37. König Ferdinand I. beauftragt den böhmischen Obr ist-Landhofmeister über die Zusammenkünfte der Stände in Prag zu wachen und ihm alles, was er erfährt, zu berichten; theilt Nachrichten mit über die Niederlage bei Rochlitz und befiehlt ihm, im Verein mit den obristen Landesbeamten die Verfügung zu thun, dass sowohl für das nach Eger ziehende kaiserliche Heer, als auch den königlichen Truppen in Sachsen Proviant zugeführt werde; er habe zu diesem Behuf e bereits an den Leitmeritzer, Saazer, Schlauer und Pilsner Kreis offene Mandate erlassen.

DRESDEN, 9. März 1547. - Konc. des Statthalt.-Arch. zu Prag. Milit. 1520-1549.

Ferdinand etc. Wolgeborner lieber Getreuer! Wir haben dein Schreiben des Datum Prag Sonntag Reminiscere entpfangen und seines Inhalts verstanden und nemben dein fleissige gepflogene Handlung und getreues undertheniges Anzeigen die Publicirung des Landtags und etlicher ander Artikel betreffund zu sondere Gnaden an mit genedigistem Begeren, was du noch ferrers und mehrers in Erfahrung kumbst, uns jederzeit unverzüglichen schriftlichen verstendigest und zu wissen thuest.

Was etlicher Personen Zusammenkunft berüert, haben wir unsern Officieren derohalben jetzt in Sonderheit geschrieben; was der Inhalt desselben, wiedestu ungezweifelt daraus vernemben mügen. Und do je derselben Personen Handlung einen Fortgang gewinnen wollte, darauf du dein fleissig Achtung geben und was du in Vernemben kumbst, uns eigentlich und nach Notturften berichten sollest; wellen wir dich unser Gemüt, Willen und Meinung, darnach du dich zu richten und zu verhalten wirdest haben, zeitlichen verstendigen.

Belangund den Überfall und beschehene Niederlag zu Rochlitz ergangen, wollen wir dir genediger Meinung unanzeigt nit lassen, dass sich die Sachen nit so heftig, wie am ersten davon gesagt und geschrieben worden oder Vermeidung geschehen, zugetragen; und wie wir diese Tag her bis auf heutdato bericht bekumben, in solcher Niederlag unsers Theils über 3 oder 400 Eeiter und Knecht nit auf der Walstatt blieben, ausserhalb dass Marggraf Albrecht von Brandenburg niedergelegen und gefangen, mit dessen Lieb zugestanden Unfall wir sonder gnedig Mitleiden tragen, und Seiner Lieb nit vergönnen. - Sonst wie es angezeigt würdet, sollen sich dieselben Reiter und Knecht, so in solchem Scharmitzl von einander zuerkennt, davon kumben und entritten, den mehrern Theil zu ihren Haubtleuten wiederumben finden, sich aufs neu von der röm. kais. Mt. unsers lieben Bruder und Herrn Befelchsleuten und andern unsers Theils bestellen lassen. Es wird uns auch angezeigt, dass dagegen die Feind gleichsfalls was daran setzen und Schaden entpfahen müssen. Das alles vermelden wir dir darumben, ob vielleicht mehrers und grössers gesagt, under die Leut getragen und in sie wollt gepildt werden, dass du des ein Wissen habest und andern nit Glauben gebest, auch ditz alles unsern Landofficiern nit verhaltest, dann wir uns in unserm Schreiben, so wir an sie thuen, auf dich referiren, dass sie Bericht des vergangen Handels bei dir Erkundigung entpfahen.

Und nachdem hochgedachte röm. kais. Mt. eigner kaiserlichen Person mit ansehenlichen dapfern Haufen Kriegsvolk manigerlei Nationen uns und dem hochgebornen Herzog Moritzen etc. zu Hilf im Zug, demnach unser Bereich, du wellest mit den Officieren auf Weg gedenken und Verordnung thuen, dass zu Wasser und Land, auf Schiffen und der Ax allerlei Proliant und Victualia der kais. Mt. unserm und Herzog Moritzen Kriegsvolk zum Theil auf Eger und dieselb Gegend, deren Ort Ihr kais. Mt. ihren Zug nemben, auch herein in die Land zugeführt und gefordert werde.

Wir haben auch nit underlassen, sondern durch unsere offene Mandat und sonderlich Nebenschreiben in Leitmeritzer, Saazer, Slaner und Pilsner Kreisen auch etlichen Städten in denselben mit Zufürung der Profiant Bereich gethan.

Das alles wollten wir dir auf dein Schreiben und der Notturft nach genediger Meinung unanzeiget nit lassen, des genedigen Versehens, du wollest dich also, wie gemeld, unserm Bereich nach wissen zu verhalten. - Wellen wir in Gnaden erkennen.

Datum Dresden den 9. Martii 1547.




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