66. Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen verspricht dem Kaspar Pflug von Rabstein, dem böhm. Heere einige Büchsenmeister zu schicken, und verlangt, dass die in Zwickau als Besatzung liegenden Böhmen von dort wegen der vielen Schäden, die sie verüben, abberufen werden.

GELTEN. 1. April 1547. - Konc. des grossh. Ges.-Arch. in Weimar. Reg. J. Fol. 60-76. 1-4.

Von Gotts Gnaden Johann Friderich Herzog zu Sachsen, Churfurst etc. und Burggraff zu Magdeburg etc. Unsern Grass zuvorn. Edler und wolgeborner lieber besonder! Uns seind zwei euere Schreiben, der Datum stehen Petzschau Mitwochs den 30. Martii, beut dato zukommen, die wir haben hören lesen. Und soviel erstlich das Schreiben der dreier Stände der Chron Behmen so ihr uns mit zugeschickt, belangent, haben wir darauf Antwort geben, wie ihr aus inligender Copei zu vernehmen. "Nachdem uns dann nicht zweifelt, unser Oberster werde, wie es angezeigt, bei euch gewesen und euch unser ganzer und gunstiger Gemüt, so wir zu euch und den Ständen der Krön Behem tragen, vormeldt haben, ihr euch auch on Zweifel gegen ihne wiederumb, als wir uns zu euch und den Ständen versehen, vornemen haben lassen, es folgen einige unlesbare Zeilen.

Und dieweil wir dann aus euerm Schreiben befinden, dass euch etzliche Buchsenmeister mangeln, wie wol wir der itziger furstehenden Leuft halben nicht wol entrathen mugen, so haben wir doch Verordnunge gethan, dass euch und den Ständen ein vier oder mehr, do wir der entrathen können, forderlich zukommen sollen. Womit wir auch den Ständen und euch gnedigen Willen weiter beweisen mochten, im selben wollen wir nichts sparen. So thun wir auch uf das ander euer Schreiben von wegen angezeigter Ursachen, die wir aus sonderai Bedenken gleichwol in dem Passbrief nicht haben gedenken wollen, unsern Passbrief hiemit zuschicken, wir besorgen aber, wann diejenigen in Leipzig erfahren werden, das die Sachen itzo also stehen, sie werden schwerlich solch Gelt herausfolgen lassen, durften sich auch wol unterstehen, dasselbe genzlich zu behalten, doch werdet ihr solchs selbst wol zu bedenken wissen.

Und nachdem sich itziger Zeit in unser Stadt Zwickau das merertheil behmisch Kriegsvolk von unsern Feinden in Besatzung brauchen lasst, so auch unsern Underthanen mit Blundern und anderm grossen Schaden zufugt, so gesinnen wir gnediglich, ihr wollet bei den dreien Ständen oder für euch selbst als der oberste Feldhauptmann die Verfugung thun, domit dieselben ernstlich abgefordert und bedrauet werden. Do sie solchs nicht thuen wurden, solte ihnen in der Chron Behmen ihr Hab und Gut eingenommen und confiscirt oder genzlich verbrennt werden, zuversichtig ihr werdet euch in deme euch gutwillig erzeigen. Das seind wir gegen euch in Gnaden wiederumb zu erkennen geneigt.

Datum Geiten Freitags nach Judica anno etc 47.




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