65. Rescript Königs Ferdinand I. an den Hauptmann des k. Schlosses zu Prag: den Städten ihre neugegossenen Geschütze herauszugeben und in das k. Schloss keine grössere Besatzung einzunehmen.

MASCHAU. 30. Martii 1547. - Konc. im Statthalt.-Arch. zu Prag. Milit. 1520-1549.

Ferdinand etc. Gestrenger lieber getreuer! Wir haben™zwei deine Schreiben entpfangen und ihrer Inhalt verstanden; nemben also deinen gehabten Fleiss und underthenig Anzeigen zu sondern Gnaden an und zweifeln nit, die von Prag werden sich dermassen verhalten und darob sein, dass unserm königlichen Sloss Prag oder jemanden darinnen nichts widerwertiges oder Nachtheil zugefuegt oder fürgenomben werde.

Was aber der Stadt neugegossne Puchsenstuckl belanget, hastu recht gethan, dass du denen von Prag die ihren wegzunemben vergönt oder so die andern Stadt umb die ihren auch Ansuechung thuen, dasselb gleichsfalls auszugeben nit weigerst.

Betreffend die Besetzung und Fursehung unsers kuniglichen Schloss Prag, dieweil es ob Gott will nit vonnötten, oder da es die Weg erreichet, kleine Besetzung und Fursehung nit helfen würde, demnach wellet also bis auf ferrer unser Bereich mit einigerlei Besetzung mehrer Personen still halten.

Wollten wir dir auf deine Schreiben genediger Meinung zu Antwurt nit pergen.




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