45. König Ferdinand I. befiehlt dem böhmischen Landhofmeister, das Benehmen der böhmischen Stände und besonders ihre Thisammenkünfte zu überwachen und hierüber zu berichten, die Räthe der Alten und Neuen Stadt Prag zu befragen, wie sie sich im Falle eines feindlichen Einfalls zum Schütze der königl.

Töchter und des Thrones verhalten wollen.

DRESDEN 21. März 1547. - Konc. im k. k. Statthalt.-Arch. zu Prag. Milit. 1520-1549.

Ferdinand etc... Wolgeborner lieber Getreuer! Wir haben dein Schreiben des Datum Freitag nach Oculi empfangen. - Was erstlich die Zusammenkunft etlicher Personen betrifft, dass du auch unsere Officier und Landrechtsitzer zwo Personen mit einer kurzen Werbung des Summari-Inhalts, vor Anfang ihrer fürgenombnen Handlung aus ihrem Mittel einen Ausschuss zu euch zu schicken, zu ihnen abgefertigt, was auch darauf zu Antwurt gefallen, haben wir dieselben und andere mehr Artikel verstanden und geben dir darauf genediger Meinung zu vernemben, wo gleich die obbemelten Personen je in ihrem Vorhaben mit Haltung ihrer Zusammenkunft verharren, so versehen wir uns doch genzlichen, sie werden nit mehr oder ein anders sonder dasjenige handien und besliessen, was ehrlichen Leuten und frumben getreuen Underthanen wol ansteet, ihre Pflicht und Aid bewegen und zu Gemüth fassen und dawider sich in niente einlassen. - Doch wollen wir dir auferlegt und befolhen haben, auf diess und anders dein fleissig Aufmerken zu geben und was du also, wie du des zuvor von uns im Bereich hast, in Erfahrenheit kombst, uns ohne Verzug bei Tag und Nacht schriftlichen zu wissen thuest. - Was wir auch in diesem Fall dir, auch den andern unsern Officieren und Landrechtsitzern schreiben, wirdestu aus einem sondern unsern Befeleh zu versteen haben, darnach du dich wirdest wissen zu richten. Welches wir der Ursachen halben darumben thuen, ob sie die Sachen allein auf dich legen wollten und nach Vollendung des Landrechtens alsbald von Prag zu begeben, dich allein alda zu verlassen.

Was aber den Jachimsthal anlangt, ist uns noch nichts gewisslichs zukomben, dass die Cron Beheim der Thal oder anders der Orten, allein was die Aufforderung des Aberdams geschehen, von des Echters Kriegsvolk were eingenumben, abgedrungen oder angetast worden. Da es aber - welches der Allmechtige gnediglich verhüten wellte - geübt würde, mügen sich die Officier, Landrechtsitzer und andere unsere getreue Underthanen ungezweifelt vertrösten, dass wir und der Herzog Moritz zu Sachsen - wie wir uns dann mit Seiner Lieb insonderheit jetzt abermals verglichen - die Cron und derselben Einwohner unsere getreue Underthanen mit nichte zu verlassen gedenken, sondern alsbald unverzüglich zuziehen, helffen, retten, schützen und schirmen.

Wir übersenden dir auch hieneben zween Credenzbrief an die Prager Städte, und ist darauf unser genedig Begeren befelhund, du wollest die Räthe in der Alten und Neuen Stadt Prag jeden insonderheit für dich erfordern und von ihnen begehrn zu wissen, dieweil sich der Echter Johann Friedrich und sein Kriegsvolk umb den Thal nahet und in die Cron einen Einfall thete, nachdem wir unser geliebte Döchter auf Prager Sloss, wie du weisst, haben, wes du dich im Fall der Noth, do dir zustünde und nit eher, zu Bewahrung unser Kinder auch unsers königlichen Stuls und Sitz anstatt unser zu ihnen vertrösten möchtest, auch wie sie mit Profant, Kriegsvolk, Geschütz, Kugeln, Pulver und dergleichen Notturft versehen und sie neben dir zu thun gedachten. - Und was du also von ihnen zur Antwort bekombst uns dies alles unverzüglich verstendigest. - Beschicht unser gefeilige Meinung.

Datum Dresden den 21. Martii 1547.




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