41. König Ferdinand I ermahnt die Stadt Eger zur Standhaftigkeit, verspricht gewisse Hilfe und Rettung und begehrt, dass sie Vorrath an Proviant für das kaiserliche Heer, welches im Anzüge begriffen ist, herbeischaffen.

DRESDEN, 15. Martii 1547. Orig. im k. k. Statthalt.-Arch. zu Prag. Milit. 1520-1549.

Ferdinand etc... Ehrbare liebe Getreue! Wir haben euer Schreiben des Datum Freitag nach Reminiscere empfangen und seines Inhalts verstanden, nemben auch solch euer underthenigst Erbieten zu sondern Gnaden an und versehen uns, ihr als die getreuen Underthanen werdet euch eueren Pflichten nach gegen uns als euerem natürlichen Kunig und Herrn, auch zu Erhaltung des Vaterlands nit allein gehorsamblich, sondern bestendig und aufrecht beweisen und erzeigen, euch alle selbst vor Nachtheil und Schaden, dergleichen unser Stadt Eger bewahren und versichern, dass uns und der Cron Beheimb kein Geferligkeit daraus erfolge, unserm euch zugefertigten Commissario dem wolgebornen etc Berka, Meister von Strakonitz etc. den wir zu euch in diesen Gefarnusen zu Trost und Fursehung abgefertigt, in allem ziemlichen pillichen Gehorsam leisten.

Beyneben wellen wir euch nit verhalten, dass die röm. kais. Mt. unser lieber Bruder und Herr uns und dem hochgebornen etc. Herzog Moritzen mit ansehenlichem dapfern Kriegsvolk zu Hilf zu ziehen thuet und in wenig Tagen bei euch und deren Orten ankumben wirdet, das zeigen wir euch darumben an, dass ihr euch dest mehrers Trosts, Rettung und Schutz zu versehen habt.

So seind wir sonst one das entlichs Gemüts und Vorhabens, wo euch was ferrers gefarlichs wollt zusteen, euch mit Hilf keinswegs zu verlassen, sonder mügt euch aller Hulf, Zusatz und Rettung bei uns vertrösten, und was sich also ferrer zutregt, das uns von Nötten zu wissen, uns jederzeit bei Tag und Nacht verstendiget, damit wir zeitliche Fursehung thuen und uns darnach zu richten wissen.

150 Sjezd stavovský položený na 17 březen 1647. Die Beschlüsse der stand. Zusammenkunft am 17. März 1547.

Und dieweil, wie gemeldt, hochgedachte röm. kais. Mt. sambt ihrem dapfern ansehenlichen Kriegsvolk die Tag bei euch und derselben Gelegenheit ankumben soll, ist an euch unser Befelch, dass ihr, wie wir euch dann zuvor auferlegt, der Proflant halben dermassen Fursehung thuet, dass nit allein Ihr kais. Mt. bei euch und in dem Kreis, sonder auf dem Weg hieher zur Genüg soviel immer müglich profiantiert und fursehen werde, welches euch, nachdem ihr des nit Schaden, sondern gute Bezahlung darumben entpfahet, ganz unbeschwerlich zu vollziehen ist, euch also des Gehorsams verhaltet. - Wollen wir in Gnaden erkennen.

Datum Dresden den 15. Martii 1547.




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