51. König Ferdinand I. befiehlt dem Hauptmann des k Schlosses zu Prag, den Städten die neugegossenen Geschütze noch nicht ausfolgen zu lassen.

DRESDEN, 22. Martii 1547. - Konc. im k. k. Statthalt.-Arch. zu Prag. Milit. 1520-1549.

Gestrenger lieber Getreuer! Wir haben dein Schreiben und underthänigst Bitten, dich zu berichten, wie dich der Stuck halben, so neulich gegossen worden, ob du solche die Stadt wegnemben lassen oder vorhalten sollest, zu erzeigen, verstanden. Darauf wollen wir dir befolhen haben, weil die Leuf jetzt ganz beschwer und allerlei hierinnen zu bedenken, dass du den Puchsenmeister glimpfliche Weg, Mittel und Ursachen suchen lassest, doch dass es ingeheim und nit durch dich geschehe, damit dieselben gegossene Stuck fuglichen aufgehalten und nit ausgegeben, sondern bis auf ferren Bereich im Sloss zu Prag verbleiben. - Beschicht unser Willen.

Datum Dresden den 22. Martii 1547.




Přihlásit/registrovat se do ISP