34. König Ferdinand I. ermahnt die Stadt Eger, den kbnigl. Kommissären Lad. Popel von Lobkowitz und Zb. Berka in allem Gehorsam zu leisten, und sich an Johann Friedrich, falls er sie angreifen toürde, nicht zu ergeben.

DRESDEN, 8. Martii 1547. - Konc. des Statthalt.-Arch. zu Prag. Milit. 1520-1549.

Ehrbare liebe Getreue! Wir werden bericht, dass der Echter Johans Friedrich etlich Volk verordnet und ausgeschicket in Meinung unser Königreich Behaim anzugreifen und unsern Underthanen Schaden zuzefügen, darunder ihr vielleicht auch möcht gemeint und angegriffen werden. Haben wir nit underlassen mügen, die wolgebornen unsern lieben getreuen Lassla Popeln und Zbinko Berka zu euch abzufertigen, euch rätlich, hilflich und beiständig zu erscheinen. Ist derwegen an euch unser genedig Begehrn befelhund, wo ihr von dem Echter wollt angetast werden, ihr wollet euch gegen gedachte unsere Gesandten in allem, was sie mit euch schaffen und auferlegen werden, gehorsamblich erzeigen und euch, als frumben getreuen Underthanen gepürt und wol ansteet, an uns eurem Herrn und Kunig und der Cron Beheim dapfer halten und euch dem Feind mit nichte underoder an ihne ergeben, dann wir euch keinswegs gedenken zu verlassen, sonder da es von Nötten zum förderlichsten retten, schützen und handhaben. Beineben, wie ihr in gestrigem unsern Schreiben vernomben, die röm. kais. Mt. unsern lieben Brüdern und Herrn auch derselben Kriegsvolk, so ihren Weg auf diese Gegent nemben werden, mit Profiant versehet und ench gefasst machet. - Wollten wir euch der Notturft nach des ein Wissen entpfahet unanzeiget nit lassen.

Datum Dresden 8. Martii 1547.




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