihres weitern Angriffs halben ein Gelegenheit gewinnet, zu erkennen zu geben, und sie sich darnach uf unserm Bereich der Gebur zu erzeigen wissen.

Und nachdem die Notturft erfordert, dass von einem Leger zu dem andern Prophiant zu-gefuret werde, so gesinnen wir gnediglich, ihr wollet Vorsehunge thun, dass solchs also aus dem Land zu Behmen uf den Thal zu und furder in der unsern Leger gescheen und so viel muglich Prophiant zugefuret werde.

Und nachdem sich itziger Zeit in unser Stadt Zwickau des mehren theil behmisch Kriegsvolk von unsern Feinden in Besatzung brauchen lest, sie auch unsern Underthanen mit Blundern und anderm grossen Schaden zugefugt, so gesinnen wir gnediglich, ihr wollet dieselben ernstlich abfordern und bedrauen, do sie solchs nicht thun wurden, sollte ihnen in der Chron Behmen ihr Hab und Gut eingenommen und confisciret oder genzlich vorbrennt werden, zuversichtig, ihr werdet euch in déme gutwillig erzeigen. Daran thut ihr uns zu gnedigem Gefallen, und seint euch mit Gnaden geneigt. Habens euch auch hinwider gnediger Meinung nicht wollen bergen. Datum Geiten Freitags nach Judica anno etc. 47.

Zettel:

Wir gesinnen auch gnediglich, ihr wollet zu Forderunge der Sachen, do ihr uns hinfuro schreiben werdet, neben der Schrift, so in behmischer Sprach gestellt, uns ein Copei in lateinischer oder deutschen Sprach mit zuzeschicken unbeschwert sein, dann dieweil die Verdeutschung der beh-mischen Sprach so forderlich bei uns nicht will von Statten gehen, so will der Verzug nach Gelegenheit der Sachen etwas nachtheilig sein, welchs ihr doch von uns nicht ungnedig vermerken wollet. Datum ut supra.




Přihlásit/registrovat se do ISP